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und????


15.12.2009 18:42 - Gestartet von Frankyyy
Verstehe irgendwie die ganze Aufregung nicht.

Die bringen jemanden um und dann sollen Ihre namen im Zusammenhang mit der tat nicht mehr genannt werden dürfen?

Hallo??? Klapps noch??
Hangeln sich von Gericht zu Gericht.

Davon mal ab das die ohnehin eigentlich lebenslänglich bekommen haben und 2007 bzw. 2008 vorzeitig auf Bewährung entlassen worden.

Die sollen doch einfach mal die Fr.... halten!!

Die können echt froh sein das ich (fast) nichts in DEU zu sagen habe :-)
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[1] Telly antwortet auf Frankyyy
16.12.2009 08:48
Ich kann Dich sehr gut verstehen. Immerhin hast Du die Meinungsfreiheit und kannst es so schreiben, wie Du es getan hast.

Ich möchte jetzt versuchen, ganz objektiv die Infos im Beitrag zu bewerten.

Da heißt es:

Erstens: Medien müssen ihre Online-Archive nicht zum Schutz von Persönlichkeitsrechten permanent überprüfen.

Zweitens: Dies rechtfertige, die Namen auch Jahre nach der Tat auf Abruf bereitzuhalten.

Drittens: Eine solche Reichweite des Persönlichkeitsschutzes hätte aus Sicht der Karlsruher Richter jedoch einen "abschreckenden Effekt" auf den Gebrauch der Meinungs- und Medienfreiheit. Müssten die Beiträge in Online-Archiven permanent auf ihre Rechtmäßigkeit hin kontrolliert werden, bestehe die Gefahr, dass die Medien ganz von der Archivierung absehen oder in den Beiträgen Inhalte weglassen würden. Personeller und zeitlicher Aufwand seien immens.

In "Erstens" und "Drittens" beziehen sich die Richter auf die Archivierung und warum diese nicht aktuell gehalten werden müsse.

In "Zweitens" rechtfertigen sie wg. öffentlicher Interessen die Namensnennung.

Da komme ich jetzt nicht ganz mit.

Was soll uns das sagen? Gesetz den Fall, eine permanente Aktualisierung des Archivs sei mit wenig Aufwand umzusetzen (was es natürlich nicht ist), dann müsste man es auch tun? Oder heißt es, dass es auch dann nicht zu tun wäre im vorliegenden Fall, weil hier ein öffentliches Interesse besteht...

Telly