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NetCologne: ... was glänzt


26.01.2006 06:39 - Gestartet von fbusse
einmal geändert am 26.01.2006 06:41
Klar, die alternativen Netzanbieter sind nicht erpicht darauf, die Unterschiede zu dem nun einmal von der T-Com gesetzten Standard herauszustellen. Aber diese Unterschiede sind es, die einem Neukunden das Leben schwer machen können - am Beispiel NetCologne:

Aus dem Telefonnetz von NetCologne ist die Nutzung von 'Billigrufnummern' 010** nicht möglich, weil - so die Hotline - NetCologne 'keine Verträge mit diesen Anbietern' habe. Den Neukunden auf diese doch nicht unerhebliche Einschränkung vor Vertragsschluss hinzuweisen, hält man allerdings nicht für nötig: Auf entsprechende Nachfrage werde man diese Information in den (überlaufenen) Shops von den dortigen Mitarbeitern schon bekommen.

Beim Telefonieren mit Nutzern anderer Netze (insbesondere der T-Com) kommt es vor, dass die Verbindung unterbrochen wird - oder sich gar nicht erst aufbauen lässt. Die Störungsstelle schiebt den Schwarzen Peter an die T-Com: Dort sei für den angerufenen Anschluss offenbar 'das Routing in das Netz von NetCologne nicht aktiviert'. Mag ja sein. Mag auch sein, dass die T-Com eigentlich gesetzlich verpflichtet wäre, diese Einstellung für jeden Anschluss vorzunehmen. Aber ich will doch nicht jeden von mir angerufenen T-Com-Kunden auf diesen Umstand hinweisen müssen! Dieses Problem hat (aus meiner Sicht als Kunde!) gefälligst mein Netzanbieter zu klären.

Das DSL-Netz von NetCologne erfordert andere technische Parameter als T-DSL. Diese Parameter sind in dem von NetCologne zur Verfügung gestellten Modem fest eingestellt - aber zu diesem Modem ist einerseits nur eine Anleitung für den Anschluss an einen MS-Windows-Rechner verfügbar, andererseits ist kein Router (für den Anschluss mehrerer Rechner im Netzwerk) dabei.

Auf die Frage nach einer LinuX-Anleitung meint der (kostenpflichtige!) technische Support nur, er habe auch schon lange keinen LinuX-Rechner mehr eingerichtet und da müsse er sich mal bei Gelegenheit schlau machen. Auf die Nutzung anderer Hardware (schließlich gibt's ja durchaus Kombigeräte, die Router und Modem integrieren) gibt's nur den Hinweis, dass man nur zu den eigenen Geräten Support anbiete. Und die Parameter des NetCologne-DSL dürfe man auch nicht nennen, der Kunde solle doch mal im Internet surfen. (Leichter gesagt als getan ohne funktionierenden DSL-Zugang...)

Fazit: Es ist nicht alles Gold...
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[1] HookaHey01 antwortet auf fbusse
26.01.2006 22:48
Benutzer fbusse schrieb:
Klar, die alternativen Netzanbieter sind nicht erpicht darauf, die Unterschiede zu dem nun einmal von der T-Com gesetzten Standard herauszustellen.

Diese Aussage ist pauschal überhaupt nicht haltbar. Wer hat denn bspw. die Voiceflats eingeführt und heute quasi zum Standard gemacht? Bestimmt nicht die DTAG! Das waren die alternativen Netzbetreiber!

Aber diese Unterschiede sind es, die
einem Neukunden das Leben schwer machen können - am Beispiel NetCologne:

Aus dem Telefonnetz von NetCologne ist die Nutzung von 'Billigrufnummern' 010** nicht möglich, weil - so die Hotline - NetCologne 'keine Verträge mit diesen Anbietern' habe.

Diese Aussage ist absolut korrekt, weil die Vertragsschließungen für alternative Carrier unmöglich wären. Warum sollte sich denn auch der alternative Anbieter um Verträge kümmern, wenn es a) interne Kosten für die ganze Bearbeitung verursacht, und man b) auch noch den Umsatz abgibt? Schließlich muss der Anbieter ja auch einen Gewinn erzielen, um attraktive Angebote platztieren zu können. Und außerdem muss ja auch Geld für Investitionen und Innovationen verdient werden.

Den
Neukunden auf diese doch nicht unerhebliche Einschränkung vor Vertragsschluss hinzuweisen, hält man allerdings nicht für nötig: Auf entsprechende Nachfrage werde man diese Information in den (überlaufenen) Shops von den dortigen Mitarbeitern schon bekommen.


Tja, aufgepasst und nachgedacht! Sowas steht alles in den AGB. Und die Zeit zum Lesen sollte man sich schon mal nehmen. Und just for info: Es gibt keinen einzigen alternativen Netzbetreiber der CbC ermöglicht. Das sollte aber mittlerweile zum Allgemeinwissen gehören. Wenn das bei Ihnen nicht der Fall ist, dann sollten Sie sich zu solchen Themen besser nicht äußern, sondern sich erstmal 'schlau machen'.


Beim Telefonieren mit Nutzern anderer Netze (insbesondere der T-Com) kommt es vor, dass die Verbindung unterbrochen wird - oder sich gar nicht erst aufbauen lässt. Die Störungsstelle schiebt den Schwarzen Peter an die T-Com: Dort sei für den angerufenen Anschluss offenbar 'das Routing in das Netz von NetCologne nicht aktiviert'. Mag ja sein. Mag auch sein, dass die T-Com eigentlich gesetzlich verpflichtet wäre, diese Einstellung für jeden Anschluss vorzunehmen. Aber ich will doch nicht jeden von mir angerufenen T-Com-Kunden auf diesen Umstand hinweisen müssen! Dieses Problem hat (aus meiner Sicht als Kunde!) gefälligst mein Netzanbieter zu klären.


Prinzipiell richtig, aber wenn der/die (Vertrags-)Partner technische Probleme haben, was soll der Anbieter dann machen? Er kann (!) nichts machen - außer selber eine Störungsmeldung aufgeben.
Anderes Beispiel: Habe ich wirklich Schuld, wenn ich zu spät zur Arbeit komme, weil die Bahn Verspätung hat, da sich jemand vor den Zug geschmissen hat? Ich denke, dass dem nicht so ist...
Außerdem wird sowas ebenfalls in den AGB geregelt.

Das DSL-Netz von NetCologne erfordert andere technische Parameter als T-DSL. Diese Parameter sind in dem von NetCologne zur Verfügung gestellten Modem fest eingestellt - aber zu diesem Modem ist einerseits nur eine Anleitung für den Anschluss an einen MS-Windows-Rechner verfügbar, andererseits ist kein Router (für den Anschluss mehrerer Rechner im Netzwerk) dabei.


Tja, die Anbieter sind sicherlich darauf bedacht, dass die Kunden die beauftragten Dienste nutzen können, aber soll (und kann) man im Vorfeld jeden Einzelfall 'globalgalaktisch' berücksichtigen? Das geht gar nicht! Und da die meisten User Windows einsetzen, legt man hier den Schwerpunkt in puncto Support. Im Regelfall kann man auch davon ausgehen, dass die Mac und Linux-User etwas pfiffiger sind und diese mögliche Probleme selber in den Griff bekommen.

Auf die Frage nach einer LinuX-Anleitung meint der (kostenpflichtige!) technische Support nur, er habe auch schon lange keinen LinuX-Rechner mehr eingerichtet und da müsse er sich mal bei Gelegenheit schlau machen.

Das ist ja auch wohl verständlich! Soll sich jeder Mitarbeiter mit allen kundenindividuellen Möglichkeiten auskennen? Wenn ja, dann säßen dort vermutlich ausschließlich Diplom-Informatiker. Und die möchten auch bezahlt werden... Und außerdem rufen bei den Hotlines auch Kunden an, die einfach nur mal fragen wollen, wie man denn in Excel eine Pivot-Tabelle erstellt. Das treibt die Kosten eben in die Höhe. Ergo: Wenn der Anrufer eine Dienstleistung möchte, dann hat er auch dafür zu bezahlen - zumindest anteilig (bspw. 0180-Nr.).


Auf die Nutzung anderer
Hardware (schließlich gibt's ja durchaus Kombigeräte, die Router und Modem integrieren) gibt's nur den Hinweis, dass man nur zu den eigenen Geräten Support anbiete.

S. o. - oder glauben Sie, dass jeder Call Center Mitarbeiter alle alten und neuen Geräte sämtlicher Hersteller kennt? Das wäre völlig utopisch!
Und außerdem benötigt der Kunde nur ein DSL-Modem, um den Dienst nutzen zu können. Wenn er mehr möchte, dann kann er das entweder zusätzlich beauftragen oder sich bei einem Fachhändler kaufen. Und dementsprechend muss er sich von dem eigenen (!) Gerät entweder mal die Bedienungsanleitung durchlesen oder den Support des Herstellers in Anspruch nehmen.

Und die Parameter
des NetCologne-DSL dürfe man auch nicht nennen, der Kunde solle doch mal im Internet surfen.

Da gebe ich Ihnen vollkommen Recht: Das ist eine schwache Leistung. Denn die entsprechenden VPI/VCI-Pfade sollte man Ihnen schon angeben - sofern Sie die denn überhaupt selber verändern können.
Alternative: Einfach das Modem des Anbieters nehmen, denn a) gibt´s die eh immer kostenlos, und b) sind diese auch im eigenen Netz getestet worden.
(Leichter gesagt als getan
ohne funktionierenden DSL-Zugang...)

Fazit: Es ist nicht alles Gold...

Tipps des Tages: Mal überlegen, ob man
- sich nicht vor Vertragsabschluss etwas 'schlau machen' sollte (AGB lesen etc.),
- die egoistische Einstellung des 'Geiz ist geil' immer so richtig und anwendbar ist (, denn die Anbieter haben auch nichts zu verschenken),
- nicht selber, als Arbeitnehmer, genauso auf Kunden('wünsche') reeagieren würde/müsste.

Ich denke, dass die alternativen Anbieter schon sehr gut und attraktive Angebote machen. Aber jetzt immer gleich einen Full-Service bei low-cost zu erwarten, finde ich schon naiv. Alles muss sich eben rechnen - auf beiden Seiten. Und wenn ich bei meinem alternativen Anbieter 100 € pro Jahr sparen kann, dann kann man auch 5 € Supportkosten wegstecken. Dann bin ich nicht nur um eine Erfahrung reicher, sondern habe auch noch 95 € gespart. Win-Win!
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[1.1] elchifon antwortet auf HookaHey01
27.01.2006 00:17

Diese Aussage ist pauschal überhaupt nicht haltbar. Wer hat denn bspw. die Voiceflats eingeführt und heute quasi zum Standard gemacht? Bestimmt nicht die DTAG! Das waren die alternativen Netzbetreiber!

Hat aber auch bei den Anbietern lang gedauert, da musste man sich wohl erst für rüsten. Die erste VoiceFlat, wenn auch nur als Wochenend-Flat hatte doch die T-Com eingeführt. Als man (die anderen Anbieter) damals zu sowas noch nicht fähig war, hat man erst per einstweilige Verfügung den XXL-Tarif der T-Com untersagt. Ja und nun streckt man breit die Brust heraus....unsere flat ist die beste...unsere ist die billigste...
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[1.2] fbusse antwortet auf HookaHey01
27.01.2006 11:42

2x geändert, zuletzt am 27.01.2006 13:54
Benutzer HookaHey01 schrieb:
Diese Aussage ist pauschal überhaupt nicht haltbar.

Einerseits, Asche auf mein Haupt: Doch, es gibt in der Tat Unterschiede zum ehemaligen Monopolisten, die die Alternativen liebend gern groß herausstellen. Gemeint war natürlich, dass sie für den potenziellen Kunden NACHTEILIGE Unterschiede zum Quasi-Standard bis zum Vertragsschluss gern für sich behalten. Ich bitte um Nachsicht für meine ungenaue Formulierung.

Andererseits gehörten keine intellektuellen Höhenflüge dazu, diesen - eigentlich gemeinten - Inhalt zu erkennen. Warum also diese scharfe Antwort? Ah, um den Hinweis auf Voiceflats als große Errungenschaft wirksam positionieren zu können! Na, denn sei's verziehen.

Schließlich muss der Anbieter ja auch einen Gewinn erzielen, um attraktive Angebote platztieren zu können.

Unbestritten. Aber NetCologne vergleicht sein Angebot in seiner Werbung ausdrücklich mit dem der T-Com - muss sich also auch den inhaltlichen (nicht nur den kostenmäßigen!) Vergleich gefallen lassen.

Tja, aufgepasst und nachgedacht! Sowas steht alles in den AGB.

Eine Produktbeschreibung gehört nicht in die AGB, sondern in den Produktprospekt. Werbeunterlagen (nicht die AGB) sind dazu da, dem potenziellen Kunden einen Eindruck von der Ware zu vermitteln - und in diesem Fall entsteht der Eindruck vom Produkt ganz wesentlich durch den expliziten Vergleich mit dem Konkurrenzprodukt.

Das sollte aber mittlerweile zum Allgemeinwissen gehören.

Zum Allgemeinwissen des Vorgeschädigten - vielleicht. NetCologne versucht aber, der T-Com Kunden abzuwerben, die bislang halt andere Konditionen gewöhnt sind. Nicht alles, was schon mal irgendwo diskutiert wurde, gehört bei den relevanten Verbraucherkreisen gleich zum 'Allgemeinwissen'.

wenn der/die (Vertrags-)Partner technische Probleme haben, was soll der Anbieter dann machen?

Berechtigte Frage. Er kann sie beispielsweise - wie im Beispiel NetCologne - vor Vertragsschluss seinen Neukunden verschweigen. Dann hat er zumindest schon mal den Kunden.

Er kann (!) nichts machen - außer selber eine Störungsmeldung aufgeben.

Auch nicht schlecht, der Vorschlag - sollte man glatt mal an NetCologne weiterleiten. Die dortige Hotline macht dazu nämlich keine Anstalten, sondern weist lediglich darauf hin, dass der aus dem NetCologne-Netz angerufene Kunde der T-Com bei seiner technischen Hotline halt das Routing einfordern müsse.

jetzt immer gleich einen Full-Service bei low-cost zu erwarten, finde ich schon naiv.

Erwarten darf ich als Kunde die Leistung die beworben wurde. Bewerben tut NetCologne eine Leistung, die mit derjenigen der T-Com vergleichbar ist - zu einem geringeren Preis. Eine vergleichbare Funktionalität zu erwarten ist also gerechtfertigt, soweit nicht (deutlich sichtbar!) auf Abweichungen hingewiesen wird.

Alles muss sich eben rechnen

Selbstverständlich. Mit dieser Begründung darf mir als Kunden der Anbieter aber nicht Birnen anbieten und nach Vertragsschluss - wenn auch irgendwie schon ähnliche - Äpfel über die Theke reichen.
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[1.2.1] HookaHey01 antwortet auf fbusse
30.01.2006 18:20
Benutzer fbusse schrieb:
Benutzer HookaHey01 schrieb:
Diese Aussage ist pauschal überhaupt nicht haltbar.

Einerseits, Asche auf mein Haupt: Doch, es gibt in der Tat Unterschiede zum ehemaligen Monopolisten, die die Alternativen liebend gern groß herausstellen. Gemeint war natürlich, dass sie für den potenziellen Kunden NACHTEILIGE Unterschiede zum Quasi-Standard bis zum Vertragsschluss gern für sich behalten. Ich bitte um Nachsicht für meine ungenaue Formulierung.

Andererseits gehörten keine intellektuellen Höhenflüge dazu, diesen - eigentlich gemeinten - Inhalt zu erkennen. Warum also diese scharfe Antwort? Ah, um den Hinweis auf Voiceflats als große Errungenschaft wirksam positionieren zu können! Na, denn sei's verziehen.

Sorry, aber es war nicht meine Absicht, dir eine scharfe Antwort um die Ohren zu knallen. Ich wollte dir nur mal ein Beispiel aufzeigen, damit du vielleicht mal deine Meinung überdenkst und nicht weiterhin pauschal glaubst, die Telekom sei in allen Belangen der Innovationsführer. Dem ist nämlich nicht so...

Schließlich muss der Anbieter ja auch einen Gewinn erzielen, um attraktive Angebote platztieren zu können.

Unbestritten. Aber NetCologne vergleicht sein Angebot in seiner Werbung ausdrücklich mit dem der T-Com - muss sich also auch den inhaltlichen (nicht nur den kostenmäßigen!) Vergleich gefallen lassen.

Da ich deren Werbung nicht wirklich kenne, mag da ggfs. etwas faul sein. Aber auch hier der Hinweis: In der Werbung kann man nie 100%ig das eine Produkt mit dem anderen vergleichen. Das schafft auch bspw. teltarif nicht in ihren Übersichtstabellen. Dementsprechend sollte man sich immer die AGB, Leistungsbeschreibung etc. im Detail ansehen.

Tja, aufgepasst und nachgedacht! Sowas steht alles in den AGB.

Eine Produktbeschreibung gehört nicht in die AGB, sondern in den Produktprospekt. Werbeunterlagen (nicht die AGB) sind dazu da, dem potenziellen Kunden einen Eindruck von der Ware zu vermitteln - und in diesem Fall entsteht der Eindruck vom Produkt ganz wesentlich durch den expliziten Vergleich mit dem Konkurrenzprodukt.

Siehe oben. Und abgesehen davon: Soll man in der Kommunikation Richtung Kunde/Interessent etwas ausloben, was man nicht kann? Mag ja sein, dass da bei NetCologne z. T. etwas schief gelaufen ist, aber da kann man dann nicht alle alternativen Anbieter in einen großen Topf schmeißen.

Das sollte aber mittlerweile zum Allgemeinwissen gehören.

Zum Allgemeinwissen des Vorgeschädigten - vielleicht. NetCologne versucht aber, der T-Com Kunden abzuwerben, die bislang halt andere Konditionen gewöhnt sind. Nicht alles, was schon mal irgendwo diskutiert wurde, gehört bei den relevanten Verbraucherkreisen gleich zum 'Allgemeinwissen'.

Git, da wir uns hier im teltarif-Forum befinden, habe ich das Wissen vorausgesetzt. Übrigens: In fast jedem teltarif -Artikel zu Angeboten der Alternativen steht immer ein Hinweiss, dasss man kein Call-by-Call mehr machen kann.

wenn der/die (Vertrags-)Partner technische Probleme haben, was soll der Anbieter dann machen?

Berechtigte Frage. Er kann sie beispielsweise - wie im Beispiel NetCologne - vor Vertragsschluss seinen Neukunden verschweigen. Dann hat er zumindest schon mal den Kunden.

Na, das halt ich für sehr überzogen. Mal ein anderes Beispiel: Wenn du statt in den Irak nach Mallorca fliegst, dann kannst du dort auch entführt werden - von wem auch immer. Soll dich das Auswärtige Amt auch davor präventiv in Kenntnis setzen? Dein Flugzeug könnte auch vorher abstürzen. Muss dich der Angestellte vom Reisebüro vor Vertragsabschluss über solche Eventualitäten (Gefahren und Risiken) in Kenntnis setzen? Ich denke nicht...

Er kann (!) nichts machen - außer selber eine Störungsmeldung aufgeben.

Auch nicht schlecht, der Vorschlag - sollte man glatt mal an NetCologne weiterleiten. Die dortige Hotline macht dazu nämlich keine Anstalten, sondern weist lediglich darauf hin, dass der aus dem NetCologne-Netz angerufene Kunde der T-Com bei seiner technischen Hotline halt das Routing einfordern müsse.

jetzt immer gleich einen Full-Service bei low-cost zu erwarten, finde ich schon naiv.

Erwarten darf ich als Kunde die Leistung die beworben wurde. Bewerben tut NetCologne eine Leistung, die mit derjenigen der T-Com vergleichbar ist - zu einem geringeren Preis. Eine vergleichbare Funktionalität zu erwarten ist also gerechtfertigt, soweit nicht (deutlich sichtbar!) auf Abweichungen hingewiesen wird.

Alles muss sich eben rechnen

Selbstverständlich. Mit dieser Begründung darf mir als Kunden der Anbieter aber nicht Birnen anbieten und nach Vertragsschluss - wenn auch irgendwie schon ähnliche - Äpfel über die Theke reichen.

Wie auch immer: Ich glaube, dass du einfach ein riesiges Problem mit der NetCologne hast. Und das kann ich natürlich nicht wirklich beurteilen. Da habe ich nur zwei Tipps: Entweder beschweren und auf eine höhere Gutschrift hoffen oder wieder zurück zum rosa Rosen (da bekommst du dann das, was du schon vorher hattest - natürlich gegen entsprechenden Aufpreis).