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toller Vorschlag und so lebensnah


24.10.2007 17:15 - Gestartet von tcsmoers
Wie uns Evelin Voß, Referatsleiterin bei der Verbraucherzentrale Sachsen, erklärte, sollten die Nutzer bei in solchen Fällen die Päckchen am besten in Gegenwart eines Zeugen öffnen, beispielsweise im Beisein des Postboten. Dabei sollte es sich möglichst nicht um einen Angehörigen handeln. Fehlt das bestellte Handy, sollten die Nutzer Anzeige bei der Polizei erstatten.


Dann hole ich mir immer zum Öffnen eines Paketen einen unbeteiligten Dritten. Die Vermittlungsnummer für diesen Service ist die 110.

peso
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[1] MB4LAW antwortet auf tcsmoers
24.10.2007 18:02

3x geändert, zuletzt am 24.10.2007 18:19
Vielleicht kennt sie auch einen Versandhandel für Glaskugeln, die einem die Zukunft sagen. Dann bin ich IN solchen Fällen gewarnt und habe vorsorglich ausgerechnet in diesem wohl eher seltenen Fall Hilfe geholt.

Ansonsten freuen sich die Nachbarn (Angehörige sollen es ja auch nicht sein), dass sie unzählige Male umsonst zuschauen durften, wie man wieder ein tolles Gimmick (Vibrator etc.) auspackt. Oh ja, Päckchen auspacken macht zu zweit sowieso mehr Spaß. Von dem gemeinsamen stundenlangen Warten auf den Paketboten (evtl. über mehrere Tage) mal ganz abgesehen!

Besserer Tipp: Auf NN pfeiffen und mit Kreditkarte oder auf Rechnung bestellen. KK-Buchungen lassen sich problemlos zurückholen. Dann klappts auch mit nem sauberen Versandhandel.