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Warum Einführungspreis im Titel der Meldung?


20.11.2008 10:52 - Gestartet von mgroeber
<<< Kunden, die das Flatrate-Angebot nicht rechtzeitig vor Ende der Mindestvertragslaufzeit kündigen, zahlen ab dem siebten Nutzungsmonat 29,95 Euro für den mobilen Internetzugang. >>>

Wäre es dann nicht eigentlich korrekter, im Titel der Meldung "Neue mobile Internet-Flatrate für 29,95 EUR pro Monat - Einführungspreis 9,95 EUR/Monat" zu schreiben.

Es ist schlimm genug, daß es in Deutschland noch kein Verstoß gegen die Preisauszeichnungsverordnung ist, wenn man so einen Sonderpreis in der Werbung groß herauszuhebt, obwohl er nur für einen Teil des Vertrags gilt - aber eine redaktionelle Meldung sollte das nicht unbedingt nachmachen.

Klar, man kann vorher kündigen, aber es ist und bleibt ein zeitlich limitierter Einführungspreis.

ciao marcus
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[1] pinkiechain antwortet auf mgroeber
20.11.2008 10:54
Benutzer mgroeber schrieb:
<<< Kunden, die das Flatrate-Angebot nicht rechtzeitig vor Ende der Mindestvertragslaufzeit kündigen, zahlen ab dem siebten Nutzungsmonat 29,95 Euro für den mobilen Internetzugang. >>>

Wäre es dann nicht eigentlich korrekter, im Titel der Meldung "Neue mobile Internet-Flatrate für 29,95 EUR pro Monat - Einführungspreis 9,95 EUR/Monat" zu schreiben.

Naja, wenn ich rechtzeitig wieder kündige, zahle ich den 24,95 Euro Preis ja gar nicht. Vielleicht kann man ja das Angebot auch mehrmals hintereinander ohne USB Stick bestellen, wenn man unbedingt will. Ist ein ziemlicher Aufwand, spart aber ab pro Monat 15 Euro.