Benutzer d-dorfer schrieb:
Bequemer kann ich die automatische Verlängerung nicht ausschließen.
Die Verlängerung dürfte schon wirksam sein, nur die Klausel, wonach eine Partei den Preis einseitig, mit beliebiger Vorlauffrist und unbekannterweise festsetzt, greift natürlich nicht. Es dürfte im Zweifel der alte Preis weitergelten.
Dabei hätten sie ihr Änderungsrecht wahrscheinlich sogar retten können, wenn sie dem Kunden ein Widerspruchsrecht eingeräumt hätten. Das scheint aber nicht der Fall zu sein und ja auch nicht beabsichtigt zu sein.
Drillisch eben.