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SELBVERSTÄNDLICHKEIT...


03.08.2009 17:26 - Gestartet von 7VAMPIR
Selbverständlichkeit endlich auch gerichtlich festgestellt.

Wer Versprechungen macht soll sie auch einhalten und nicht über winzig gedruckte Fussnoten und heimtückische AGB wieder einkassieren.

Was gross auf der Frontseite steht muss gelten. AGB sollen die Details beschreiben, nicht aber das Gegenteil zum Vertragsgegenstand machen.

Um diese Art von Betrug abzustellen, gäbe es ein einfaches Mittel.
Gerichte sollten grundsätzlich widersprüchliche Äusserungen aus Werbung und AGB/Fussnoten nach Grösse beurteilen.
Das grössere gilt grundsätzlich zu Lasten des kleineren.
Das offensichtliche gilt grundsätzlich zu Lasten des versteckteren.

Niemand wird gezwungen unbequeme, unhaltbare Versprechungen zu machen.

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