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Shiturteil


10.08.2006 20:17 - Gestartet von hdontour
Es doch nicht richtig sein bzw. ist für den Mobilfunkanbieter unzumutbar, es zu akzeptieren, daß sich ein Kunde einmalig ne Karte mit Guthaben kauft und dann auf Lebenszeit eine "Erreichbarkeitsmummer" hat.

Die Folge wird ganz einfach sein, daß alle ruckzuck einen Mindestumsatz einführen werden.

CU
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[1] Handybär antwortet auf hdontour
10.08.2006 20:27
Benutzer hdontour schrieb:
Es doch nicht richtig sein bzw. ist für den Mobilfunkanbieter unzumutbar, es zu akzeptieren, daß sich ein Kunde einmalig ne Karte mit Guthaben kauft und dann auf Lebenszeit eine "Erreichbarkeitsmummer" hat.

Die Folge wird ganz einfach sein, daß alle ruckzuck einen Mindestumsatz einführen werden.

CU

So wird das wohl auch nicht sein. Die Nummer wird sicherlich irgendwann abgeschaltet und erlöschen. Es geht lediglich darum, daß das Guthaben nicht verfallen soll.

Ob das Urteil allerdings ein Segen für die Kunden ist, wird sich noch herausstellen. Könnte mir auch vorstellen, daß die Mobilfunkanbieter sich eine andere Einnahmequelle einfallen lassen werden.
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[1.1] hdontour antwortet auf Handybär
10.08.2006 20:37
Benutzer Handybär schrieb:
Benutzer hdontour schrieb:
Es doch nicht richtig sein bzw. ist für den Mobilfunkanbieter unzumutbar, es zu akzeptieren, daß sich ein Kunde einmalig ne Karte mit Guthaben kauft und dann auf Lebenszeit eine "Erreichbarkeitsmummer" hat.

Die Folge wird ganz einfach sein, daß alle ruckzuck einen Mindestumsatz einführen werden.

CU

So wird das wohl auch nicht sein. Die Nummer wird sicherlich irgendwann abgeschaltet und erlöschen.

Ich kann mir nicht vorstellen, daß es irgendeine rechtliche Grundlage gibt, eine Mobilfunknr einfach abschalten zu können, wenn sie über Guthaben verfügt und einfach nicht benutzt wird...


Es geht lediglich darum,
daß das Guthaben nicht verfallen soll.

Ob das Urteil allerdings ein Segen für die Kunden ist, wird sich noch herausstellen. Könnte mir auch vorstellen, daß die Mobilfunkanbieter sich eine andere Einnahmequelle einfallen lassen werden.

Mindestumsatz
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[1.1.1] Handybär antwortet auf hdontour
10.08.2006 20:51
Benutzer hdontour schrieb:
Benutzer Handybär schrieb:
Benutzer hdontour schrieb:
Es doch nicht richtig sein bzw. ist für den Mobilfunkanbieter unzumutbar, es zu akzeptieren, daß sich ein Kunde einmalig ne Karte mit Guthaben kauft und dann auf Lebenszeit eine "Erreichbarkeitsmummer" hat.

Die Folge wird ganz einfach sein, daß alle ruckzuck einen Mindestumsatz einführen werden.

CU

So wird das wohl auch nicht sein. Die Nummer wird sicherlich irgendwann abgeschaltet und erlöschen.

Ich kann mir nicht vorstellen, daß es irgendeine rechtliche Grundlage gibt, eine Mobilfunknr einfach abschalten zu können, wenn sie über Guthaben verfügt und einfach nicht benutzt wird...


Es gibt aber sicherlich auch keine rechtliche Grundlage dafür, warum man auf ewig ohne Umsatz und Grundgebühr erreichbar sein bzw. Anspruch auf die Nummer haben soll. Von irgendwas muß der Netzbetreiber ja schon leben. Allein schon durch die Erreichbarkeit stellt der Netzbetreiber dir ja sein Netz zu Verfügung, also kann er auch einen gewissen Gegenwert von dir verlangen. Und wenn die Nummern nie erlöschen würden, dann wären die Handynummern irgendwann 30 stellig, wenn sie nur in der Schublade vergammeln.


Es geht lediglich darum,
daß das Guthaben nicht verfallen soll.

Ob das Urteil allerdings ein Segen für die Kunden ist, wird sich noch herausstellen. Könnte mir auch vorstellen, daß die Mobilfunkanbieter sich eine andere Einnahmequelle einfallen lassen werden.

Mindestumsatz
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[1.1.1.1] hdontour antwortet auf Handybär
10.08.2006 21:09
Benutzer Handybär schrieb:
Benutzer hdontour schrieb:
Benutzer Handybär schrieb:
Benutzer hdontour schrieb:
Es doch nicht richtig sein bzw. ist für den Mobilfunkanbieter unzumutbar, es zu akzeptieren, daß sich ein Kunde einmalig ne Karte mit Guthaben kauft und dann auf Lebenszeit eine "Erreichbarkeitsmummer" hat.

Die Folge wird ganz einfach sein, daß alle ruckzuck einen Mindestumsatz einführen werden.

CU

So wird das wohl auch nicht sein. Die Nummer wird sicherlich irgendwann abgeschaltet und erlöschen.

Ich kann mir nicht vorstellen, daß es irgendeine rechtliche Grundlage gibt, eine Mobilfunknr einfach abschalten zu können,
wenn sie über Guthaben verfügt und einfach nicht benutzt wird...


Es gibt aber sicherlich auch keine rechtliche Grundlage dafür, warum man auf ewig ohne Umsatz und Grundgebühr erreichbar sein bzw. Anspruch auf die Nummer haben soll.

Genau das hatte ich in meinem ersten Posting ja geschrieben, da die Unternehmen da quasi machtlos sind.

Von irgendwas muß der
Netzbetreiber ja schon leben. Allein schon durch die Erreichbarkeit stellt der Netzbetreiber dir ja sein Netz zu Verfügung, also kann er auch einen gewissen Gegenwert von dir verlangen. Und wenn die Nummern nie erlöschen würden, dann wären die Handynummern irgendwann 30 stellig, wenn sie nur in der Schublade vergammeln.


Es geht lediglich darum,
daß das Guthaben nicht verfallen soll.

Ob das Urteil allerdings ein Segen für die Kunden ist, wird sich noch herausstellen. Könnte mir auch vorstellen, daß die Mobilfunkanbieter sich eine andere Einnahmequelle einfallen lassen werden.

Mindestumsatz
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[1.1.2] K U N D E -BEI-TELTARIF antwortet auf hdontour
10.08.2006 20:53
Benutzer hdontour schrieb:
Benutzer Handybär schrieb:
Benutzer hdontour schrieb:
Es doch nicht richtig sein bzw. ist für den Mobilfunkanbieter unzumutbar, es zu akzeptieren, daß sich ein Kunde einmalig ne Karte mit Guthaben kauft und dann auf Lebenszeit eine "Erreichbarkeitsmummer" hat.

Die Folge wird ganz einfach sein, daß alle ruckzuck einen Mindestumsatz einführen werden.

CU

So wird das wohl auch nicht sein. Die Nummer wird sicherlich irgendwann abgeschaltet und erlöschen.

Ich kann mir nicht vorstellen, daß es irgendeine rechtliche Grundlage gibt, eine Mobilfunknr einfach abschalten zu können, wenn sie über Guthaben verfügt und einfach nicht benutzt wird...


Es geht lediglich darum,
daß das Guthaben nicht verfallen soll.

Ob das Urteil allerdings ein Segen für die Kunden ist, wird sich noch herausstellen. Könnte mir auch vorstellen, daß die Mobilfunkanbieter sich eine andere Einnahmequelle einfallen lassen werden.

Mindestumsatz


Vielleicht werden bei Neukunden die Prepaid-Sims nach 12 Monaten auf Vertrag umgestellt, mit einer Grundgebühr von 10,- und einer Laufzeit von 2 Jahren. Das Restguthaben kann man dann Abtelefonieren und wird nicht auf die Grundgebühr angerechnet.
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[1.1.3] lr antwortet auf hdontour
10.08.2006 21:07
Benutzer hdontour schrieb:

Mindestumsatz

Was immerhin fairer und transparenter wäre als ein Guthaben verfallen zu lassen. Bisher war es ja de facto auch schon ein Mindestumsatz, also sollte man ihn auch als solchen bezeichnen.
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[1.1.3.1] nucleardirk antwortet auf lr
10.08.2006 21:32
Benutzer lr schrieb:
Benutzer hdontour schrieb:

Mindestumsatz

Was immerhin fairer und transparenter wäre als ein Guthaben verfallen zu lassen. Bisher war es ja de facto auch schon ein Mindestumsatz, also sollte man ihn auch als solchen bezeichnen.

Das ist wie bei einem Geschenkgutschein - auch dieser darf nicht verfallen. Begründung:
Der Kunde hat für eine Leistung bezahlt die er aber nicht erbracht bekommt.

Insofern ist das Urteil meines Erachtens vollkommen OK.
Allerdings ist es auch nachvollziehbar wenn die Mobilfunkanbieter die Nummer nach einer Zeit abschalten, nur das Guthaben muss erstattet werden weil wie oben erwähnt die Gegenleistung fehlt. Keiner Zwing die Anbieter weiterhin die Rufnummer und den Telefonie-Service aufrecht zu erhalten!
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[2] fonspace antwortet auf hdontour
11.08.2006 23:23
Wenn man von den Gratiskarten bzw.der 1 Euro-Aktion einmal absieht:

simyo hat doch das Geld- und Geld bringt Zinsen.
Ein Mindestguthaben (von vielleicht 10 Euro) könnte den Erhalt der Nummer sichern.
Und: auch wenn man "nur" angerufen wird, verdient der Netzbetreiber doch mit.
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[2.1] Handyfreak56 antwortet auf fonspace
11.08.2006 23:47
Wenn man von den Gratiskarten bzw.der 1 Euro-Aktion einmal absieht:

simyo hat doch das Geld- und Geld bringt Zinsen. Ein Mindestguthaben (von vielleicht 10 Euro) könnte den Erhalt der Nummer sichern.
Und: auch wenn man "nur" angerufen wird, verdient der Netzbetreiber doch mit.

Du bekommst ja auch kein Telefon Anschluss Kostenlos nur für angerufen zu werden oder??? Die 10€ bringen sicherlich nicht so viel Zinsen das es sich lohnt aber das Handy verbraucht ständig Resursen im Netz und belegt den Platz den der Netzbetreiber eigentlich bräuchte.

Viele Leute werden ja noch nicht einmal Angerufen sondern haben das Handy nur um irgentwann mal Anrufen zu können wenn mal was pasiert also ich finde es schon richtig das die Betreiber die Karte nach einem 1 abschalten und die Nummer weiter geben den wer es nicht schaft sein Handy einmal im Jahr aufzuladen der braucht kein Handy
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[3] spl antwortet auf hdontour
11.08.2006 23:52
Benutzer hdontour schrieb:
Es doch nicht richtig sein bzw. ist für den Mobilfunkanbieter unzumutbar, es zu akzeptieren, daß sich ein Kunde einmalig ne Karte mit Guthaben kauft und dann auf Lebenszeit eine "Erreichbarkeitsmummer" hat.

Das verlangt auch keiner. Nach 3 Jahren ist der Anspruch verjährt, dann darf der Anbieter das Guthaben ersatzlos verfallen lassen.

Die Frechheit liegt darin, dass die Anbieter diese Frist in den letzten Jahren sukzessive runtergesetzt haben, was Abzocke ist.

Ich möchte mal sehen, dass die Anbieter ihr Geld auch so schnell vergessen wie sie es vom Kunden erwarten! Im Onetel-Forum häufen sich gerade wieder Beschwerden, dass Jahre alte Forderungen abgerechnet werden. Bei allen Mobilfunkanbietern gibt es das gleiche Problem, nicht nur bei Roamingverbindungen. Verfallen die vielleicht auch nach 6 Monaten sang- und klanglos? Keineswegs, da werden Inkassobüros beauftragt und alles mögliche.

Aber -- die Anbieter werden sich schon was einfallen lassen, um das Gesetz auch weiterhin zu missachten, und die Konkurrenz wird es wie immer nachäffen. Irgendwelche Fantasiegebühren werden ihnen schon einfallen. Wenn sie es ein bisschen kreativ machen, brauchen die Verbraucherverbände bestimmt wieder ein paar Jahre, und bis dahin klingelt die Kasse. Legal, illegal, sch...egal.

spl
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[4] Stevie I. antwortet auf hdontour
12.08.2006 12:37
Das Urteil bezieht sich lediglich auf das Guthaben. Der Netzbetreiber kann die Karte trotzdem abschalten.