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Wie doof muß man sein? ;-)


20.07.2009 13:49 - Gestartet von PatrickSH79
Wie doof muß man sein? ;-)

Hat dieser angebliche "Mitarbeiter" kein "privates" Konto? Muß man das soooo auffällig machen? ;-)
Von daher: Selbst schuld - und eine richtige Entscheidung!
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[1] dancer antwortet auf PatrickSH79
20.07.2009 15:03
Hallo,

ob ein eigenes Konto genützt hätte bleibt fraglich. Aus den hier vorliegenden Informationen wissen wir ja nicht, WIE der Missbrauch entdeckt wurde. Hier gibt es ggf zahlreiche Indizien:

- es bietet auffällig oft ein bestimmtes Mitglied bei einem anderen mit

- die auffällig hohe Zahl von Rückabwicklungen, wenn besagter Manipulateur doch gewinnt

- gleiche Ursprungs-IP vom Verkäufer und Bieter

..
...
....

Guido
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[1.1] PatrickSH79 antwortet auf dancer
20.07.2009 15:22
Benutzer dancer schrieb:
Hier gibt es ggf zahlreiche Indizien:
- es bietet auffällig oft ein bestimmtes Mitglied bei einem anderen mit

Ein Indiz für Blödheit - für solche Manipulationen legt man mehrere Konten für verschiedene "Bekannte" an ;-)

- die auffällig hohe Zahl von Rückabwicklungen, wenn besagter Manipulateur doch gewinnt

Okay, da gebe ich Dir recht - zweifelsohne verdächtig!

- gleiche Ursprungs-IP vom Verkäufer und Bieter

Auch hier Blödheit!

....

...

-Patrick
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[1.1.1] GrößterNehmer antwortet auf PatrickSH79
20.07.2009 20:33
Sicherlich KANN man das geschickter anstellen, allerdings ist es trotzdem Betrug an ebay, denn es wurden Scheinkäufe genutzt, um Gebühren zu sparen. Wie man auch immer zu der Gebührenstruktur von ebay steht, der Händler verschafft sich dadurch einen Wettbewerbsvorteil gegenüber ehrlichen Händlern. Letztendlich zahlt der Kunde/Käufer die Zeche, wenn ebay Verfahren zur Rückabwicklung verkompliziert oder die Konditionen verschlechtert und die Händler diese Kosten natürlich auf den Käufer umlegen (müssen).

Ich kann das Vorgehen von ebay nur begrüßen. Als privater Verkäufer hatte ich auch schon mal "das Glück", dass sich ein Käufer nicht gemeldet hat. Da war mir das Verfahren zur Rückabwicklung schon umständlich genug.

Gruß
GrößterNehmer
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[1.1.1.1] PatrickSH79 antwortet auf GrößterNehmer
20.07.2009 20:59
Benutzer GrößterNehmer schrieb:
Ich kann das Vorgehen von ebay nur begrüßen. Als privater Verkäufer hatte ich auch schon mal "das Glück", dass sich ein Käufer nicht gemeldet hat. Da war mir das Verfahren zur Rückabwicklung schon umständlich genug.

Sorry, nicht mißverstehen. Ich finde das eBay-Vorgehen klasse und kann es nur unterstützen!

Ich frage mich nur, wie blöd man sein muß, um sich (wie vermutet) so total dämlich anzustellen - und dann sogar vor's OLG zu gehen statt zu seinem Mist zu stehen und neu anzufangen!
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[1.1.1.1.1] GrößterNehmer antwortet auf PatrickSH79
20.07.2009 21:52
Benutzer PatrickSH79 schrieb:
Ich frage mich nur, wie blöd man sein muß, um sich (wie vermutet) so total dämlich anzustellen - und dann sogar vor's OLG zu gehen statt zu seinem Mist zu stehen und neu anzufangen!

Es hat sich halt herumgesprochen, dass Dreistigkeit viel zu oft siegt. Immer wieder liest man doch von Gerichtsentscheidungen die jenseits des normalen Menschenverstandes liegen. Und das ist oft sogar nicht mal die Schuld des Gerichts (haben mir zumindest schon zwei Richter unabhängig voneinander gesagt), sondern es gibt einfach Lücken oder Unklarheiten im Gesetz. Wie häufig das vorkommt, kann ich als Laie nicht beurteilen.

Hab jedenfalls mal von einem Fall gehört (Achtung: OT!), bei dem sich eine Frau auf einen Arbeitsplatz in einem Labor (oder sowas) beworben hat und beim Bewerbungsgespräch auf die Frage nach einer Schwangerschaft dies unwahr verneint hat (wußte, dass sie schwanger war). Als der Vertrag unterschrieben war und sie anfangen sollte zu arbeiten, hat sie gesagt, dass sie in dem Umfeld nicht arbeiten kann, da der Arbeitsplatz nach Mutterschutzgesetz ihrem Offspring schaden könne. Der Arbeitgeber hatte aber keinen anderen Arbeitsplatz für sie, so dass sie gemütlich bei voller Bezahlung Zuhause bleiben durfte. Arbeitgeber hat geklagt und verloren. Begründung:
1) natürlich muss man gewisse Fragen gegenüber dem Arbeitgeber nicht beantworten. Macht Sinn, den gehen Sachen wie Familienplanung, sexuelle Ausrichtung, etc nichts an. Sonst würden mit Sicherheit viele Schwangere, Homosexuelle, Behinderte benachteiligt.
2) Man darf auch Lügen, weil sonst das Gegenüber ja aus der Weigerung einer Antwort ja daraus schliessen kann, dass ihm die Antwort nicht gefallen würde. Macht auch Sinn, sonst würde die erste Regel ja ad absurdum geführt.
3) Mutterschutz: braucht man nicht zu diskutieren.

Kombination der Umstände: macht keinen Sinn, denn die Tante hatte es ja wohl darauf angelegt, den Arbeitgeber auszutricksen. Aber da die Sachen im Arbeitsrecht eindeutig geregelt sind, hatte das Gericht keine andere Möglichkeit zu Gunsten der Beklagten zu entscheiden. Sicherlich kein Alltagsfall, aber daran sieht man sehr schön, wie es zu manchmal völlig weltfremden Entscheidungen kommen kann.

Gruß
GrößterNehmer