Benutzer d.c.n schrieb:
Benutzer zoelac schrieb:
Dann dürfte niemand mehr ohne Aufsicht bei mir telefonieren, bzw. ins Internet.
wenn Du jmd. mit Deinem Auto fahren laesst, haftest ja auch Du (bzw. *Deine* Versicherung) fuer Schaeden, die der andere an fremden Personen / Sachen verursacht...
Gruss,
d.c.n
Zunächst einmal haften zivilrechtlich beide, zumindest wenn den Fahrer Verschulden trifft. Der Halter haftet hierbei auch ohne Verschulden. Das ist aber nur deswegen so, weil es der Gesetzgeber für den Fall des Straßenverkehr besonders angeordnet hat. Es ist insofern eine spezielle, für das Zivilrecht seltene Konstellation, die man nicht für andere Gebiete verallgemeinern sollte.