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Soll o2 doch seiner knapp 20 Ct. bekommen!


15.10.2007 07:48 - Gestartet von J.Malberg
o2 soll einfach seine knapp 20 Ct. bekommen. Ob die "Denker" bei o2
beachten, dass dann aber auch die Preise zu Anrufe nach o2 verteuert werden und dann ein starker Druck auf o2 Kunden ausgeübt wird, nach dem Motto. Wechsel gefällig das Netz es ist so teuer dich anzurufen.


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[1] wtp bln antwortet auf J.Malberg
15.10.2007 09:01
Benutzer J.Malberg schrieb:
o2 soll einfach seine knapp 20 Ct. bekommen. Ob die "Denker" bei o2
beachten, dass dann aber auch die Preise zu Anrufe nach o2 verteuert werden und dann ein starker Druck auf o2 Kunden ausgeübt wird, nach dem Motto. Wechsel gefällig das Netz es ist so teuer dich anzurufen.

bedenke, dass viele eine mindestvertragslaufzeit eingegangen sind und o2 sicherlich behaupten wird, dass das terminierungsentgelt eine nebenleistung ist, da es nicht in den tariftabellen aufgelistet ist.
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[1.1] nova antwortet auf wtp bln
15.10.2007 09:23
Benutzer wtp bln schrieb:
Benutzer J.Malberg schrieb:
o2 soll einfach seine knapp 20 Ct. bekommen. Ob die "Denker" bei o2
beachten, dass dann aber auch die Preise zu Anrufe nach o2 verteuert werden und dann ein starker Druck auf o2 Kunden ausgeübt wird, nach dem Motto. Wechsel gefällig das Netz es ist
so teuer dich anzurufen.

bedenke, dass viele eine mindestvertragslaufzeit eingegangen sind und o2 sicherlich behaupten wird, dass das terminierungsentgelt eine nebenleistung ist, da es nicht in den tariftabellen aufgelistet ist.

Dann laß ich die Karte bis zum Vertragsende halt in der Schublade liegen. Das ist ja echt der Hammer. Ich denke aber nicht, das die Regulierungsbehörde einer Erhöhung zustimmen wirde. Falls doch - dann brauch O2 das Netzt gar nicht erst ausbauen. Es wird keiner mehr in das Netz telefonieren wollen - Folge: Die Kunden werden wechseln. Dabei spielt dann die Vertragsbindung keine Rolle mehr.

Nova
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[1.1.1] Hintergründe
tcsmoers antwortet auf nova
15.10.2007 10:16
Zu dieser Meldung sollte man auch mal die Hintergründe kennen.
Aufgrund des Preisverfalles von Mobilverbindungen ins Festnetz sucht man eine neue Einnahmequelle.
Dazu geht man davon aus, dass sich ein und abgehende Verbindungen mind. die Waage halten.

In Wirklichkeit sieht es so aus, dass mehr und länger in die Mobilfunknetze telefoniert wird.

Somit verdient man an den eingehenden Verbindungen mittlerweise mehr als an den abgehenden.

Dies ist u.a. auch der Grund, warum E+ und O2 den Einsatz von sog. GSM-Überleiteinrichtungen untersagen und mit hohen Vertragsstrafen belegen.

Bei den beiden großen Anbietern ist der Einsatz an sich nicht gern gesehen, wird aber toleriert. Nur VF hat da im Kleingedruckten und Zusatzvereinbarungen eine notbremse eingebaut.

Für den Normalvebraucher ist es natürlich schön, wenn seine Verbindungen ins Festnetz billiger werden und der Anrufer dafür die höheren Kosten übernehmen muss.

Bei Firmen sieht das ganz anders aus. Hier steigen bei der Verwendung von o2 und E+ die Kosten zu den eigenen Anschlüssen enorm. Das kann man zwar durch den Einsatz von Handys wieder etwas absenken, dafür besteht aber die "Gefahr", dass dann das Handy auch für Normalverbindungen genutzt wird.

Grudsätzlich wäre zu sagen, dass das alles nicht so einfach zu prüfen und zu empfehlen ist. Hier muss tatsächlich das Telefonierverhalten gezielt beobachtet und mit den Nutzern abgesprochen werden.

Gewinnorientiert ist zwar das Verhalten von o2 und E+ als richtig anzusehen, aber nachvollziehbar ist das an sich nicht mehr.

peso
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[1.1.1.1] klaussc antwortet auf tcsmoers
15.10.2007 13:36
Benutzer tcsmoers schrieb:
Zu dieser Meldung sollte man auch mal die Hintergründe kennen. Aufgrund des Preisverfalles von Mobilverbindungen ins Festnetz sucht man eine neue Einnahmequelle.
Dazu geht man davon aus, dass sich ein und abgehende Verbindungen mind. die Waage halten.

In Wirklichkeit sieht es so aus, dass mehr und länger in die Mobilfunknetze telefoniert wird.

Hast Du da eine Quelle?

Somit verdient man an den eingehenden Verbindungen mittlerweise mehr als an den abgehenden.

Dies ist u.a. auch der Grund, warum E+ und O2 den Einsatz von sog. GSM-Überleiteinrichtungen untersagen und mit hohen Vertragsstrafen belegen.

Hier habe ich mal ein Link zu den "Bösen":

http://www.comsat.de/shop/index.php?id=67

(die sehen das nicht ganz so eng)

Bei den beiden großen Anbietern ist der Einsatz an sich nicht gern gesehen, wird aber toleriert. Nur VF hat da im Kleingedruckten und Zusatzvereinbarungen eine notbremse eingebaut.

Für den Normalvebraucher ist es natürlich schön, wenn seine Verbindungen ins Festnetz billiger werden und der Anrufer dafür die höheren Kosten übernehmen muss.

Das ist sicherlich nur ein Tropfen auf den heißen Stein, aber insbesondere wenn ich jemanden auf seinem Handy anrufen muss, weil er z.B. keinen Festnetzanschluss hat, rufe ich die Mailbox direkt an und hinterlasse meine Nachricht.

Gruß
Klaus
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[1.1.1.1.1] tcsmoers antwortet auf klaussc
15.10.2007 14:23
Benutzer klaussc schrieb:
Benutzer tcsmoers schrieb:
Zu dieser Meldung sollte man auch mal die Hintergründe kennen.
Aufgrund des Preisverfalles von Mobilverbindungen ins Festnetz
sucht man eine neue Einnahmequelle.
Dazu geht man davon aus, dass sich ein und abgehende Verbindungen mind. die Waage halten.

In Wirklichkeit sieht es so aus, dass mehr und länger in die Mobilfunknetze telefoniert wird.

Hast Du da eine Quelle?

Ja habe ich. Es stimmt aber auch mit unseren
Feststellungen hier überein und dürfte wohl von früher stammen.

- Festnetz billig -Mobilfunk teuer -

Wir haben mal eine ganze Zeit drauf geachtet. Im Mobilfunk enden 60 % aller Gespräche unter 1 Minute. Im Festnetz sind es gerade mal 40 %.



Somit verdient man an den eingehenden Verbindungen mittlerweise
mehr als an den abgehenden.

Dies ist u.a. auch der Grund, warum E+ und O2 den Einsatz von sog. GSM-Überleiteinrichtungen untersagen und mit hohen Vertragsstrafen belegen.

Hier habe ich mal ein Link zu den "Bösen":

Das hat mit "böse" nichts zu tun. Die haben es explizit in den AGB aufgeführt und ziehen es durch. Kannst ja mal Henning fragen, er hat da einen sehr aktuellen Fall.



http://www.comsat.de/shop/index.php?id=67

(die sehen das nicht ganz so eng)

Richtig. Die haben hier mal angerufen und wollten unseren Rat. Nachdem wir denen die Sachlage erklärt haben, kam kein weiterer Anruf mehr.

Grundsätzlich dürfte es aber eine unklare Sache sein und die EU beschäftigen. In anderen Ländern ist es nämlich erlaubt. Es dürfte sich hier um eine unzulässige AGB-Klausel handeln.



Bei den beiden großen Anbietern ist der Einsatz an sich nicht gern gesehen, wird aber toleriert. Nur VF hat da im Kleingedruckten und Zusatzvereinbarungen eine notbremse eingebaut.

Für den Normalvebraucher ist es natürlich schön, wenn seine Verbindungen ins Festnetz billiger werden und der Anrufer dafür die höheren Kosten übernehmen muss.

Das ist sicherlich nur ein Tropfen auf den heißen Stein, aber insbesondere wenn ich jemanden auf seinem Handy anrufen muss, weil er z.B. keinen Festnetzanschluss hat, rufe ich die Mailbox direkt an und hinterlasse meine Nachricht.

Ob das so das Wahre ist :-((

peso



Gruß
Klaus
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[1.1.1.1.1.1] klaussc antwortet auf tcsmoers
15.10.2007 14:37
Benutzer tcsmoers schrieb:
Benutzer klaussc schrieb:
Benutzer tcsmoers schrieb:
Zu dieser Meldung sollte man auch mal die Hintergründe kennen.
Aufgrund des Preisverfalles von Mobilverbindungen ins Festnetz
sucht man eine neue Einnahmequelle.
Dazu geht man davon aus, dass sich ein und abgehende Verbindungen mind. die Waage halten.

In Wirklichkeit sieht es so aus, dass mehr und länger in die Mobilfunknetze telefoniert wird.

Hast Du da eine Quelle?

Ja habe ich. Es stimmt aber auch mit unseren
Feststellungen hier überein und dürfte wohl von früher stammen.

- Festnetz billig -Mobilfunk teuer -

Wir haben mal eine ganze Zeit drauf geachtet. Im Mobilfunk enden 60 % aller Gespräche unter 1 Minute. Im Festnetz sind es gerade mal 40 %.



Somit verdient man an den eingehenden Verbindungen mittlerweise
mehr als an den abgehenden.

Dies ist u.a. auch der Grund, warum E+ und O2 den Einsatz von sog. GSM-Überleiteinrichtungen untersagen und mit hohen Vertragsstrafen belegen.

Hier habe ich mal ein Link zu den "Bösen":

Das hat mit "böse" nichts zu tun. Die haben es explizit in den AGB aufgeführt und ziehen es durch. Kannst ja mal Henning fragen, er hat da einen sehr aktuellen Fall.


Sorry, wer ist Henning?

Ehrlich gesagt nutze ich auch ein Gateway, allerdings nicht sehr intensiv...

Wie stellt man von Seiten des Netzbetreibers fest, dass das ein Gateway läuft? IMEI?


http://www.comsat.de/shop/index.php?id=67

(die sehen das nicht ganz so eng)

Richtig. Die haben hier mal angerufen und wollten unseren Rat. Nachdem wir denen die Sachlage erklärt haben, kam kein weiterer Anruf mehr.

Grundsätzlich dürfte es aber eine unklare Sache sein und die > EU beschäftigen. In anderen Ländern ist es nämlich erlaubt. Es dürfte sich hier um eine unzulässige AGB-Klausel handeln.


Bei den beiden großen Anbietern ist der Einsatz an sich nicht gern gesehen, wird aber toleriert. Nur VF hat da im Kleingedruckten und Zusatzvereinbarungen eine notbremse eingebaut.

Für den Normalvebraucher ist es natürlich schön, wenn seine Verbindungen ins Festnetz billiger werden und der Anrufer dafür die höheren Kosten übernehmen muss.

Das ist sicherlich nur ein Tropfen auf den heißen Stein, aber insbesondere wenn ich jemanden auf seinem Handy anrufen muss,
weil er z.B. keinen Festnetzanschluss hat, rufe ich die Mailbox direkt an und hinterlasse meine Nachricht.

Ob das so das Wahre ist :-((

Natürlich nicht immer, nur wenn ich ohnehin nicht diskutieren möchte, sondern eher etwas loswerden muss.

Gruß
Klaus
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[1.1.1.1.1.1.1] tcsmoers antwortet auf klaussc
15.10.2007 14:51
Benutzer klaussc schrieb:
Benutzer tcsmoers schrieb:
Benutzer klaussc schrieb:
Benutzer tcsmoers schrieb:
Zu dieser Meldung sollte man auch mal die Hintergründe kennen.
Aufgrund des Preisverfalles von Mobilverbindungen ins Festnetz
sucht man eine neue Einnahmequelle.
Dazu geht man davon aus, dass sich ein und abgehende Verbindungen mind. die Waage halten.

In Wirklichkeit sieht es so aus, dass mehr und länger in die Mobilfunknetze telefoniert wird.

Hast Du da eine Quelle?

Ja habe ich. Es stimmt aber auch mit unseren Feststellungen hier überein und dürfte wohl von früher stammen.

- Festnetz billig -Mobilfunk teuer -

Wir haben mal eine ganze Zeit drauf geachtet. Im Mobilfunk enden 60 % aller Gespräche unter 1 Minute. Im Festnetz sind es
gerade mal 40 %.



Somit verdient man an den eingehenden Verbindungen mittlerweise
mehr als an den abgehenden.

Dies ist u.a. auch der Grund, warum E+ und O2 den Einsatz von sog. GSM-Überleiteinrichtungen untersagen und mit hohen Vertragsstrafen belegen.

Hier habe ich mal ein Link zu den "Bösen":

Das hat mit "böse" nichts zu tun. Die haben es explizit in den AGB aufgeführt und ziehen es durch. Kannst ja mal Henning fragen, er hat da einen sehr aktuellen Fall.


Sorry, wer ist Henning?

Henning Gajek



Ehrlich gesagt nutze ich auch ein Gateway, allerdings nicht sehr intensiv...

Wie stellt man von Seiten des Netzbetreibers fest, dass das ein Gateway läuft? IMEI?

Z.B.




http://www.comsat.de/shop/index.php?id=67

(die sehen das nicht ganz so eng)

Richtig. Die haben hier mal angerufen und wollten unseren Rat.
Nachdem wir denen die Sachlage erklärt haben, kam kein weiterer
Anruf mehr.

Grundsätzlich dürfte es aber eine unklare Sache sein und die > EU
beschäftigen. In anderen Ländern ist es nämlich erlaubt. Es dürfte sich hier um eine unzulässige AGB-Klausel handeln.


Bei den beiden großen Anbietern ist der Einsatz an sich nicht gern gesehen, wird aber toleriert. Nur VF hat da im Kleingedruckten und Zusatzvereinbarungen eine notbremse eingebaut.

Für den Normalvebraucher ist es natürlich schön, wenn seine Verbindungen ins Festnetz billiger werden und der Anrufer dafür die höheren Kosten übernehmen muss.

Das ist sicherlich nur ein Tropfen auf den heißen Stein, aber insbesondere wenn ich jemanden auf seinem Handy anrufen muss,
weil er z.B. keinen Festnetzanschluss hat, rufe ich die Mailbox direkt an und hinterlasse meine Nachricht.

Ob das so das Wahre ist :-((

Natürlich nicht immer, nur wenn ich ohnehin nicht diskutieren möchte, sondern eher etwas loswerden muss.

Gruß
Klaus
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[1.2] Dyphelius antwortet auf wtp bln
15.10.2007 11:03
Können sie doch gr nicht verlangen, da du laut den für dich geltenden Tariftabellen deinen Vertrag abgeschlossen hast und dort ein ankommendes Gespräch als kostenfrei aufgeführt wird. Eine Erhöhung deiner tarife würde automatisch zu einem Sonderkündigungsrecht aufgrund einseitiger Vertragsänderung führen ...
Außerdem pokern die nur hoch - was aber am Schluß dann rauskommt, wird niedriger sein ...
IMHO wird unser Mobilfunkmarkt mit seinen Tarifen sich dem US-Vorbild anpassen, bei dem ankommende Gespräche auch berechnet werden (oder vom Minutenkontingent entnommen werden).
Gruß,
Dyphelius
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[1.2.1] J.Malberg antwortet auf Dyphelius
15.10.2007 11:54

Eine Erhöhung deiner tarife würde automatisch zu einem Sonderkündigungsrecht aufgrund einseitiger Vertragsänderung führen ...

Der Begriff "Sonderkündigung" ist hier mal wieder vollkommen falsch! Leider wird dieser iur. Fachbegriff immer wieder verwendet ohne zu wissen, was er bedeutet.

Es heißt richtig: "außerordentliche Kündigung".

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[1.2.2] vickycolle2006 antwortet auf Dyphelius
15.10.2007 16:58
hallo,

was haben denn bitte die, dann für dich immer noch kostenfreien eingehenden gespräche, mit der möglichkeit der außerordentlichen kündigung zu tun???
für dich als o2 kunde ändert sich an deinem vertrag doch gar nichts, ergo hast du auch keine möglichkeit des ausstiegs.

der schwarze peter liegt dann hier eher bei den anderen anbietern, ob FN oder MF, die ihren kunden höhere preise in rechnung stellen müssten, sollte o2 damit durchkommen.

du kannst aber davon ausgehen, das wenn o2 es durchsetzt, die anderen nachziehen werden (wie bereits angekündigt).

von us-verhältnissen (wie auch russland, china) sind wir dennoch weit entfernt, da der gesamte europäische MF-markt anders aufgebaut ist.
wir nähern uns dann m.E. eher britischen verhältnissen.
ich kenne die dortigen IC zwar nicht, aber uk-handys anzurufen ist glaube mit das teuerste in europa.


gruss
vicky


Benutzer Dyphelius schrieb:
Können sie doch gr nicht verlangen, da du laut den für dich geltenden Tariftabellen deinen Vertrag abgeschlossen hast und dort ein ankommendes Gespräch als kostenfrei aufgeführt wird. Eine Erhöhung deiner tarife würde automatisch zu einem Sonderkündigungsrecht aufgrund einseitiger Vertragsänderung führen ...
Außerdem pokern die nur hoch - was aber am Schluß dann rauskommt, wird niedriger sein ...
IMHO wird unser Mobilfunkmarkt mit seinen Tarifen sich dem US-Vorbild anpassen, bei dem ankommende Gespräche auch berechnet werden (oder vom Minutenkontingent entnommen werden).
Gruß,
Dyphelius
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[1.2.3] marco5555 antwortet auf Dyphelius
15.10.2007 20:10
Benutzer Dyphelius schrieb:
Können sie doch gr nicht verlangen, da du laut den für dich geltenden Tariftabellen deinen Vertrag abgeschlossen hast und dort ein ankommendes Gespräch als kostenfrei aufgeführt wird.

Und? Das ist es doch immer noch.

Eine Erhöhung deiner tarife würde automatisch zu einem Sonderkündigungsrecht aufgrund einseitiger Vertragsänderung führen ...

Ich würde lieber eine Sammelklage anstreben bevor ich sonderkündige

Außerdem pokern die nur hoch - was aber am Schluß dann rauskommt, wird niedriger sein ...
IMHO wird unser Mobilfunkmarkt mit seinen Tarifen sich dem US-Vorbild anpassen, bei dem ankommende Gespräche auch berechnet werden (oder vom Minutenkontingent entnommen werden).

Soso was du nicht alles weisst.

Gruß Marco
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[1.2.3.1] klappehalten antwortet auf marco5555
15.10.2007 20:50
Benutzer marco5555 schrieb:

Ich würde lieber eine Sammelklage anstreben bevor ich sonderkündige

Wie wäre es mit einer Sammelkündigungssonderklage?

Grüße
kh
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[1.2.3.1.1] marco5555 antwortet auf klappehalten
15.10.2007 23:33
Benutzer klappehalten schrieb:
Benutzer marco5555 schrieb:

Ich würde lieber eine Sammelklage anstreben bevor ich sonderkündige

Wie wäre es mit einer Sammelkündigungssonderklage?

Ist eine Überlegung wert. Bekommen wir genügend Leute zusammen?

Gruß Marco
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[2] sphere antwortet auf J.Malberg
15.10.2007 13:10
Benutzer J.Malberg schrieb:
o2 soll einfach seine knapp 20 Ct. bekommen. Ob die "Denker" bei o2
beachten, dass dann aber auch die Preise zu Anrufe nach o2 verteuert werden und dann ein starker Druck auf o2 Kunden ausgeübt wird, nach dem Motto. Wechsel gefällig das Netz es ist so teuer dich anzurufen.

Das bezweifle ich. Die Zeiten unterschiedlicher Tarife in verschiedene Mobilfunknetze sind doch endgültig vorbei. Die Regel sind doch mittlerweile Tarife, bei denen es nur die Unterscheidung zwischen netzinternen und netzexternen sowie Festnetzgesprächen gibt. T-Mobile, Vodafone und e-plus können - jedenfalls bei Laufzeitvertragskunden - nicht so einfach die Preise für Gespräche zu o2 ändern. Zumindest nicht, ohne ihren Kunden die Möglichkeit zur außerordentlichen Kündigung zu eröffnen.

Ergo: selbst wenn o2 die Erhöhung der Terminierungsentgelte genehmigt bekäme (wovon ich nicht ausgehe) müssten die anderen drei schauen, wie sie das quersubventioniert bekommen. An die Kunden weitergeben ist nicht.
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[2.1] J.Malberg antwortet auf sphere
15.10.2007 13:50


Ergo: selbst wenn o2 die Erhöhung der Terminierungsentgelte genehmigt bekäme (wovon ich nicht ausgehe) müssten die anderen drei schauen, wie sie das quersubventioniert bekommen. An die Kunden weitergeben ist nicht.

Es geht doch!

Eine Anpassung des Vertrages (Dauerschuldverhältnis) kann ohne Kündigungsrecht des Kunden möglich sein, wenn sie Vorleistungspreise deutlich erhöhen und der Anbieter keine Möglichkeit hat dieses zu umgehen. Dann kann eine Weierbelastung an den Kunden in höhe der gestiegenen Preise mlglich sein.

Es könnte dann passieren, dass Simyo z. B. in alle Netze 15 Ct und bei o2 20 Ct. macht.

Ich glaube auch nicht das o2 damit durchkommt.

Auch die Erhöhung der MwSt. gab kein Kündigungsrecht wenn nur diese Erhöhung weitergegen worden ist.
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[2.1.1] kris781 antwortet auf J.Malberg
17.10.2007 16:05

Es geht doch!

Eine Anpassung des Vertrages (Dauerschuldverhältnis) kann ohne Kündigungsrecht des Kunden möglich sein, wenn sie Vorleistungspreise deutlich erhöhen und der Anbieter keine Möglichkeit hat dieses zu umgehen. Dann kann eine Weierbelastung an den Kunden in höhe der gestiegenen Preise mlglich sein.

Wenn ich mich richtig erinnere, ist das nicht so.

Der BGH verlangt - soweit ich weiß - bei einer Preiserhöhung bei Dauerschuldverhältnissen drei Voraussetzungen:

1. Die Möglichkeit der Preiserhöhung muss bereits vorher im Vertrag geregelt sein

2. Durch die Preiserhöhung dürfen nur Kosten weitergegeben werden, kein Gewinn darf erzielt werden

3. Es muss ein Kündigungsrecht eingeräumt werden.

Diese Voraussetzungen müssen kumulativ erfüllt sein, es reicht nicht aus, wenn nur eine der Bedingungen erfüllt wird.
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[2.1.1.1] J.Malberg antwortet auf kris781
17.10.2007 17:09


Diese Voraussetzungen müssen kumulativ erfüllt sein, es reicht nicht aus, wenn nur eine der Bedingungen erfüllt wird.

Nicht ganz!

In Ausnahmefällen und wenn nur ohne Gewinn ein Preis weitergebenden wird kann eine Erhöhung ohne Kündigungsmöflichkeit gegeben sein. Das ist dann aber hochstreitig. ;-)