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PayPal -Nein DANKE!-


21.08.2008 13:42 - Gestartet von Netzwerkservice
PayPal und Käuferschutz, das ist ein Wiederspruch in sich!

Ich habe für meine Freundin bei eBay ein Aufnahmegerät bei einem Händler gekauft via Sofortkaufen. Rund 40 Euro und Neugerät. Ich dachte OK, der Händler erlaubt nur PayPal, dann meldest du Dich mal dort an.

Ich kaufte bei eBay.de via PayPal das Produkt, doch leider lieferte der Händler welcher Artikelstandort FFM angab nicht.

Ich sah an den eMails, das er wohl in Canda sitzt. Nach mehreren eMails und angeblicher 2. Lieferung weigerte der Händler das Geld zurück zu senden oder Tracking-Nr. zu geben. Er habe das unversichert versendet, da das billiger sei.

In der Aktion stand versicherter Versand. Eine Beschwerde bei eBay ergab nur das man den Fall prüfe. Der Händler sagte mehr oder weniger das ich doch bei Nachbarn schauen sollte ob die es haben.

PayPal weigerte sich auch das Geld zurück zu zahlen, da ja der Händler nicht bei eBay.de /.ch oder .at sitzt. Man sagte frech am Telefon das man doch die AGB lesen & verstehen solle.

Ich habe das Geld zurückbuchen lassen und eBay & PayPal sind nun sauer da das Konto bei PayPal im neg. ist. Man könne den Fall aber leider nicht lösen, ich solle doch den Händler verklagen, wenn ich das Geld wolle.

eBay würde auch helfen. Man könne einen aber nicht anrufen und Ansprechpartner ausser CCA gäbe es nicht.

Das zum Käuferschutz via PayPal.

Gruß

Kaweh Jazayeri
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[1] antik antwortet auf Netzwerkservice
18.12.2009 19:49
Meiner Meinung nach ist Paypal ist die grösste Betrugsfirma der Welt und das noch legal!Ich kann nur Käufer und Verkäufer von Paypal abraten.Aber warum? ich werde mal schreiben wie es mir mit dieser sch...Firma ergangen ist.Ich habe hier in Prag ein antiquitätengeschäft wo ich auch Ware auf Komission verkaufe, das heisst der Verkäufer bekommt sein Geld wenn die Ware verkauft ist.
Jeder will Umsätze, haben,auch ich, also zu Ebay.com, paypal war Pflicht-warum auch immer- das wurde per Kreditkarte und Konto verifiziert, also doppelt!Also schön angefangen bei Ebay zuverkaufen, schön die Zahlungen kommen auf das Paypal-konto aber mit Eingang wurde das konto gesperrt, das heisst ich soll jetzt 180 Tage auf das geld warten??? Das nenne ich legalen Betrug!!!Gut ich habe die Käufer gebeten sich das geld wieder zuholen, was der grösste Teil auch gemacht hat aber ich habe eine Menge Geld verloren durch die Betrügerfirma Paypal!!!!!Ich werde mal Moneybookers ausprobieren die sollen ja besser sein, aber das nutzt mir erstmal bei ebay nichts.Aber da Ebay ja die Muttergesellschaft von Paypal ist.......naja ich spare mir dazu einen kommentar, also gehe ich auch zu anderen auktionen
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[1.1] six..pack antwortet auf antik
14.01.2010 01:02
So ist das mit ePay und PainPal.
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[2] GRAFENBERG antwortet auf Netzwerkservice
20.04.2010 19:14
habe 71USD anstandslos zurueckbekommen obwohl verkaeufer 15tsd!! rein positive bewertungen hatte.

Verkaeufer hat es sogar versichert gesandt. hat Ihm nix genützt,

ich bekam das geld von PAY PAL Retuor,

Ich bin allso sehr zufrieden mit Paypal
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[2.1] mit Rücklastschrift ist PayPal ok
pandoras antwortet auf GRAFENBERG
20.04.2010 19:37

einmal geändert am 20.04.2010 19:38
PAYPAL finde ich als Käufer gut!!

So n blöder Handyversender wollte unfreie Rücksendungen verweigern und auch das Porto trotz Widerruf innerhalb der 14 tägigen Frist nicht erstatten.

Da kam die Rücklastschrift auf das PAYPAL-Konto und das unfreie Paket nahm er doch an. Soll er mich verklagen, wenn er meint damit durch zu kommen!

Anbieten würde ich als privater Verkäufer niemals mit PAYPAL. Bin doch nicht blöd!

Privat und PAYPAL würde ich in der Bucht nur bei persönlicher Abholung machen. *gnicker*
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[2.1.1] BuergerFloyd antwortet auf pandoras
20.04.2010 21:55
genau dieses Szenario hatte ich jetzt als Verkäufer (ICH = blöder Handyversender)

Ich habe ein gebrauchtes Handy verkauft - portofrei. Dem Käufer war es aber zu sehr gebraucht, da hab ich ihm angeboten, es zurückzunehmen - zu den Konditionen von eBay versteht sich, das heißt der Käufer trägt das Rücksendeporto.

Da der Käufer die Rücksendekosten (grad mal 5,90 Euro) nicht tragen wollte, hat er sich sich bei PayPal beschwert - worauf automatisch das fragliche Geld von meinem PayPal-Guthaben abgezogen wurde. Ich habe dem Käufer dann das Rücksendeporto erstattet, um weiteren Ärger zu vermeiden.

Ganz rechtlos ist man als Verkäufer auch nicht - man muss nur eben Geduld haben, bis sich PayPal mit dem Fall beschäftigt - und so lange bleibt das Geld eingefrohren.

Also Kaufen mit PayPal ist sicher, was man bezahlt - inkl. Porto - bekommt man im Falle einer Reklamation auch zurück. Vielleicht auch das Rücksendeporto, wenn man den Verkäufer erpresst.

Aber als Verkäufer ist man PayPal ausgeliefert... und teuer ist es außerdem.
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[2.1.1.1] Telly antwortet auf BuergerFloyd
20.04.2010 22:04
Also Kaufen mit PayPal ist sicher, was man bezahlt - inkl. Porto - bekommt man im Falle einer Reklamation auch zurück.

Gilt nur für ebay-Transaktionen. Was viele nicht wissen. Den sog. Käuferschutz wird nur über ebay abgewickelte Geschäfte garantiert.

Bei allen anderen Geschäften sind sie lt. ihren eigenen Bedingungen nicht dazu verpflichtet.

Also aufpassen, wenn außer bei ebay PayPal angeboten wird. Pay Pal hat bei mir eine Einzugsermächtigung. Insofern kann ich grundsätzlich immer Geld zurückbuchen lassen. Doch deshalb ist ja nicht automatisch das Recht auf meiner Seite.

Telly
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[2.1.1.2] pandoras antwortet auf BuergerFloyd
20.04.2010 23:12

einmal geändert am 20.04.2010 23:15
PAYPAL hat vor allem für einen ein Vorteil:

EBAY!!!

Als Verkäufer ist man erpressbar über die BEwertung. NEgativ zurückbewerten geht nicht mehr und hat noch nie etwas gebracht.

Google weis ne MEnge über PAYPAL und das Stichwort BEtrug oder Abzogge...

@BuergerFloyd: als privater VK und dem Satz "unter Ausschluss von Gewährleistung" ist das Thema Rücknahme, ZUstand, Funktion eh egal - es sei den, dein lieber Kunde hat per PAYPAL gezahlt...
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[2.1.1.3] six..pack antwortet auf BuergerFloyd
22.04.2010 00:59
War das Handy teurer als 40 Euronen bezahlst Du das Porto für die Rücksendung.
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[2.1.1.3.1] marco5555 antwortet auf six..pack
22.04.2010 05:39
Benutzer six..pack schrieb:
War das Handy teurer als 40 Euronen bezahlst Du das Porto für die Rücksendung.

Blödsinn was du schreibst. Deine anderen Beiträge glänzen auch nicht mit Inhalt...

Marco
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[2.1.1.3.1.1] six..pack antwortet auf marco5555
22.04.2010 09:53
Benutzer marco5555 schrieb:
Benutzer six..pack schrieb:
War das Handy teurer als 40 Euronen bezahlst Du das Porto für die Rücksendung.

Blödsinn was du schreibst. Deine anderen Beiträge glänzen auch nicht mit Inhalt...

Marco

Ein Glück, dass die Dich hier haben.
Ich wollte mich gerne mir Dir geistig duellieren, aber ich sehe Du bist unbewaffnet.
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[2.1.1.3.1.1.1] marco5555 antwortet auf six..pack
22.04.2010 17:46
Benutzer six..pack schrieb:
Ein Glück, dass die Dich hier haben. Ich wollte mich gerne mir Dir geistig duellieren, aber ich sehe Du bist unbewaffnet.

Muss ich nicht bei dir sein. Du scheinst ne Menge Grütze zu verbreiten, ich hoffe keiner fällt darauf ein.

Marco


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[2.1.1.3.2] BuergerFloyd antwortet auf six..pack
22.04.2010 09:01
Das mit den 40 Euro betrifft das Fernabsatzgesetz. Das greift doch gar nicht, bei Gebraucht-Verkäufen von Privat an Privat.
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[2.1.1.3.2.1] six..pack antwortet auf BuergerFloyd
22.04.2010 09:51
Benutzer BuergerFloyd schrieb:
Das mit den 40 Euro betrifft das Fernabsatzgesetz. Das greift doch gar nicht, bei Gebraucht-Verkäufen von Privat an Privat.

Preisfrage: Warum war ich der Ansicht, dass es sich um einen gewerblichen Verkäufer handelt?
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[2.1.2] six..pack antwortet auf pandoras
22.04.2010 01:01
Das unfreie Paket muss er annehmen, aber er darf von Dir die Mehrkosten gegenüber normalem Versand in Rechnung stellen.

Hat er in seinen Auktionen drinstehen, dass er unfrei nicht annimmt, kann man ihn abmahnen.
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[2.1.2.1] pandoras antwortet auf six..pack
22.04.2010 08:15

2x geändert, zuletzt am 22.04.2010 08:22
Benutzer six..pack schrieb:
>War das Handy teurer als 40 Euronen bezahlst Du das Porto
da hast du sicher was falsch verstanden

unfreie Paket muss er annehmen, aber er darf von Dir die Mehrkosten gegenüber normalem Versand in Rechnung stellen.
ganz sicher nicht!

Natürlich kann er es versuchen und vielleicht zahlt dann auch ein Dummer.

Hat er in seinen Auktionen drinstehen, dass er unfrei nicht annimmt, kann man ihn abmahnen.
Ein Mitbewerber kann ihn abmahnen, aber sicher nicht jeder "man".

Aber trotzdem vielen Dank für die Antwort.
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[2.1.2.1.1] six..pack antwortet auf pandoras
22.04.2010 09:49
Benutzer pandoras schrieb:
Benutzer six..pack schrieb:
>War das Handy teurer als 40 Euronen bezahlst Du das Porto da hast du sicher was falsch verstanden

wahrscheinlich.

unfreie Paket muss er annehmen, aber er darf von Dir die Mehrkosten gegenüber normalem Versand in Rechnung stellen.
ganz sicher nicht!

Ganz sicher doch. Sogar todsicher.
Sonst müßte er ja auch Luftpostsendungen selbst bezahlen.


Natürlich kann er es versuchen und vielleicht zahlt dann auch ein Dummer.

Hat er in seinen Auktionen drinstehen, dass er unfrei nicht annimmt, kann man ihn abmahnen.
Ein Mitbewerber kann ihn abmahnen, aber sicher nicht jeder "man".

Such mal im Internet, wer alles abmahnen kann.
Jeder Betroffene.
Eine gute Seite ist Internetrecht Rostock.

Aber trotzdem vielen Dank für die Antwort.

Aber trotzdem danke für Deinen Dank.
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[2.1.3] PayPal ist besser geworden,aber...
wildsurfer antwortet auf pandoras
05.09.2010 21:28
Als Verbraucher habe ich jetzt die Erfahrung gemacht, das ich mit PayPal inzw. sehr wohl besser dran bin als ohne.
Händler die zwar seriös sind aber schlechten Service bieten kann man mit PayPal schon auf die "Finger klopfen" und ich habe keinen Streß mit dem Vorkasse-Mist (Einzahlen, 5 Tage warten,...)mehr.
Wie es bei echter Internetkriminalität, also Verbrechern aussieht, kann ich (noch) nicht beurteilen.
Da sind meines Erachtens bessere Regeln gefordert, z.B. das wer auf der deutschen IBäh-Seite verkaufen will sich deutschem Handelsrecht unterwirft, was auch für IBäh´s Tochterunternehmen PayPal (Luxemburg) gelten müßte.

So kann Ibäh natürlich weiterhin seinen "Kopf aus der Schlinge" ziehen, wenn mal wieder jemand (I-Phone 4G, für freigeschaltes Handy, Originalverpackung) "verkauft" und damit vor Gericht auch noch Recht bekommt.

Andererseits was hält einen "Käufer" davon ab, dem Verkäufer bereits in der Gebotsphase darauf hinzuweisen, das man davon ausgeht, das man das Handy erwirbt und nicht einen nutzlosen Karton.

Ciao
Wildsurfer