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wenn aber verschlüsselt, was dann?


29.11.2006 16:41 - Gestartet von zoelac
...Wer seinen WLAN-Anschluss gemeinsam mit Personen nutzt, denen er nicht zu 100 Prozent vertraut - etwa mit seinen Mitbewohnern -, sollte diese notfalls schriftlich dazu verpflichten, den Zugang nur für legale Zwecke zu nutzen. ...

Aha, reicht denn das wirklich aus? Wenn ich Bekannte, Freunde, Gäste, etc. habe und sie unterschreiben lasse, ist das dann wirklich ausreichend????
Dass man verschlüsseln sollte, ich noch verständlich. Wie sieht es eigentlich aus, wenn jemand über meine Telefonleitung eine Morddrohung los läßt und ich dies nicht kontrollieren kann (Telefon ist in Nachbarzimmer und ich lausche nicht). Bin ich sofort verknackt wegen Beihilfe? Dann dürfte niemand mehr ohne Aufsicht bei mir telefonieren, bzw. ins Internet.

Gibt es darüber schon ein Urteil?

zoelac
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[1] d.c.n antwortet auf zoelac
29.11.2006 20:15
Benutzer zoelac schrieb:
Dann dürfte niemand mehr ohne Aufsicht bei mir telefonieren, bzw. ins Internet.

wenn Du jmd. mit Deinem Auto fahren laesst, haftest ja auch Du (bzw. *Deine* Versicherung) fuer Schaeden, die der andere an fremden Personen / Sachen verursacht...

Gruss,

d.c.n
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[1.1] bartd antwortet auf d.c.n
30.11.2006 08:54
Benutzer d.c.n schrieb:
wenn Du jmd. mit Deinem Auto fahren laesst, haftest ja auch Du (bzw. *Deine* Versicherung) fuer Schaeden, die der andere an fremden Personen / Sachen verursacht...

vergleich nicht zutreffend!

1. die auto-versicherung gilt für das auto!
(sie kann auch durch einen NICHT-besitzer abgeschlossen werden)

2. strafrechtlich (z.b. körperverletzung) haftet der fahrer!

bye bart
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[1.1.1] Kfz: Haftung von Fahrer der nicht Halter ist
Alexda antwortet auf bartd
30.11.2006 09:39
Benutzer bartd schrieb:
Benutzer d.c.n schrieb:
wenn Du jmd. mit Deinem Auto fahren laesst, haftest ja auch Du (bzw. *Deine* Versicherung) fuer Schaeden, die der andere an fremden Personen / Sachen verursacht...

vergleich nicht zutreffend!

1. die auto-versicherung gilt für das auto!
(sie kann auch durch einen NICHT-besitzer abgeschlossen werden)

2. strafrechtlich (z.b. körperverletzung) haftet der fahrer!

Auch zivilrechtlich haftet grundsätzlich der Fahrer für Schäden, die er verursacht. Der Halter ist aber verpflichtet, eine Haftpflicht abzuschließen, die alle Fahrer abdeckt. Daher zahlt diese HP den Schaden. Jetzt kann aber der Halter vom Fahrer die evtl. Selbstbeteiligung und den entgangenen Schadenfreiheitsrabatt verlangen. Ebenso wie Schäden am eigenen Fahrzeug, die nicht durch Versicherung abgedeckt sind.
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[1.1.2] d.c.n antwortet auf bartd
30.11.2006 13:15
Hi,

Benutzer bartd schrieb:
2. strafrechtlich (z.b. körperverletzung) haftet der fahrer!

jein.

Wenn Du Dein Auto offen stehen laesst, und jeden Beliebigen damit ungeprueft (Fuehrerschein, Fahrtuechtigkeit) fahren laesst (und genau das passiert bei dieser Wlan-Loesung), bist *Du* auch wieder in der Haftung.

Gruss,

d.c.n
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[1.2] schnorfel antwortet auf d.c.n
30.11.2006 13:50
Benutzer d.c.n schrieb:
Benutzer zoelac schrieb:
Dann dürfte niemand mehr ohne Aufsicht bei mir telefonieren, bzw. ins Internet.

wenn Du jmd. mit Deinem Auto fahren laesst, haftest ja auch Du (bzw. *Deine* Versicherung) fuer Schaeden, die der andere an fremden Personen / Sachen verursacht...

Gruss,

d.c.n

Zunächst einmal haften zivilrechtlich beide, zumindest wenn den Fahrer Verschulden trifft. Der Halter haftet hierbei auch ohne Verschulden. Das ist aber nur deswegen so, weil es der Gesetzgeber für den Fall des Straßenverkehr besonders angeordnet hat. Es ist insofern eine spezielle, für das Zivilrecht seltene Konstellation, die man nicht für andere Gebiete verallgemeinern sollte.
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[2] Martn antwortet auf zoelac
30.11.2006 00:35
Das würde mich auch interessieren. Ich plane gerade ein WLAN-Netzwerk innerhalb unserer Nachbarschaft. An eine Art Beitrittserklärung mit all den Risiken und Unterlassung auf illegale Downloads habe ich natürlich gedacht. Aber reicht das?
Wer ist im Schadensfall dran? Vermutlich wir alle?
Grüsse
Martn
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[2.1] goo antwortet auf Martn
22.12.2006 08:39
Benutzer Martn schrieb:
Das würde mich auch interessieren. Ich plane gerade ein WLAN-Netzwerk innerhalb unserer Nachbarschaft. An eine Art Beitrittserklärung mit all den Risiken und Unterlassung auf illegale Downloads habe ich natürlich gedacht. Aber reicht das? Wer ist im Schadensfall dran? Vermutlich wir alle?

Nein, reicht nicht.

Zunächst mal wird man sich an Dich wenden. Alles hat ja den Anschein, dass Du schuldig bist.

DU (!) musst dann beweisen, dass Du es nicht warst bzw. technisch (!) den Missbrauch unterbunden hast. Das ist dann schwierig. Da helfen auch alle Vereinbarungen nicht. Du kannst Dich da nur rechtlich raushalten, wenn Du alle Zugriffe mit Nutzernamen unverfälschbar beweissicher protokollierst. Solche Einrichtungen gibt es für den Privatmann zu guten Preisen aber nicht.




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[3] schnorfel antwortet auf zoelac
30.11.2006 13:46

Wie sieht es eigentlich aus, wenn jemand über meine Telefonleitung eine Morddrohung los läßt und ich dies nicht kontrollieren kann (Telefon ist in Nachbarzimmer und ich lausche nicht). Bin ich sofort verknackt wegen Beihilfe?

Nein. Zum einen haben Sie keinen Vorsatz hinsichtlich des Mordes, zum anderen fehlt Ihnen der Vorsatz hinsichtlich der Beihilfe. Fahrlässige Beihilfe gibt es nicht, Sie brauchen immer Vorsatz, also mindestens billigendes In-Kauf-Nehmen für Haupttat und Beihilfe.