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Mahnung nicht berechtigt?


05.11.2009 10:48 - Gestartet von 1960herbert
Hallo,

ich hatte vor einigen Jahren Rechnungen von acoreus absichtlich zurückbuchen lassen, denn es wurde mehrmals falsche und natürlich zu hohe Beträge abgebucht. (Merkwürdig, dass nie zu niedrige Beträge abgebucht wurden!). Der extremste Fall waren mal 600 fach zu hoch, wenn auch nur für ein paar Minuten. Aber auch Beträge zwischen 3 und 5 Euro habe ich zurückbuchen lassen, wenn der Tarif falsch war. Meist wußte ich schon 1-2 vor Abrechnung, dass wieder mal falsch abgerechent wird, dank teltarif.
Damals habe ich mit der Rückbuchung eine Mail mit Begründung an acoreus und nexnet geschickt. Eine Antwort habe ich meist nicht erhalten.
Unabhängig von der Verjährung dürfen Verbindungsdaten nur 80 Tage gespeichert werden. Wie will man da Verbindungen nachweisen, die schon Jahre zurückliegen? Wenn acoreus die Daten noch hat, wäre das rechtswidrig.
Ich würde NICHT zahlen und erst mal Nachweise anfordern.
Was meinen die Juristen hier zu dem Thema?

Herbert
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[1] stefanniehaus antwortet auf 1960herbert
05.11.2009 11:10
Wenn die entsprechenden Beträge aber nicht bezahlt worden sind, hat dies dann aber aufschiebende Wirkung.
Entsprechend dürfen solche Verbindungen natürlich noch gespeichert werden.