Na, das möchte ich erleben, dass ein Mitgliedsland der EU einem anderen das Roaming verbietet, wenn die Karten nicht registriert sind. Die Engländer sind da z.B. sehr empfindlich, wenn es um das Registrieren ihrer Daten geht (haben auch so ein paar Erlebnisse mit Daten-CD's hinter sich :-))
Fakt ist, das es in einigen EU-Ländern keine Registrierungspflicht für Prepaid-Karten gibt und somit auch kein Verfolgen der Nutzung möglich ist. Und das ist aus datenschutzrechtlichen Gründen auch gut so.
Und was die Halterhaftung beim Auto betrifft: Die ist sehr eingeschränkt und nur für Bagatellverstöße möglich die strafrechtlich nicht bewährt sind. Falsch Parken gibt ein Knöllchen, aber keine Strafe (nur eine gebührenpflichtige Verwarnung). Alles andere muss mir der Schupo schon persönlich nachweisen (oder das Gericht). Und das - um mich zu wiederholen - ist auch gut so.
HUMMELHUMMEL
Benutzer grafkrolock schrieb:
Benutzer HUMMELHUMMEL schrieb:
Graf, da hast du ja Recht, allerdings bedeutet die Anerkennung der AGB eine zivilrechtliche Vereinbarung zwischen Provider und Kunde und keine strafrechtliche.
Naja, aber strafrechtliche Konsequenzen ergeben sich daraus halt dann, wenn man die Benutzung seines Gegenstandes zu Straftaten billigend in Kauf nimmt. Indem man einen Mobilfunkvertrag abschließt - auch ein Prepaid-Vertrag ist ein solcher - erkennt man die Verantwortlichkeit dafür an, daß damit kein Schindluder getrieben wird.
Wer sein Auto arglos an einen Bankräuber verleiht (ohne kommerziellen Hintergrund wie Vermietung), wird sich auch unangenehme Fragen der Polizei gefallen lassen müssen und kann sich nicht herausreden, es gehe ihn nichts an, was der andere mit dem Fahrzeug macht.
Es gibt im Straßenverkehr ja auch die Halterhaftung, wenn Ordnungswidrigkeiten begangen werden und der Fahrer nicht ermittelt werden kann. Dann muß der Halter das Knöllchen bezahlen.
Ferner wird heute bei vielen Prepaidkartenanbietern nicht mehr nach einer Legitimierung gefragt (blau.de etc.)
Dies wird sich meiner Einschätzung nach schnell ändern. Spätestens dann, wenn die ordnungsgemäß arbeitenden Anbieter die "Schlamper" kostenpflichtig abgemahnt haben. Seit der vorletzten c't ist ja hinreichend bekannt, wo man Karten auf seinen Hund registrieren kann (sämtliche
Lebensmitteldiscounter-Karten).
und außerdem bleibt die Problematik mit den ausländischen, nicht registrierten Karten.
Stimmt, aber auch hier werden staatlicherseits über kurz oder lang Fragen aufgeworfen werden. Z.B. ob man nicht das Roaming
für Karten abknipst, die als unsicher bekannt sind.