Benutzer CGa schrieb:
Und in den AGB steht:
"Easybell kann den Zugang ohne Ankündigung wieder sperren und den Vertrag kündigen, wenn das Nutzungsprofil vermuten lässt, dass der Kunde Rechte Dritter (z.B. aus dem Urheberrecht) nicht achtet. Als unwiderlegbare Vermutung gilt ein durchschnittlicher Down- oder Upload von mehr als 1 Gigabyte pro Tag."
Das steht da nicht.
Korrekt:
"Für den Tarif Flatrate auf Abruf (DSL FlatbyCall) kann easybell den Zugang ohne Ankündigung wieder sperren und den Vertrag kündigen, wenn das Nutzungsprofil vermuten lässt, dass der Kunde Rechte Dritter (z.B. aus dem Urheberrecht) nicht achtet. Als unwiderlegbare Vermutung gilt ein durchschnittlicher Down- oder Upload von mehr als 1 Gigabyte pro Tag."