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Mindestvertragslaufzeit Umstellung auf Spezial


22.12.2007 12:12 - Gestartet von fujsie
Verlängert sich dadurch die Mindestvertraglaufzeit, bzw. beginnt sie von Neuem ???
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[1] gichtl antwortet auf fujsie
19.01.2008 16:45
ja
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[1.1] chrisseven antwortet auf gichtl
19.01.2008 16:47
und ich meine es sind auch 24 Monate bei den beiden Sondertarifen und nicht 12 wie in der Tabelle steht.
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[1.1.1] pinkiechain antwortet auf chrisseven
19.01.2008 16:59
Benutzer chrisseven schrieb:
und ich meine es sind auch 24 Monate bei den beiden Sondertarifen und nicht 12 wie in der Tabelle steht.

Ich meine, meinen ist nicht wissen. In den AGB stehen 12 Monate.
pinkiechain
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[1.1.2] kamischke antwortet auf chrisseven
19.01.2008 17:13
Benutzer chrisseven schrieb:
und ich meine es sind auch 24 Monate bei den beiden Sondertarifen und nicht 12 wie in der Tabelle steht.

Es sind 12 Monate, so wie es bei Teltarif richtigerweise steht und auch in den AGB's.

"
11 Vertragslaufzeit/Kündigung
11.1 Die Mindestvertragslaufzeit für die Standardleistung von XXL Fulltime 2 beträgt zwölf Monate und beginnt mit dem Tag der betriebsfähigen Bereitstellung.
Das Vertragsverhältnis ist für beide Vertragspartner mit einer
Frist von einem Monat frühestens zum Ablauf der Mindestvertragslaufzeit kündbar.
Die Kündigung muss der Deutschen Telekom oder dem Kunden mindestens einen Monat vor dem Tag, an dem sie wirksam werden soll, schriftlich zugehen.
Soweit keine Kündigung erfolgt, verlängert sich die Vertragslaufzeit um jeweils zwölf Monate, wenn nicht spätestens einen Monat vor ihrem Ablauf schriftlich gekündigt wird.

XXL Fulltime 2
http://www.t-home.de/dlp/agb/32494.pdf

" 11 Vertragslaufzeit/Kündigung

11.1 Die Mindestvertragslaufzeit für die Standardleistung von XXL Fulltime spezial/Standard-Anschluss oder XXL Fulltime spezial/ ISDN beträgt zwölf Monate und beginnt mit dem Tag der betriebsfähigen Bereitstellung.
Das Vertragsverhältnis ist für beide Vertragspartner mit einer Frist von einem Monat frühestens zum Ablauf der Mindestvertragslaufzeit kündbar.
Die Kündigung muss der Deutschen Telekom oder dem Kunden mindestens einen Monat vor dem Tag, an dem sie wirksam werden soll, schriftlich zugehen.
Soweit keine Kündigung erfolgt, verlängert sich die Vertrags-
laufzeit auf unbestimmte Zeit.
Der Vertrag kann jederzeit mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden.

XXL Fulltime spezial
http://www.t-home.de/dlp/agb/32493.pdf

Gruß Kamischke
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[1.1.2.1] Andrea Wurtz antwortet auf kamischke
28.01.2008 08:22
Hallo,

dazu habe ich dann auch mal eine Frage:

Wir haben ebenfall diese Vertrag. Wenn wir inzwischen, von XXL Fulltime zu XXL Fulltime spezial gewechselt haben, erneuert sich dann die Kündigungsfrist wieder auf 12 Monate?
Oder bleibt der Laufzeitbeginn bei der ersten Bereitstellung vom ersten XXL Fulltime Vertrag?

Gruß
A. Wurtz
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[1.1.2.1.1] kamischke antwortet auf Andrea Wurtz
28.01.2008 22:43
Benutzer Andrea Wurtz schrieb:
Hallo,

dazu habe ich dann auch mal eine Frage:

Wir haben ebenfall diese Vertrag. Wenn wir inzwischen, von XXL Fulltime zu XXL Fulltime spezial gewechselt haben, erneuert sich dann die Kündigungsfrist wieder auf 12 Monate?

Ja, denn die Mindestvertragslaufzeit von 12 Monaten gilt auch bei einem Tarifwechsel.

Oder bleibt der Laufzeitbeginn bei der ersten Bereitstellung vom ersten XXL Fulltime Vertrag?

Nein, aber nach Ende des Ablaufs der neuen Mindestvertragslaufzeit von 12 Monaten kannst Du bei Bedarf jederzeit mit einer Frist von einem Monat kündigen.

XXL Fulltime spezial
http://www.t-home.de/dlp/agb/32493.pdf

Gruß A. Wurtz

Gruß Kamischke