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6300 bei real - idealer Schubladenvertrag?


15.07.2008 17:16 - Gestartet von GSM-Zapper
Werden für die mtl. Grundgebühren von den 100 EUR "Startguthaben" abgezogen?

Fallen Anschlußgebühren an?

Gruß Z.

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[1] monopol76 antwortet auf GSM-Zapper
15.07.2008 17:33

2x geändert, zuletzt am 15.07.2008 17:38
Bei dem Real-Angebot handelt es sich um ein Angebot von www.handyservice.de Info´s zum Vertrag gibt´s auf der Homepage. Außerdem bekommst du dort u.a. auch das Sony Ericsson K800i zu den gleichen Bedingungen.

Weiterhin handelt es sich bei den 100 Euro nicht um ein Startguthaben (schlecht recherchiert)sondern um ein Gesprächsguthaben, welches wie der Name schon sagt für Gespräche da ist und nicht für Grundgebühren verwendet wird.
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[1.1] BjörnB antwortet auf monopol76
15.07.2008 18:06
Benutzer monopol76 schrieb:
Weiterhin handelt es sich bei den 100 Euro nicht um ein Startguthaben (schlecht recherchiert)sondern um ein Gesprächsguthaben, welches wie der Name schon sagt für Gespräche da ist und nicht für Grundgebühren verwendet wird.

Das ist richtig: Das Guthaben kann nur für Gespräche ins deutsche Festnetz und in die deutschen Mobilfunknetze verwendet werden, nicht aber für Grundgebühren. Die Frage, ob es sich um Gesprächsguthaben oder ein Startguthaben für Gespräche handelt, stellt sich mir nicht - beides drückt dasselbe aus. Von daher nehme ich die Kritik an meiner Recherche auch nicht an.

Björn
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[1.1.1] monopol76 antwortet auf BjörnB
15.07.2008 19:20
Benutzer BjörnB schrieb:
Die Frage, ob es sich um
Gesprächsguthaben oder ein Startguthaben für Gespräche handelt,
>stellt sich mir nicht - beides drückt dasselbe aus.

Das sehe ich nicht so.

Es verhält sich in etwa so wie beim Netzbetreiber O2.
Hier gibt es beispielsweise Anschlusspreis und Bereitstellungspreis. Der Normalverbraucher würde meinen beide Begriffe beschreiben die selbe Leistung. Weit gefehlt, belehrt uns doch O2. Warum macht wohl O2 eine derartige Unterscheidung?

Der Begriff des Startguthabens impliziert einen Betrag X, der vom Anbieter dem Kundenkonto zum START des Vertrages gutgeschrieben wird. Das Konto beginnt mit einem Guthaben, welches durch alle genutzten Mobilfunkdienstleistungen abgebaut wird.

Der Begriff des Gesprächsguthabens sagt explizit aus, dass est sich hier um eine Gutschrift für Gespräche handelt. Grundgebühren und andere sind keine Gespräche, oder? Meist findet der Nutzer in der Fußnote auch noch speziell die Art der espräche für die es genutzt werden kann. (z.B. außer Sondernummern usw.)

Derartige Begrifflichkeiten schleichen sich nun seit einiger Zeit in die AGB und Tariftabellen der Netbetreiber ein. Zweck ist hier einzig und allein, den Kunden zu täuschen. Der Verbraucher dürfte mittlerweile ziemlich überfordert sein, mit all den begriffen, Tarifen und Gebühren die immer wieder erfunden werden.
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[1.1.1.1] Beka antwortet auf monopol76
15.07.2008 21:28
Man sollte mal im Telefon-Treff im Werbeforum die Erfahrungsberichte über die Firma Handyservice durchlesen. Die meisten sind danach kuriert von solchen "Schnäppchenangeboten".