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cash2000 Du Beschützer von Recht und Ordnung!


06.06.2000 17:25 - Gestartet von christo
Hallo cash2000
hast eigentlich den Hilfssheriff Ausweiss oder warum spielst du hier den Beschützer der Netzbetreibern?

Ach ja,
was wäre diese harte mobilfunkwelt ohne solche Beschützer von den schwachen und armen Netzbetreibern.

Bist du ein Romantiker? Sicher träumst du mit einer mobilfunkfirma zu heiraten oder?

Besonders Süß finde ich deine Aufklärung für uns Dumme in sachen von Betriebswirtschaft.

Danke cash2000

dein
christo
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[1] Franky antwortet auf christo
07.06.2000 16:02
Wenn du Prepaids kaufst, die vorher simlocked waren, und der Händler hat sie entkoppelt, dann ist das ja wohl Betrug!

Das und nicht mehr wollte cash2000 sagen! Und wer erwischt wird?? Der wandert wohl in den Knast! Oder Geldstrafe! Denn Betrug is Betrug! Das sollte man wissen, bevor man auf vermeintliche "Sonderangebote" reinfällt!

Die Netzbetreiber werden sich da bestimmt noch was nettes für simlocked cards ausdenken! Aufgedrucktes Hologramm oder was weiss ich! Und schon hat der Blödsinn ein Ende! Die Rechnung zahlen schliesslich die Mobilfunkkunden!
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[1.1] christo antwortet auf Franky
07.06.2000 21:57
OK
Das ist aber nicht sauber bei mir angekommen. Was cash2000 sagen wollte.

Ich finde das auch Scheiße das manche Händler die Packete aufreißen und alles separat verkaufen (z.B. Akkus).

Was soll man machen? Selber noch ein Packet kaufen weil man einen Akku braucht?
Durch die ganze subventionierung verlieren die leute den wert der sachen aus dem augen.
Wenn ich für einen Akku 60DM zahlen soll kann ich auch rechnen.

tschüß
christo
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[1.2] Simlock und Packete
AndyP antwortet auf Franky
08.06.2000 18:23
Hallo,
bisher habe ich das Simlocksystem so verstanden, dass die Nutzung des Handys eingeschränkt ist, nicht die Nutzung der Karte. Und bei den XTra-Paketen ist meines wissens die Nutzung des gelockten Handys mit jeder D1-Karte (von der Telekom) möglich.
Wo ist also der Betrug, wenn jemand ein XTra-Paket kauft, das Handy anderweilig benutzt (z. B. mit einer Vertragskarte) und die Xtra-Karte weiterverkauft?
Eine Anmerkung: Ich habe (noch) kein Handy und kenne die Verträge nicht. Vielleicht steht ja was Kleingedrucktes in den XTra-Paket-Kaufverträgen.

Andreas
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[1.2.1] BlueGuy antwortet auf AndyP
09.06.2000 11:34
Hallo Andy!

Prinzipiell hast Du erstmal recht: "SIM-Lock" bezieht sich auf eine technische Methode, bei der das Handy vom Hersteller so manipuliert wird, daß es nur mit einer SIM-Karte eines bestimmten Betreibers genutzt werden kann (wobei es unerheblich ist, ob es sich um eine Preipaid- oder eine Vertrags-Karte handelt. Mittels spezieller Codes bzw. Eingriffe kann der SIM-Lock aufgehoben werden - dies geht meist legal gegen Zahlung eines bestimmten Betrages an den Händler/Betreiber bzw. nach Ablauf einer bestimmten "Wartezeit" kostenlos. SIM-Lock basiert auf dem Netzbetreiber-Code, weshalb das Handy nicht zwischen "Prepaid-" und "normalen" Karten unterscheiden kann.

Hintergrund der Diskussion hier dürfte die Frage sein:
Darf der Händler Sets (Pakete mit Handy und einer Prepaidkarte), die er billig vom Netzbetreiber erhält, trennen und dann die Karte und das Handy (nachdem er es ent-locked hat) jeweils getrennt verkaufen?
Die Antwort: Vermutlich ist es ihm vom Netzbetreiber verboten. ABER: Der Verbraucher, der eine solche Prepaid-Karte erwirbt, macht sich mit Sicherheit nicht schuldig. Juristisch gesehen ist der Vertrag zwischen Händler und Netzbetreiber nämlich nicht für den Endkunden bindend. Kann er auch nicht, wie folgendes abstraktes, aber völlig passendes Beispiel zeigt:

Ein Großhändler verkauft an einen Einzelhändler Eier in 6er-Paketen. Der Händler verpflichtet sich, um einen besseren Einkaufspreis zu erhalten, die Eier nur in diesen 6er-Gebinden zu verkaufen.
Anschließend verkauft der Händler die Eier aber doch nicht in den Gebinden, sondern einzeln.
Frage: Ist die Hausfrau juristisch zu belangen, wenn sie nun nur zwei Eier kauft und damit den zwischen dem Händler und dem Großhändler geschlossenen Vertrag bricht? Natürlicht nicht - und so ist es auch mit der Prepaid-Karte. Fröhliches Telefonieren wünsche ich also!
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[1.2.1.1] Clemens Becker antwortet auf BlueGuy
15.06.2000 01:30
> Die Antwort: Vermutlich ist es ihm vom Netzbetreiber
> verboten. ABER: Der Verbraucher, der eine solche Prepaid-
> Karte erwirbt, macht sich mit Sicherheit nicht schuldig.
> Juristisch gesehen ist der Vertrag zwischen Händler und
> Netzbetreiber nämlich nicht für den Endkunden bindend.
> Kann er auch nicht, wie folgendes abstraktes, aber völlig
> passendes Beispiel zeigt:


Dein Beispiel klingt einleuchtend, aber am Beispiel eines Computers klingt es da schon wieder anders: OEM-Software. Hier wird in den Software-AGBs festgehalten, daß diese Software nur mit der original Hardware genutzt/verkauft werden darf. Bei einer Trennung dieses Bundles erlischt also diese Lizenz für die Software.

Klar, wenn jemand jetzt die Sachen so gut trennt, daß der Kunde die eigentlichen Bedingungen nicht mehr erkennen kann, dann kann er nur dem Angebot vertrauen.

Viele Grüße

Clemens
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[1.2.1.1.1] GrafKrolock antwortet auf Clemens Becker
21.06.2000 01:01
>Dein Beispiel klingt einleuchtend, aber am Beispiel eines >Computers klingt es da schon wieder anders: OEM-Software. >Hier wird in den Software-AGBs festgehalten, daß diese >Software nur mit der original Hardware genutzt/verkauft >werden darf. Bei einer Trennung dieses Bundles erlischt >also diese Lizenz für die Software.

Wobei bisher überhaupt noch nicht so klar ist, ob diese Klauseln in Deutschland bzw. der EU überhaupt gültig sind. Unsere Rechtsabteilung ist da beispielsweise anderer Meinung, und sagt, daß wir diese Klauseln getrost ignorieren können. Microsoft ist da naturgemäß anderer Ansicht, aber bisher konnten die ihre Position nicht durchsetzen.
MERKE: Nicht alles, was ein Hersteller in seine AGBs schreibt, ist für den Kunden auch bindend. Und das ist bei Widersprüchen mit dem Gesetz keinesfalls so. Schließlich darf beispielsweise der Mieter einer Wohnung die Frage nach einer geplanten Schwangerschaft ohne weiteres falsch mit Nein beantworten, ohne daß ihm (bzw. ihr) später ein Strick daraus gedreht werden könnte.

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[1.2.2] D1-Simlock-Handy mit Provider-Karte???
Dirk antwortet auf AndyP
09.06.2000 18:11
Stimmt es wirklich, daß man mit den Simlock-Handys von D1 nur Karten benutzen kann, die von der Telekom stammen? Oder gehen D1-Karten von Providern auch??

Weiß jemand genaues???

Gruß,
Dirk
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[1.2.2.1] Daniele antwortet auf Dirk
13.06.2000 23:21
Hi, David,

im Grude sollte es klappen. Ich habe ein Vertrag bei D1. Zusätlich habe ich mir ein Handy von D1 zusätzlich erworben. Ein Handy, daß Simlook gesperrt ist. Meine Simkarte vom Vertragshandy wurde ohne Probleme vom simlook gesperreten Handy akzeptiert. Auch mein Bruder, der ein Vertrag bei Victorvox hat, lief ohne Probleme. Es hängt also davon, daß Du nur kein anderes Netz benutzt bzw. nicht "fremd" gehst.

Auf der anderen muß ich aber sehen, daß ich mindestens erst zweit Jahre an das Handy gebunden sein muß, um danach es kostenlos (!) entsperren zu lassen. Nach dem Kauf ist es mein (eigenes)Handy, kann doch machen, was ich damit will ?
Bsp. Ich kauf mir ein neues Auto bei VW, der Händler verpflichtet mich für zwei Jahre bei ARAL zu tanken. Möchte ich woanders tanken, tritt eine Tanksperre ein, so daß ich die Tankpistole nicht mehr in den Tankstutzen einführen kann.
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[1.2.2.1.1] RE: simlocked Handy mit Provider-Karte???
Bernd Schlüter antwortet auf Daniele
18.06.2000 11:53
Ich benutze meine simlocked handies nur mit prepaid Karten, für die sie auch freigeschaltet sind. Da ich die Übersicht verloren habe, prüfe ich immer erst, ob die jeweilige Karte auch mit dem gewählten handy funktioniert. Bisher hatte ich immer Erfolg. Toi, toi, toi?
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[1.2.2.2] Kralle antwortet auf Dirk
24.06.2000 18:09
Nach meiner Refahrung gehen auch Provider-Karten, wenn sie für dasselbe Netz nutzbar sind.