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iphone und Sonderkündigungsrecht


15.01.2009 14:50 - Gestartet von murmel007
Hallo, ich bin als phonehouse Kunde ebnso von der Migration zu T-Mobile betroffen (29.01 ist Stichtag). Meine Frage: Habe ich dadurch ein Sonderkündigungsrecht ? Die Phonehouse Hotline meinte am Telefon das ich keins hätte...?

Und 2. Frage: Kann ich durch den Zwangswechsel zu T-Mobile
dann auch meinen jetzigen Vertrag auf einen Complete-Vertrag von T-Mobile umschreiben lassen um dann vergüstigt an das iPhone3G zukommen ? Im Augenblick ist dies ja noch nicht möglich, ich kann im Treueangebot (online bei Thephonehouse) kein iPhone auswählen, is ja eigentlichj auch klar, dazu muss ich ja so einen Complete-Vertrag bekommen...

Danke für eure Antworten!
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[1] Warum?!
arndt1972 antwortet auf murmel007
15.01.2009 18:16
Benutzer murmel007 schrieb:
Hallo, ich bin als phonehouse Kunde ebnso von der Migration zu T-Mobile betroffen (29.01 ist Stichtag). Meine Frage: Habe ich dadurch ein Sonderkündigungsrecht ? Die Phonehouse Hotline meinte am Telefon das ich keins hätte...?

Nur eine Frage: warum solltest Du ein Sonderkündigungsrecht haben?!
Verschlechtert sich für Dich irgend etwas oder wird es teurer?! Nein....
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[1.1] murmel007 antwortet auf arndt1972
15.01.2009 20:23
Auch wenn sich (bisher) nichts verschlechtert, hat normalerweise jede Vertragsänderung ein Sonderkündigungsrecht zur folge... meine ich jedenfalls mal gelesen zu haben. Vielleicht kennst sich ja hier jenmand besser mit dem Thema aus.
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[1.1.1] Dragen antwortet auf murmel007
15.01.2009 20:46
Es ändert sich doch nichts für Dich. Dein Vertrags- und Ansprechpartner ist weiterhin Phone-House. Nur das Papier der Rechnung hat eine andere Farbe ;)
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[1.1.1.1] murmel007 antwortet auf Dragen
16.01.2009 10:10
Ich dachte T-Mobile wird mein neuer Vertragspartner und nur der Service bleibt bei Phonehouse? War jedenfalls die Auskunft von einem Phonehouse-Hotline Mitarbeiter...
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[2] SpaceVampir antwortet auf murmel007
16.01.2009 13:28
Hallo Murmel,

zu deiner ersten Frage muss ich dir leider sagen das es da wirklich kein Sonderkündigungsrecht gibt. Dies ist laut AGB von Phone House klar definiert und diese wirst du sicher auch anerkannt haben wenn du Vertragskunde bist (im Absatz 13.2 der AGB wird die Übertragung des Vertragsverhältnisses auf die T-Mobile Deutschland GmbH geregelt).
Es wird doch nur besser: Du hast jetzt eine kostenlose Kundenhotline als Original T-Mobile Kunde!
Als direkter T-Mobile Kunde wirst du auch in die Complete Tarife wechseln können, allerdings bezweifle ich das du schon vor einer Vertragsverlängerung ein Angebot für einen günstigen Erwerb bekommen wirst. Mit einer Vertragsverlängerung wirst du dann behandelt wie jeder andere T-Mobile Kunde und kannst dann natürlich auch ein IPhone bekommen.

Viele Grüße

SpaceVampir

Benutzer murmel007 schrieb:
Hallo, ich bin als phonehouse Kunde ebnso von der Migration zu T-Mobile betroffen (29.01 ist Stichtag). Meine Frage: Habe ich dadurch ein Sonderkündigungsrecht ? Die Phonehouse Hotline meinte am Telefon das ich keins hätte...?

Und 2. Frage: Kann ich durch den Zwangswechsel zu T-Mobile dann auch meinen jetzigen Vertrag auf einen Complete-Vertrag von T-Mobile umschreiben lassen um dann vergüstigt an das iPhone3G zukommen ? Im Augenblick ist dies ja noch nicht möglich, ich kann im Treueangebot (online bei Thephonehouse) kein iPhone auswählen, is ja eigentlichj auch klar, dazu muss ich ja so einen Complete-Vertrag bekommen...

Danke für eure Antworten!
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[2.1] murmel007 antwortet auf SpaceVampir
16.01.2009 13:51
Danke SpaceVampir für die Antwort, damit kann ich schonmal mehr anfangen...

Schönes Wochenende!
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[2.2] Kein Sonderkündigungsrecht
der_inquisitor antwortet auf SpaceVampir
05.08.2009 10:15
Benutzer SpaceVampir schrieb:
Dies ist laut AGB von Phone House klar definiert und diese wirst du sicher auch anerkannt haben wenn du Vertragskunde bist (im Absatz 13.2 der AGB wird die Übertragung des Vertragsverhältnisses auf die T-Mobile Deutschland GmbH geregelt).

Punkt 13.2 der AGB ist es zwar nicht, dafür aber Punkt 17, der die Zustimmung zu einer etwaigen Vertragsübernahme durch den jeweiligen Netzbetreiber antizipiert:

"Wechsel des Vertragspartners
The Phone House ist berechtigt, ihre sich aus dem Vertrag mit dem Kunden ergebenden Rechte und Pflichten (insbesondere aus diesen Geschäftsbedingungen) auf den Betreiber des jeweils vom Kunden gewählten Mobilfunknetzes zu übertragen (Übernahme des Vertrages durch den jeweiligen Mobilfunknetzbetreiber). Im Einzelnen handelt es sich um die nachfolgenden Betreiber eines Mobilfunknetzes:
Für das T-Mobile-Mobilfunknetz ist der übernehmende Vertragspartner die T-Mobile Deutschland GmbH, Landgrabenweg 151 in 53227 Bonn
Für das Vodafone D2-Mobilfunknetz ist der übernehmende Vertragspartner die Vodafone D2 GmbH, Am Seestern 1, 40547 Düsseldorf
Für das E-Plus-Mobilfunknetz ist der übernehmende Vertragspartner die E-Plus Service GmbH & Co.KG, Edison Allee 1, 14473 Potsdam."

Diese Klausel genügt auch den Anforderungen des § 309 Nr. 10 a BGB und ist somit wirksam.