Benutzer CGa schrieb:
ich definiere Flatrate immernoch mit dem echten Begriff von dem es kommt flat rate, niedrige Gebühr / günstige überschaubare Kosten und nicht wie viele hier mit Dauer/Standleitung, da der Begriff rechtlich nicht definiert ist
Der Begriff der Flatrate wurde schon von X Gerichten recht eindeutig definiert. Nach OLG Köln 6 U 223/08 ist eine Flatrate zB ein Zugang, der "gegen ein vom tatsächlichen Umfang der Nutzung unabhängiges pauschales Entgelt zur Verfügung gestellt" wird. Das ist hier nicht gegeben.
und noch immer das zählt was der Anbeiter drunter versteht und nicht der Kunde verstehen will.
Über deine uninformiert-unterwürfige Auffassung wird sich dein Anbieter sicherlich freuen, denn entscheidend ist richtigerweise das, was der durchschnittliche Verbraucher verstehen darf. Anderenfalls könnte ja jede Vertragspartei alles mögliche meinen, aber etwas anderes artikulieren.
"Flat" heißt auch nicht "günstig". Eine Flatrate kann auch sehr teuer sein. Außerdem ist das als Definitionskriterium schon deshalb offensichtlich untauglich, weil "günstig" relativ ist.