Benutzer BjörnB schrieb:
Die Frage, ob es sich um
Gesprächsguthaben oder ein Startguthaben für Gespräche handelt,
>stellt sich mir nicht - beides drückt dasselbe aus.
Das sehe ich nicht so.
Es verhält sich in etwa so wie beim Netzbetreiber O2.
Hier gibt es beispielsweise Anschlusspreis und Bereitstellungspreis. Der Normalverbraucher würde meinen beide Begriffe beschreiben die selbe Leistung. Weit gefehlt, belehrt uns doch O2. Warum macht wohl O2 eine derartige Unterscheidung?
Der Begriff des Startguthabens impliziert einen Betrag X, der vom Anbieter dem Kundenkonto zum START des Vertrages gutgeschrieben wird. Das Konto beginnt mit einem Guthaben, welches durch alle genutzten Mobilfunkdienstleistungen abgebaut wird.
Der Begriff des Gesprächsguthabens sagt explizit aus, dass est sich hier um eine Gutschrift für Gespräche handelt. Grundgebühren und andere sind keine Gespräche, oder? Meist findet der Nutzer in der Fußnote auch noch speziell die Art der espräche für die es genutzt werden kann. (z.B. außer Sondernummern usw.)
Derartige Begrifflichkeiten schleichen sich nun seit einiger Zeit in die AGB und Tariftabellen der Netbetreiber ein. Zweck ist hier einzig und allein, den Kunden zu täuschen. Der Verbraucher dürfte mittlerweile ziemlich überfordert sein, mit all den begriffen, Tarifen und Gebühren die immer wieder erfunden werden.