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Dieses Urteil war überfällig


11.06.2009 10:08 - Gestartet von RiZi
Es war höchste Zeit, dass endlich den selbst ernannten obersten Datenschützern Einhalt geboten wurde. Mir ist es nach einem Wechsel des Festnetzbetreibers mehr als 2 Jahre lang nicht gelungen, die Inverssuche freischalten zu lassen. Es gab unendlich viele Schreiben und Bestätigungen, aber im Telefonbuch kam weiterhin der Hinweis, der Teilnehmer hätte der Weitergabe der Daten widersprochen.
Wenn ich mich im Telefonbuch eintragen lasse, dann möchte ich gefunden werden und dann sollte auch die Inverssuche zulässig sein. Da das Telefonbuch nicht nur gedruckt erscheint, sondern auch digital, ist die Inverssuche einfach nur eine logische Konsequenz. Mit viel Fleiß kann man ja auch das gedruckte Telefonbuch durchblättern und den Namen finden.
Wenn jemand nicht identifiziert werden will, dann soll er die Übermittlung der Rufnummer abschalten. Das kann er von Fall zu Fall selbst entscheiden.
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[1] Scarlett1963 antwortet auf RiZi
12.06.2009 11:27

Ich gehöre zu den Bürgern hier im Lande, die sich gegen Datenmissbrauch und Veröffentlichung meiner persönlichen Daten ganz entschieden wehren ! Auch ich habe die SMS von t-mobile erhalten und natürlich sofort widersprochen. Mein Widerspruch erfolgte sowohl unter der angegebenen Kurzwahl als auch mit einer SMS an 72140 (frei nach dem Motto: doppelt gemoppelt hält besser).
Bei einer kurzen Überprüfung im Web von mir einige Tage später stellte ich fest, dass die Fa. Telegate meine Telefonnummer nun veröffentlicht bzw. zur Rückwärtssuche zur Verfügung stellt.
Auf meinen schriftlichen Widerruf bei telegate erhielt ich einen Anruf von einer Mitarbeiterin der Firma, die mir erklärte, dass die Fa. Telegate meine Daten aus der sog. Inverssuche nicht löschen könne. Dies könne nur durch meinen Telefonanbieter, also die t-mobile erfolgen, die meine Daten an Fa. Telegate verkauft hat ! Bei einem erneuten Telefonat mit meinem Telefonanbieter, der t-mobile, erfuhr ich heute, dass die Übermittlung der „Widerspruchskandidaten“ erst am 17.06.09 an die Auskunftsdienstbetreiber erfolgt. Ich werde die Sache also weiter beobachten und notfalls rechtliche Schritte unternehmen.
Ich dachte immer nach den vergangenen Datenmissbrauchs-Skandalen in unserem Staat wird dem Datenschutz mehr und mehr Bedeutung beigemessen. Ich sehe daher nicht ein, dass ich als Kunde eines Telefonanbieters mühsam der Freigabe meiner Daten (insbesondere einer Rückwärtssuche !!) widersprechen muss. Es sollte eher umgekehrt sein: Wer seine Daten gerne „vogelfrei“ überall veröffentlicht sehen möchte sollte dies auf spezielle Anfrage hin tun können !
Zum Schluß sei noch bemerkt, dass ich eh nicht ganz verstehe wer an einer sog. Rückwärtssuche eigentlich Interesse hat. Wer meinen Namen nicht kennt aber im Besitz meiner Telefonnummer ist, kann mich doch einfach anrufen wenn er näheres über mich wissen möchte, oder nicht ;-)

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[1.1] RiZi antwortet auf Scarlett1963
12.06.2009 14:33
Die Frage nach dem Sinn der Inverssuche wird wohl jeder anders beantworten.
Mein PC registriert eingehende Anrufe und zeigt mir am Monitor den Namen an, wenn die Nr. in meinem Telefonbuch gespeichert ist. Ansonsten sucht der PC in einem WEB-Telefonbuch. Ich sehe so meistens schon vor dem Abheben des Hörers, wer mich anruft. Auch wenn es gerade nicht so günstig sein sollte, dann nimmt man das Gespräch entsprechend der Wichtigkeit vielleicht dennoch an.
Wenn Anrufe in Abwesenheit kommen, dann kann ich anschließend gezielt entscheiden, ob ein Rückruf zweckmäßig ist oder ob der Anrufer es noch einmal versuchen muss. Die Schwiegermutter ist wichtig, die Bank nicht (oder umgekehrt).