Benutzer OllerLoewe schrieb:
Stimmt nicht ganz. Bei der Software drück ich ja nur einen Button, ohne in der Regel das Handy in die Hand zu nehmen.
Wenn man Deinen Kommentar so ließt, müsste ja die Benutzung des Autoradios z.b. auch verboten werden, da man hier z.B. in der Regel auch einen Schalter am Radio bedienen muß, was ablenken kann.
Oder die Benutzung eines Zigarettenanzünders.
Wie wäre es denn bei einem Kombigerät (BeckerOnlinePro)ß Das ist Radio, Navi, CD-Plärrer, Telefon in Personunion.
peso