Benutzer Kai Petzke schrieb:
Benutzer Telefonterrorist schrieb:
Exakt so ist es. Der zitierte anonyme Rechtsanwalt (vermutlich kein Strafverteidiger, sondern Spezialist für Grundbuchrecht
oder ähnliches)
Wie kommen Sie auf die Idee, der Rechtsanwalt sei anonym oder Spezialist für Grundbuchrecht? Immerhin wird in dem Satz, in dem der Rechtsanwalt zitiert wird, klar sichtbar auf einen weiteren Artikel verlingt, der Namen, Zitat und Spezialisierung des Anwalts genau benennt. Um Dopplungen zu vermeiden, wurde das alles im Editorial nicht im Detail wiederholt, sondern eben nur verlinkt.
Den (doppelten) Link habe ich übersehen. Er führt zu folgender Erkenntis:
Zitat:
"Seit 1996 boomt das World Wide Web und seitdem ...
berät und vertritt die Kanzlei in- und ausländische Unternehmen und Privatpersonen in den Bereichen Urheberrecht, Markenrecht, Wettbewerbsrecht, Fernabsatzrecht, Onlinerecht, Internetrecht, EDV-Recht und Datenschutzrecht"
Also nicht Grundbuch, aber eben - wie ich vermutet habe - auch kein Strafrechtler.
So verblödet ist unsere Justiz nicht, dass sie den Eigentümer eines Gegenstandes, mit dem eine Straftat begangen wird, gleich für den Täter hält.
Dass die Justiz den Eigentümer "gleich für den Täter hält" wurde weder im Editorial noch von dem zitierten Rechtsanwalt behauptet.
Kai
Präziser formuliert hätte es heißen müssen:
"Dass die Justiz den FRÜHEREN Eigentümer "gleich für den Täter oder für den GEHILFEN DES TÄTERS hält".
Trotzdem:
Wie soll ich dann das folgende Zitat aus dem Editorial verstehen:
"Ein von teltarif.de befragter Rechtsanwalt sieht - entgegen der Darstellung des Arbeitskreises auf seiner Website - sehr wohl die Gefahr, dass der Kartenspender wegen Beihilfe belangt wird."
Das ist eine klare - aber eben falsche - Aussage. "Belangt" (soll ja wohl heißen: verurteilt) werde ich doch normalerweise nur dann, wenn ich eine Straftat begangen habe. Davon kann im Falle eines anonymen Kartentausches aber keine Rede sein (vgl. auch den Beitrag von Keksi).