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Fataler Fehler


30.07.2008 23:14 - Gestartet von mokuso
einmal geändert am 30.07.2008 23:14
Ich möchte einmal hinweisen, dass es laut StVO nicht erlaubt ist, während der Fahrt (oder auch wie bei einem Stau im Stillstand bei laufendem Motor) ein Handy zu bedienen (Ausnahme Sprachsteuerung).

Unter dem Aktenzeichen 81 Ss-OWi 49/08 stellte das OLG Köln noch einmal klar: „Nach dem Wortlaut der Vorschrift des § 23 Abs. 1 a StVO ist dem Fahrzeugführer die Benutzung eines Mobiltelefons untersagt, wenn er hierfür das Mobiltelefon aufnimmt oder hält.“
Der Begriff der Benutzung des Handys bedeutet, dass nicht nur das Telefonieren, sondern auch die Speicherung, Verarbeitung und Darstellung von Daten verboten sind. Darunter fallen beispielsweise das Lesen einer SMS, das Suchen einer Nummer im Telefonbuch oder auch das Ablesen der Uhrzeit. Ebenso ist die Nutzung als Diktiergerät oder eben als Navi untersagt. Ausgenommen ist nur die "reine Ortsverlagerung" – wenn also das Telefon in den Fußraum fällt darf es aufgehoben werden.

Quelle: OLG Köln / Justiz NRW
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[1] OllerLoewe antwortet auf mokuso
31.07.2008 00:27
Stimmt nicht ganz.
Bei der Software drück ich ja nur einen Button, ohne in der Regel das Handy in die Hand zu nehmen.
Wenn man Deinen Kommentar so ließt, müsste ja die Benutzung des Autoradios z.b. auch verboten werden, da man hier z.B. in der Regel auch einen Schalter am Radio bedienen muß, was ablenken kann.
Oder die Benutzung eines Zigarettenanzünders.
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[1.1] peso antwortet auf OllerLoewe
31.07.2008 13:56
Benutzer OllerLoewe schrieb:
Stimmt nicht ganz. Bei der Software drück ich ja nur einen Button, ohne in der Regel das Handy in die Hand zu nehmen.
Wenn man Deinen Kommentar so ließt, müsste ja die Benutzung des Autoradios z.b. auch verboten werden, da man hier z.B. in der Regel auch einen Schalter am Radio bedienen muß, was ablenken kann.
Oder die Benutzung eines Zigarettenanzünders.

Wie wäre es denn bei einem Kombigerät (BeckerOnlinePro)ß Das ist Radio, Navi, CD-Plärrer, Telefon in Personunion.

peso
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[2] GSM-Zapper antwortet auf mokuso
31.07.2008 00:37
Benutzer mokuso schrieb:
Ich möchte einmal hinweisen, dass es laut StVO nicht erlaubt ist, während der Fahrt (oder auch wie bei einem Stau im Stillstand bei laufendem Motor) ein Handy zu bedienen (Ausnahme Sprachsteuerung).

Gähn!


Unter dem Aktenzeichen [blablaba]....

Nochmals Gähn bzw. Doppelgähn.
Wenn die Handfunke in einer Halterung am Armaturenbrett arretiert ist, kann dir kein <bitte Kosenamen ausdenken> (für netter Büttel) was.

Gruß Z.