Benutzer spaghettimonster schrieb:
Andererseits soll auch eine Bezeichnung im Briefkopf der Textform genügen, und irgendwo wird sich Debitel zweifellos als Debitel zu erkennen gegeben haben. Insofern ist deine Frage nicht uninteressant.
Finde ich auch und zwar über diese "Crash-Story" hinaus. Ich habe mich vor allem an der scheinbar eine Selbstverständlichkeit wiedergebenden Aussage im Artikel von teltarif.de gestört "Schriftlich bedeutet, dass die Kündigung in Papierform erfolgen muss. Eine Kündigung per E-Mail ist also nicht wirksam."
Das dürfte in dieser Allgemeinheit so nicht zutreffen, wobei mir bisher aber nur bejahende Literaturmeinungen und keine Gerichtsentscheidungen zu der Frage bekannt sind, ob eine gewillkürte Schriftform auch durch eine E-Mail gewahrt werden kann.