Benutzer Kaosmaster schrieb:
Bei uns ist das Internet komplett geblockt: Nur das Intranet und die Seiten des Konzerns können aufgerufen werden.
Werden andere Seiten benötig (z.B. zur Informationsbeschaffung), ist eine gesonderte Freischaltung nötig. Diese muss speziell beantragt werden und wird auch nur zeitbasiert (in der Regel maximal 90 Minuten) gewährt. Außerdem können auch dann nur die enstprechenden Seiten aufgerufen werden.
Klingt irgendwie nach schwer gestörtem Vertrauensverhältnis zw. Arbeitgeber und Angestellten. Es ist leider ziemlich deutsch und ziemlich traurig, dass immer alles mit Gesetzen und Verboten geregelt werden muss und dass auch die Gerichte (trotz dem Ermessensspielraum) immer weniger nach Verhältnismäßigkeiten und immer mehr nacht starrer = quasi wörtlicher Gesetzesauslegung entscheiden (siehe fristlose Kündigung wg. 20 Cent Pfandbon und ähnliches)
Die beschriebene "Lösung" wäre in meiner Branche (Telekommunikation, Bereich Marketing) auch total weltfremd, da ich als Marketing- oder Produktmanager (oder auch in ähnlichen anderen Positionen) täglich mehrfach zu Recherchen, zur Informationsbeschaffung oder zur Ansicht von mir beruflich zugesendeten Links auf alle möglichen Seiten (Dienstleister, Wettbewerber etc.) zugreifen muss. Wenn ich da jedesmal einen Antrag stellen müsste, käm ich zu nichts anderem mehr.