Zum 'Mordaufruf'-Vergleich
06.06.2009 21:29 - Gestartet von MGrotegut
Wievelspütz irrt natürlich: Zum einen ist eine Tötung noch um vieles verwerflicher als KidPorn, zum anderen kann bzw. _könnte_ eine Zeitung einen solchen Aufruf natürlich veröffentlichen. ABER NICHT UNGESTRAFT!
In Ländern, deren Verhältnisse Herrn W. wohl geistig vorschweben, werden Artikel _vor_ einer Veröffentlichung geprüft. In Deutschland gottseidank noch erst evtl. _nach_ einer Veröffentlichung. Ggf. durch Staatsanwälte bzw. Gerichte.
Mit dem Begriff "Gewaltenteilung" kann Herr W. wohl nicht viel anfangen... :-(