Benutzer SpaceVampir schrieb:
Dies ist laut AGB von Phone House klar definiert und diese wirst du sicher auch anerkannt haben wenn du Vertragskunde bist (im Absatz 13.2 der AGB wird die Übertragung des Vertragsverhältnisses auf die T-Mobile Deutschland GmbH geregelt).
Punkt 13.2 der AGB ist es zwar nicht, dafür aber Punkt 17, der die Zustimmung zu einer etwaigen Vertragsübernahme durch den jeweiligen Netzbetreiber antizipiert:
"Wechsel des Vertragspartners
The Phone House ist berechtigt, ihre sich aus dem Vertrag mit dem Kunden ergebenden Rechte und Pflichten (insbesondere aus diesen Geschäftsbedingungen) auf den Betreiber des jeweils vom Kunden gewählten Mobilfunknetzes zu übertragen (Übernahme des Vertrages durch den jeweiligen Mobilfunknetzbetreiber). Im Einzelnen handelt es sich um die nachfolgenden Betreiber eines Mobilfunknetzes:
Für das T-Mobile-Mobilfunknetz ist der übernehmende Vertragspartner die T-Mobile Deutschland GmbH, Landgrabenweg 151 in 53227 Bonn
Für das Vodafone D2-Mobilfunknetz ist der übernehmende Vertragspartner die Vodafone D2 GmbH, Am Seestern 1, 40547 Düsseldorf
Für das E-Plus-Mobilfunknetz ist der übernehmende Vertragspartner die E-Plus Service GmbH & Co.KG, Edison Allee 1, 14473 Potsdam."
Diese Klausel genügt auch den Anforderungen des § 309 Nr. 10 a BGB und ist somit wirksam.