Benutzer Telly schrieb:
Das also ist nicht das Problem, wenn man den Tarif bekommen will.
Ich respektiere Deine Meinung. Abgesehen davon, dass ich ein Vortäuschen einer Gewerbsmäßigkeit nicht in Ordnung finde,
Man kann eine Gewerbsmäßigkeit nicht "vortäuschen" - man kann allenfalls ein Gewerbe betreiben, welches keinen (gesetzlich vorgeschriebenen!) Gewinn abwirft und daher vom Finanzamt als Liebhaberei betrachtet wird.
Denn verboten ist nur das, was in einem Gesetz/Verordnung verboten wird.
sollte jedoch jeder, der so einen Rat wie Du weitergibt, wenigstens andere auch darüber informieren, dass mit der Beantragung eines Gewerbescheins nicht die bürokratischen Hürden genommen sind, sondern erst beginnen.
Ich schrieb keine vollständige rechtliche Beratung für unmündige Bürger ;-)
Daher noch ein Tipp: Wenn man einmal einen Business-Tarif hat, muss man bei Vertragsverlängerung i.d.R. (konkret in keinem einzigen mir bekannten Fall) keinen erneuten Nachweis erbringen.
Der Hintergrund ist klar: Den Mobilfunkanbietern ist es fast egal, welchen Vertrag man hat, so lange man einen Vertrag bei ihnen hat. Jeder Vertrag trägt (wenn auch unterschiedlich viel) zum Gewinn bei.
Tom