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Schlecht recherchiert


27.05.2009 19:26 - Gestartet von niknuk
Es ist in der Tat richtig, dass Hansenet feste Bandbreitengrenzen in der Leistungsbeschreibung angibt. Diese liegt bei 4448 kbit/s für Alice DSL 16000 (bei Privatkundenprodukten) und bei 7006 kbit/s für den Geschäftskundenanschluss Alice Comfort.

Bei 1&1 finde ich dagegen in der Leistungsbeschreibung kein Sterbenswörtchen über eine verbindlich zugesagte Mindestbandbreite. Nur in der "Leistungs-Garantie" (http://dsl.1und1.de/xml/order/DetailsGarantieLeistung) findet sich der Hinweis, dass der Kunde mit mindestens der Hälfte der beworbenen Maximalbandbreite rechnen darf. Diese Seite sollte man sich ausdrucken und bei den Vertragsunterlagen abheften, sie könnte bei Streitigkeiten wichtig werden.

Falsch hingegen ist, dass außer diesen Anbietern kein anderer Anbieter eine Mindestbandbreite garantiert. Beispielsweise benennt Arcor die Bandbreitenbereiche für seine DSL-Anschlüsse ziemlich exakt, und zwar in http://www.arcor.de/pdf/arcor/privat/preise_und_leistungen/arcor_isdn_dsl_preise_leistungen.pdf (Tabelle auf Seite 5 unten).

Auch bei der Telekom gibt es relativ genaue Angaben über Mindestbandbreiten. Beispielsweise heißt es in der Leistungsbeschreibung zu Call&Surf Comfort (http://www.t-home.de/dlp/agb/34880.pdf):

"Übertragungsgeschwindigkeit
Der Internet-Zugang wird mit einer Übertragungsgeschwindigkeit von bis zu 6016 kbit/s Downstream (auf der Anschlussleitung in Richtung des Kunden) und bis zu 576 kbit/s Upstream (auf der Anschlussleitung aus Richtung des Kunden) überlassen.
Die Deutsche Telekom überlässt auf Wunsch dem Kunden den Internet-Zugang auch dann, wenn an seinem Anschluss nicht die Übertragungsgeschwindigkeit von bis zu 6016 kbit/s Downstream und bis zu 576 kbit/s Upstream, wohl aber eine Übertragungsgeschwindigkeit von bis zu 3072 kbit/s Downstream und bis zu 384 kbit/s Upstream, von bis zu 2048 kbit/s Downstream und bis zu 192 kbit/s Upstream, von bis zu 1536 kbit/s Downstream und bis zu 192 kbit/s Upstream, von bis zu 1 024 kbit/s Downstream und bis zu 128 kbit/s Upstream, von bis zu 768 kbit/s Downstream und bis zu 128 kbit/s Upstream oder von bis zu 384 kbit/s Downstream und bis zu 64 kbit/s Upstream erreicht wird."

Im Klartext bedeutet das: im Normalfall kann der Kunde bei Call&Surf Comfort mit einer Bandbreite zwischen 3072 kbit/s und 6016 kbit/s rechnen. Werden jedoch 3072 kbit/s unterschritten, so wird zuerst die Zustimmung des Kunden zur Schaltung einer geringeren Bandbreite eingeholt ("auf Wunsch des Kunden"). Verweigert der Kunde diese Zustimmung, kommt kein Vertrag zustande. Wird dagegen keine Zustimmung eingeholt und der Anschluss geschaltet, hat der Kunde Anspruch auf mindestens 3072 kbit/s.

Ich bin sicher, es gibt außer Hansenet, 1&1, Arcor und der Telekom noch andere Anbieter mit garantierten Mindestbandbreiten. Es gibt allerdings in der Tat auch Anbieter ganz ohne Mindestbandbreiten-Garantie. Die herauszufinden überlasse ich jedoch den Journalisten ;-)

Gruß

niknuk
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[1] interessierter_Laie antwortet auf niknuk
28.05.2009 09:48
Du hättest den ganzen Artikel (+Kasten) und nicht nur die durchaus verwirrende Zwischenüberschrift lesen sollen!
hätte Dir ne Menge Schreiberei gespart.
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[1.1] niknuk antwortet auf interessierter_Laie
28.05.2009 10:25
Benutzer interessierter_Laie schrieb:

Du hättest den ganzen Artikel (+Kasten) und nicht nur die durchaus verwirrende Zwischenüberschrift lesen sollen!

Das habe ich getan. Ich vermisse trotzdem im Kasten (!) den Hinweis darauf, dass beispielsweise auch T-Home und Arcor/Vodafone Mindestbandbreiten *verbindlich* (also schwarz auf weiß) zusagen. Das Prozedere bei der Verfügbarkeitsprüfung spielt da nur eine untergeordnete Rolle. Entscheidend sind nämlich nicht die Ergebnisse der (unverbindlichen) Verfügbarkeitsprüfung, sondern das, wozu sich der Anbieter gegenüber dem Kunden vertraglich verpflichtet. Und das erfährt der Kunde nicht beim Verfügbarkeitstest, sondern aus dem Kleingedruckten. Speziell Arcor drückt sich da auch überhaupt nicht schwammig aus, sondern nennt für jedes DSL-Produkt ganz konkrete Minimal- und Maximalbandbreiten. Mit nur wenig Fantasie kann man verbindliche Minimal- und Maximalwerte auch aus den Leistungsbeschreibungen von T-Home herauslesen.

Der Text im Kasten wäre auch viel informativer gewesen, wenn man einfach die entsprechenden Angaben der Leistungsbeschreibung zitiert und, wo nötig, noch mit einem kleinen Kommentar versehen hätte (zumindest im Falle von Arcor ist ein solcher aber wegen eindeutigen Angaben in der Leistungsbeschreibung eigentlich überflüssig). Zur Abrundung des Ganzen noch ein Link auf die AGB und Leistungsbeschreibungen des jeweiligen Anbieters, und die Sache wäre perfekt gewesen.

Die Falschaussage in der Zwischenüberschrift wird übrigens im Text nochmal wiederholt. Dass dann im Kasten eine (eher vage) Richtigstellung erfolgt, macht die Sache m. E. nicht wesentlich besser.

Gruß

niknuk
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[2] seb.gross antwortet auf niknuk
28.05.2009 09:57
Ich weiß, wir leben in einer schnellen Welt, aber die Zeit für deinen Text hättest du dir auch sparen können. Wer Lesen kann, ist klar im Vorteil ;-) generell scheinst du wie ich auch ein kleiner Rebell zu sein, oder?