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Kids dürfen Handys nur mit den Eltern kaufen


23.03.2000 16:44 - Gestartet von Reks30
Das hängt aber auch ganz vom Händler ab. Ich habe selbst erlebt, daß einer 17-jährigen, die in Begleitung ihrer Mutter in einen E Plus Laden gegangen ist, der Kauf einer Free&Easy Karte verwehrt wurde und das obwohl die Mutter ausdrücklich damit einverstanden war!
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[1] Patrick antwortet auf Reks30
24.03.2000 21:07
Hi

mhh da war der E-Plus Händler war da wohl nicht aufgeklärt!

Jugendliche ab 16 Jahre dürfen nämlich Prepaid-Karten (Handys) kaufen ... Es wird ja kein Vertrag abgeschlossen! ... dürfte doch in den Taschengeldparagraphen fallen!
Bei Verträgen muß er aber auf Volljährigkeit bestehen, klar!

Also in diesem Sinne
Patrick
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[1.1] Chris G antwortet auf Patrick
28.03.2000 19:05
Gutes Argument mit dem Taschengeldparagraphen!!! § 110 BGB sieht nämlich vor, daß auch beschränkt Geschäftsfähige (7-16 Jahre) dann wirksame Verträge schließen können, wenn sie diese mit eigenen Mitteln bewirken. Dabei geht die Rechtssprechung i.A. davon aus, daß es dem Kind durchaus möglich ist, ca. 1-3 Monatstaschengelder anzusparen. Da die Packages schon ab 99,50 DM inkl. Handy bzw. 55,- DM nur Karte zu bekommen sind, heißt das also bei 20-35 DM Taschengeld können die Kinder die "Verträge" für die Pakete wirksam abschließen - da können sich die Eltern auf den Kopf stellen.
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[2] patricio antwortet auf Reks30
26.03.2000 17:33
es hängt wirklich auch ein stück von der risokobereitschaft des händlers ab. prinzipiell darf der nämlich an begrenzt geschäftsfähige (ab 16 Jahre), Mobiltelefone mit Prepaid-Verträgen (prepaid hat jediglich keine grundgebühr, keine mindestlaufzeit und es gibt keine rechnung; ist aber auch ein vertrag) verkaufen. allerdings muß er damit rechnen, daß er das gerät zurücknehmen und den vollen kaufpreis erstatten muß, wenn die eltern mit dem kauf nicht einverstanden sind. bis dahin können die jugendlichen käufer aber schon lange das gerät benutzt und das startguthaben verpraßt haben, was den erneuten verkauf des gerätes erheblich erschweren dürfte.
die callya pakete durften von d2 aus schon seit längerem für 14 bis 17-jährige aktiviert werden, was schon riskant genug gewesen sein dürfte. die händler nun aber aufzufordern schon an ab 7-jährige zu verkaufen ist den händlern gegenüber schon ein starkes stück. was den verbraucherschutz an sich angeht, ist das meiner meinung nach nicht weiter erheblich. wer noch nicht volljährig ist, findet normalerweise schneller jemanden der das gerät für ihn kauft, als jemand der schon volljährig ist und da haben die erziehungsberechtigten gegenüber dem händler keine ansprüche mehr.
der e-plus verkäufer, der dem 17 jahre alten mädel, in begleitung der ausdrücklich mit dem vertrag einverstandenen mutter, kein prepaid-handy verkauft hat war also alles andere als geschäftstüchtig. er hätte sich eine formlose einverständniserklärung der mutter unterschreiben lassen können oder noch viel einfacher einfach das ding auf die mutter registrieren können.