Benutzer Handybär schrieb:
Benutzer hdontour schrieb:
Benutzer Handybär schrieb:
Benutzer hdontour schrieb:
Es doch nicht richtig sein bzw. ist für den Mobilfunkanbieter unzumutbar, es zu akzeptieren, daß sich ein Kunde einmalig ne Karte mit Guthaben kauft und dann auf Lebenszeit eine "Erreichbarkeitsmummer" hat.
Die Folge wird ganz einfach sein, daß alle ruckzuck einen Mindestumsatz einführen werden.
CU
So wird das wohl auch nicht sein. Die Nummer wird sicherlich irgendwann abgeschaltet und erlöschen.
Ich kann mir nicht vorstellen, daß es irgendeine rechtliche Grundlage gibt, eine Mobilfunknr einfach abschalten zu können,
wenn sie über Guthaben verfügt und einfach nicht benutzt wird...
Es gibt aber sicherlich auch keine rechtliche Grundlage dafür, warum man auf ewig ohne Umsatz und Grundgebühr erreichbar sein bzw. Anspruch auf die Nummer haben soll.
Genau das hatte ich in meinem ersten Posting ja geschrieben, da die Unternehmen da quasi machtlos sind.
Von irgendwas muß der
Netzbetreiber ja schon leben. Allein schon durch die Erreichbarkeit stellt der Netzbetreiber dir ja sein Netz zu Verfügung, also kann er auch einen gewissen Gegenwert von dir verlangen. Und wenn die Nummern nie erlöschen würden, dann wären die Handynummern irgendwann 30 stellig, wenn sie nur in der Schublade vergammeln.
Es geht lediglich darum,
daß das Guthaben nicht verfallen soll.
Ob das Urteil allerdings ein Segen für die Kunden ist, wird sich noch herausstellen. Könnte mir auch vorstellen, daß die Mobilfunkanbieter sich eine andere Einnahmequelle einfallen lassen werden.
Mindestumsatz