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D2-Mogelpackungen von Cellway und anderen Providern


03.12.2000 18:21 - Gestartet von harald thomas
Selbst das beste Handy kann nur so gut sein wie die Karte die drin steckt. Diese Erfahrung musste ich beim Kauf eines D2-Handys mit „CallYa“-Karte machen. Um mit meiner Tochter auch im Ausland mobil telefonieren zu können, entschied ich mich – in Ergänzung zu meinem Vertrags-Handy – für ein Mobiltelefon mit D2-CallYA-Karte. Dabei vertraute ich auf die Zusage des Verkäufers und auf die Presseveröffentlichung des Netzbetreibers Mannesmann Mobilfunk vom 30.6.2000, wonach seit dem 1.7.2000 die Option „International Roaming“ ohne Mindestumsatz und ohne Zusatzkosten zum Leistungsumfang von D2-CallYa gehört.
Dies wurde mir auch von der örtlichen D2-Niederlassung bestätigt, wo ich den entsprechenden Antrag stellte und die Abbuchungsvollmacht für mein Konto erteilte. Zu meinem großen Erstaunen erhielt ich aber ein vom 23.9.2000 datiertes Schreiben, nicht von Mannesmann Mobilfunk, sondern von der Fa. Cellway, einem Tocherunternehmen von Mobilcom, die eine Bearbeitung dieses Antrages verweigerte.

Die Begründung lautet wörtlich: „Neben anderen diversen Voraussetzungen, die Sie für diesen Service be-nötigen, setzt der Netzbetreiber (Mannesmann Mobilfunk) eine monatliche Mindestnutzung in Höhe von DM 25, 00 brutto im Ausland an.“ Daher biete Cellway diesen Service nicht an. Als ich die Fa. Cellway auf ihren Fehler hinwies, nannte man "technische Gründe" dafür, dass man mit der D2-Call-Ya-Karte nicht im Ausland telefonieren könne.

Das Ärgerliche an der Sache sind für mich zwei Punkte:
1. Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Änderungen der Bedingungen des Netzbetreibers Mannes-mann Mobilfunk, die selbst einem Laien wie mir bekannt sind, einem renommierten Provider wie der Fa. Cellway entgangen sind. Ich muss daher annehmen, dass Cellway mich als Kunden bewusst belogen hat.
2. Wenn meine Vermutung zutrifft, dass die von Cellway vertriebenen Handys mit CallYa-Karte gegenüber den Handys und Karten, die von anderen Providern und dem Netzbetreiber verkauft werden, grundsätzlich im Leistungsumfang eingeschränkt sind (z.B. beim Roaming), dann fühle ich mich grob getäuscht, und zwar sowohl durch Cellway, vor allem aber durch den Netzbetreiber Mannesmann Mobilfunk.

Als Kunde gehe ich davon aus, dass ein CallYa-Paket das enthält, was D2-privat verspricht. Ich konnte und kann einem D2-CallYa-Paket nicht ansehen, ob es nur einen Teil des D2-Leistungsangebotes enthält. Beim Kauf wurde ich weder vom Verkäufer noch durch entsprechende Beschilderung oder durch irgendwelche Hinweise auf der Verpackung auf die Fa. Cellway als Provider und irgendwelche Leistungseinschränkungen seitens dieser Firma aufmerksam gemacht. Beim Kauf musste ich davon ausgehen, ein D2-CallYa-Handy mit dem üblichen Leistungspektrum dieses Netzes zu erweben. Auch in den beiliegenden umfangreichen Broschüren wurden solche Einschränkungen nicht erwähnt. Im Gegenteil: Auf einer der Seiten wird gerade die Möglichkeit des International Roaming als besonderer Vorzug angepriesen. Bis heute enthalten nicht einmal die Webseiten von Cellway und Mannesmann Mobilfunk Hinweise auf solche Einschränkungen. Dass das im Paket enthaltene Philips Savvy dazu noch veraltet war (kein Dual-Band undkeine Sprachwahl), spielt da nur noch am Rande eine Rolle.

Mein Fazit: In Zukunft werde ich um alle Produkte und Läden mit der Aufschrift „D2“ einen großen Bogen machen, denn man kauft damit offenbar die Katze im Sack. Ich glaube nicht, dass Mannesmann Mobilfunk sich mit einer solchen Geschäftspolitik langfristig Vertrauen schafft. Und von Cellway und Mobilcom werde ich noch nicht einmal mehr etwas geschenkt nehmen.

H.T.

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[1] RE: D2-Mogelpackungen von Cellway und anderen
+491785538754 antwortet auf harald thomas
03.12.2000 19:02
Benutzer harald thomas schrieb:

Selbst das beste Handy kann nur so gut sein wie die Karte die drin steckt. Diese Erfahrung musste ich beim Kauf eines D2-Handys mit „CallYa“-Karte machen. Um mit meiner Tochter auch im Ausland mobil telefonieren zu können, entschied ich mich – in Ergänzung zu meinem Vertrags-Handy – für ein Mobiltelefon mit D2-CallYA-Karte. Dabei vertraute ich auf die Zusage des Verkäufers und auf die Presseveröffentlichung des Netzbetreibers Mannesmann Mobilfunk vom 30.6.2000, wonach seit dem 1.7.2000 die Option „International Roaming“ ohne Mindestumsatz und ohne Zusatzkosten zum Leistungsumfang von D2-CallYa gehört.
Dies wurde mir auch von der örtlichen D2-Niederlassung bestätigt, wo ich den entsprechenden Antrag stellte und die Abbuchungsvollmacht für mein Konto erteilte. Zu meinem großen Erstaunen erhielt ich aber ein vom 23.9.2000 datiertes Schreiben, nicht von Mannesmann Mobilfunk, sondern von der Fa. Cellway, einem Tocherunternehmen von Mobilcom, die eine Bearbeitung dieses Antrages verweigerte.

Die Begründung lautet wörtlich: „Neben anderen diversen Voraussetzungen, die Sie für diesen Service be-nötigen, setzt der Netzbetreiber (Mannesmann Mobilfunk) eine monatliche Mindestnutzung in Höhe von DM 25, 00 brutto im Ausland an.“ Daher biete Cellway diesen Service nicht an. Als ich die Fa. Cellway auf ihren Fehler hinwies, nannte man "technische Gründe" dafür, dass man mit der D2-Call-Ya-Karte nicht im Ausland telefonieren könne.

Das Ärgerliche an der Sache sind für mich zwei Punkte: 1. Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Änderungen der Bedingungen des Netzbetreibers Mannes-mann Mobilfunk, die selbst einem Laien wie mir bekannt sind, einem renommierten Provider wie der Fa. Cellway entgangen sind. Ich muss daher annehmen, dass Cellway mich als Kunden bewusst belogen hat. 2. Wenn meine Vermutung zutrifft, dass die von Cellway vertriebenen Handys mit CallYa-Karte gegenüber den Handys und Karten, die von anderen Providern und dem Netzbetreiber verkauft werden, grundsätzlich im Leistungsumfang eingeschränkt sind (z.B. beim Roaming), dann fühle ich mich grob getäuscht, und zwar sowohl durch Cellway, vor allem aber durch den Netzbetreiber Mannesmann Mobilfunk.

Als Kunde gehe ich davon aus, dass ein CallYa-Paket das enthält, was D2-privat verspricht. Ich konnte und kann einem D2-CallYa-Paket nicht ansehen, ob es nur einen Teil des D2-Leistungsangebotes enthält. Beim Kauf wurde ich weder vom Verkäufer noch durch entsprechende Beschilderung oder durch irgendwelche Hinweise auf der Verpackung auf die Fa. Cellway als Provider und irgendwelche Leistungseinschränkungen seitens dieser Firma aufmerksam gemacht. Beim Kauf musste ich davon ausgehen, ein D2-CallYa-Handy mit dem üblichen Leistungspektrum dieses Netzes zu erweben. Auch in den beiliegenden umfangreichen Broschüren wurden solche Einschränkungen nicht erwähnt. Im Gegenteil: Auf einer der Seiten wird gerade die Möglichkeit des International Roaming als besonderer Vorzug angepriesen. Bis heute enthalten nicht einmal die Webseiten von Cellway und Mannesmann Mobilfunk Hinweise auf solche Einschränkungen. Dass das im Paket enthaltene Philips Savvy dazu noch veraltet war (kein Dual-Band undkeine Sprachwahl), spielt da nur noch am Rande eine Rolle.

Mein Fazit: In Zukunft werde ich um alle Produkte und Läden mit der Aufschrift „D2“ einen großen Bogen machen, denn man kauft damit offenbar die Katze im Sack. Ich glaube nicht, dass Mannesmann Mobilfunk sich mit einer solchen Geschäftspolitik langfristig Vertrauen schafft. Und von Cellway und Mobilcom werde ich noch nicht einmal mehr etwas geschenkt nehmen.

H.T.




Das hätte ich auch nicht besser schreiben können.
Wiederverkäufer als Zweitverwärter mit oft verwässertem Qualitätsstandard. Ruf ist dahin die Leistung auch nur die langfristigen Verträge bleiben. Das war es auch bei mir gewesen.

Gruß

+791785538754
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[2] Lingo antwortet auf harald thomas
03.12.2000 19:54
Benutzer harald thomas schrieb:

Selbst das beste Handy kann nur so gut sein wie die Karte die drin steckt. Diese Erfahrung musste ich beim Kauf eines D2-Handys mit „CallYa“-Karte machen. Um mit meiner Tochter auch im Ausland mobil telefonieren zu können, entschied ich mich – in Ergänzung zu meinem Vertrags-Handy – für ein Mobiltelefon mit D2-CallYA-Karte. Dabei vertraute ich auf die Zusage des Verkäufers und auf die Presseveröffentlichung des Netzbetreibers Mannesmann Mobilfunk vom 30.6.2000, wonach seit dem 1.7.2000 die Option „International Roaming“ ohne Mindestumsatz und ohne Zusatzkosten zum Leistungsumfang von D2-CallYa gehört.
Dies wurde mir auch von der örtlichen D2-Niederlassung bestätigt, wo ich den entsprechenden Antrag stellte und die Abbuchungsvollmacht für mein Konto erteilte. Zu meinem großen Erstaunen erhielt ich aber ein vom 23.9.2000 datiertes Schreiben, nicht von Mannesmann Mobilfunk, sondern von der Fa. Cellway, einem Tocherunternehmen von Mobilcom, die eine Bearbeitung dieses Antrages verweigerte.

Die Begründung lautet wörtlich: „Neben anderen diversen Voraussetzungen, die Sie für diesen Service be-nötigen, setzt der Netzbetreiber (Mannesmann Mobilfunk) eine monatliche Mindestnutzung in Höhe von DM 25, 00 brutto im Ausland an.“ Daher biete Cellway diesen Service nicht an. Als ich die Fa. Cellway auf ihren Fehler hinwies, nannte man "technische Gründe" dafür, dass man mit der D2-Call-Ya-Karte nicht im Ausland telefonieren könne.

Das Ärgerliche an der Sache sind für mich zwei Punkte: 1. Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Änderungen der Bedingungen des Netzbetreibers Mannes-mann Mobilfunk, die selbst einem Laien wie mir bekannt sind, einem renommierten Provider wie der Fa. Cellway entgangen sind. Ich muss daher annehmen, dass Cellway mich als Kunden bewusst belogen hat. 2. Wenn meine Vermutung zutrifft, dass die von Cellway vertriebenen Handys mit CallYa-Karte gegenüber den Handys und Karten, die von anderen Providern und dem Netzbetreiber verkauft werden, grundsätzlich im Leistungsumfang eingeschränkt sind (z.B. beim Roaming), dann fühle ich mich grob getäuscht, und zwar sowohl durch Cellway, vor allem aber durch den Netzbetreiber Mannesmann Mobilfunk.

Als Kunde gehe ich davon aus, dass ein CallYa-Paket das enthält, was D2-privat verspricht. Ich konnte und kann einem D2-CallYa-Paket nicht ansehen, ob es nur einen Teil des D2-Leistungsangebotes enthält. Beim Kauf wurde ich weder vom Verkäufer noch durch entsprechende Beschilderung oder durch irgendwelche Hinweise auf der Verpackung auf die Fa. Cellway als Provider und irgendwelche Leistungseinschränkungen seitens dieser Firma aufmerksam gemacht. Beim Kauf musste ich davon ausgehen, ein D2-CallYa-Handy mit dem üblichen Leistungspektrum dieses Netzes zu erweben. Auch in den beiliegenden umfangreichen Broschüren wurden solche Einschränkungen nicht erwähnt. Im Gegenteil: Auf einer der Seiten wird gerade die Möglichkeit des International Roaming als besonderer Vorzug angepriesen. Bis heute enthalten nicht einmal die Webseiten von Cellway und Mannesmann Mobilfunk Hinweise auf solche Einschränkungen. Dass das im Paket enthaltene Philips Savvy dazu noch veraltet war (kein Dual-Band undkeine Sprachwahl), spielt da nur noch am Rande eine Rolle.

Mein Fazit: In Zukunft werde ich um alle Produkte und Läden mit der Aufschrift „D2“ einen großen Bogen machen, denn man kauft damit offenbar die Katze im Sack. Ich glaube nicht, dass Mannesmann Mobilfunk sich mit einer solchen Geschäftspolitik langfristig Vertrauen schafft. Und von Cellway und Mobilcom werde ich noch nicht einmal mehr etwas geschenkt nehmen.

H.T.



Habe mit Mo**lcom auch diese Erfahrung gemacht. Daher benutze ich im Ausland ein Gratis-Handy vom Internet-Handy-Shop, Magdeburg, mit einem 24-Monate-Telepassport-Vertrag(0,-Mark Grundgebuehr), was fuer mich als Wenigtelefonierer eine preiswerte Loesung darstellt.

Gruss

Lingo
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[2.1] forester antwortet auf Lingo
04.12.2000 00:42
Benutzer Lingo schrieb:
[...]

Habe mit Mo**lcom auch diese Erfahrung gemacht. Daher benutze ich im Ausland ein Gratis-Handy vom Internet-Handy-Shop, Magdeburg, mit einem 24-Monate-Telepassport-Vertrag
[...]

Telepassport gehört auch zum Mo**lcom-Club. Die Marotten der Mutter haben sie teilweise schon angenommen. So wird z. B. bei Kündigung des über den IHS abgeschlossenen Vertrages auf der Kündigungsbestätigung kein genaues Datum bzgl. des Vertragsendes angegeben. Des weiteren existieren zwei verschiedene Versionen der AGB mit Stand April 2000. Die eine Version (zu finden auf den IHS-Seiten) sieht vor, daß die SIM-Karte nach Vertragsende vernichtet werden muß, die andere (zu finden auf der Seiten von Telepassport selbst) sieht dagegen vor, daß wenn der Kunde die Karte nicht innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsbeeindigung zurückschickt, er diese bezahlen muß.

Es ließen sich noch weitere Beispiele anführen.

forester
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[2.2] telefonina antwortet auf Lingo
07.12.2000 11:36
NUR ZUR INFO:
Telepassport gehört aber auch zum Mo**lcim-Konzern.
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[3] Verleihnix antwortet auf harald thomas
04.12.2000 11:02
Habe auch eine CallYa, aber direkt von D2. Bei mir funktioniert das Roaming im Ausland anstandslos ohne Mindestumsatz oder ähnliches.
Ich habe aber sowieso den Eindruck, dass man speziell bei allen Prepaid-Karten diese lieber direkt beim Netzbetreiber und nicht über irgendwelche Provider beziehen sollte, denn dann klappt alles von Anfang an wie z.B. das Freischalten schneller und besser.

Verleihnix