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Und bei Preselection?`


22.12.2006 11:10 - Gestartet von cabal
Moin,

wie sieht es bei preselection aus?

Hab nen Kumpel der ist dort

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[1] ElaHü antwortet auf cabal
22.12.2006 11:20
Benutzer cabal schrieb:
Moin,

wie sieht es bei preselection aus?

Hab nen Kumpel der ist dort

Habe gerade mal die Tele 2 Seite aufgerufen. Unten bei den Fussnoten des Preselection- Tarifes steht, dass die Preisliste seit 16.02.06 gültig ist. Dort scheint sich nichts verändert zu haben.

Falls doch die Tarife dort erhöht werden, muss der Kunde davon in Kenntnis gesetzt werden. Er hat dann ein Sonderkündigungsrecht, wenn er mit der Erhöhung nicht einverstanden ist.

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[1.1] J.Malberg antwortet auf ElaHü
22.12.2006 11:33

Falls doch die Tarife dort erhöht werden, muss der Kunde davon in Kenntnis gesetzt werden. Er hat dann ein Sonderkündigungsrecht, wenn er mit der Erhöhung nicht einverstanden ist.


Falsch!

Er hat ein *außerordentliches Kündigungsrecht*. Dieser falscher Begriff "Sonderkündigung" stirbt leider nie aus. Leider wissen die Leute nicht, was Sonderkündigung heißt.

Ein Blick im Palandt (BGB Kommentar) würde da helfen!
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[1.1.1] Blgrw antwortet auf J.Malberg
22.12.2006 20:48
So jetzt mal Butter bei die Fische: Gibt es auch zu Tarifen wie der Doppel-Flat (im Juni abgeschlossen) ein ausserordentliches Kündigungsrecht?