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Eigentlicher Grund für überteuerten Tarif


12.08.2010 09:36 - Gestartet von tom.stein
Der Herr sagt es selbst: Der Tarif ist teuer. Deutlich teurer als 1&1. Und m.E. viel zu teuer für die meisten Kunden, denn wer telefoniert schon nicht-beruflich(!) so extrem viel in die unterschiedlichsten Netze, dass sich dieser Tarif lohnt?

So scheint der eigentliche Grund, den Tarif einzuführen, am Ende des Artikels zu stehen: Die (ggf. illegale?) implizite Vertragsänderung "Kunden, die den o2 on zwar in der Geschäftskunden-Variante abgeschlossen haben, aber nicht die erforderlichen Nachweise der Gewerbetätigkeit einreichen konnten. Wenn der Nachweis fehle, rutschten solche Kunden in den Privatkunden-o2-on, so der Vertriebschef gegenüber unserer Redaktion."

Kleiner Tipp: Einen Gewerbenachweis erhält man für 15 Euro ohne weitere Nachweise beim Ordnungsamt, und damit bekommt man auch den Business-Tarif, denn darüber hinausgehende Nachweise (etwa Steuererklärung) darf o2 aus Datenschutzgründen gar nicht anfordern.

Irgendwie faszinierend, wie die Mobilfunkbranche (o2 bietet ja nicht einmal den teuersten Tarif an) die Kunden veräppelt und übervorteilt (ab_zockt soll man hier im Forum nicht sagen) und immer noch hipp ist. Daraus lässt sich schließen, dass es ausreichend viele blöde Kunden gibt, die auf überteuerte Angebote hereinfallen und die Gewinne der Branche bezahlen.

Tom
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[1] Telly antwortet auf tom.stein
12.08.2010 11:38
Kleiner Tipp: Einen Gewerbenachweis erhält man für 15 Euro ohne weitere Nachweise beim Ordnungsamt, und damit bekommt man auch den Business-Tarif, denn darüber hinausgehende Nachweise (etwa Steuererklärung) darf o2 aus Datenschutzgründen gar nicht anfordern.

Wer gerne Post vom Finanzamt und Forderungen von der IHK oder der Berufsgenossenschaft haben möchte, soll Deinen "kleinen Tipp" durchaus anwenden.

Telly
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[1.1] Beschder antwortet auf Telly
12.08.2010 11:43
Benutzer Telly schrieb:
Kleiner Tipp: Einen Gewerbenachweis erhält man für 15 Euro ohne weitere Nachweise beim Ordnungsamt, und damit bekommt man auch den Business-Tarif, denn darüber hinausgehende Nachweise (etwa Steuererklärung) darf o2 aus Datenschutzgründen gar nicht anfordern.

Wer gerne Post vom Finanzamt und Forderungen von der IHK oder der Berufsgenossenschaft haben möchte, soll Deinen "kleinen Tipp" durchaus anwenden.

und wer die post nicht mehr bekommen will faxt eine gewerbeabmeldung zurück. aus die maus.

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[1.1.1] Telly antwortet auf Beschder
12.08.2010 12:29

und wer die post nicht mehr bekommen will faxt eine gewerbeabmeldung zurück. aus die maus.

Ach und Du glaubst, die Mindestgebühr an die IHK wäre dann nicht fällig? Ab wieviel Tagen eines laufenden Gewerbebetriebes kann man sich denn des Betrages nicht mehr erwehren?

Telly
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[1.1.1.1] Beschder antwortet auf Telly
12.08.2010 12:39
Benutzer Telly schrieb:

und wer die post nicht mehr bekommen will faxt eine gewerbeabmeldung zurück. aus die maus.

Ach und Du glaubst, die Mindestgebühr an die IHK wäre dann nicht fällig?

ich glaube das nicht sondern weiss es. ja, es wird kein IHK beitrag fällig. kannst aber gerne selber fragen: tel: 07161-67150, Herr Beck/IHK

ausserdem ging es hier um "post bekommen", nicht um beiträge.

Ab wieviel Tagen eines laufenden Gewerbebetriebes
kann man sich denn des Betrages nicht mehr erwehren?

steht hier nicht zur debatte, kannst jedenfals gerne bei der IHK selbst nachfragen.

gruss
beschder
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[1.1.1.1.1] Telly antwortet auf Beschder
12.08.2010 13:07
Ab wieviel Tagen eines laufenden Gewerbebetriebes kann man sich denn des Betrages nicht mehr erwehren?

steht hier nicht zur debatte, kannst jedenfals gerne bei der IHK selbst nachfragen.

Das Thema wurde die Tage hier schon diskutiert. Zur Debatte stand für mich der "Kleine Tipp" von tom.stein. Er brachte leider das Thema wieder von vorn.

So wie man scheinbar immer wieder neu vor Gewinnspielbetrügern warnen muss, obwohl es mitlerweile jeder wissen müsste - so wollte ich auf dieses Posting nur zu Bedenken geben, dass es eben Aufwand und u. U. viel Bürokratie bedeutet, auch nur zum Schein ein Gewerbe anzumelden.

Wer es aber unbedingt erleben will, soll es natürlich tun.

Telly
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[1.2] tom.stein antwortet auf Telly
12.08.2010 19:12
Benutzer Telly schrieb:
Kleiner Tipp: Einen Gewerbenachweis erhält man für 15 Euro ohne weitere Nachweise beim Ordnungsamt

Wer gerne Post vom Finanzamt und Forderungen von der IHK oder der Berufsgenossenschaft haben möchte, soll Deinen "kleinen Tipp" durchaus anwenden.

Das klingt so, als ob das ein bedrohlicher Zustand wäre. tatsächlich muss man sich beim Finanzamt durch ein mehrseitiges Formular kämpfen - im Internet gibt es genügend Hilfen - um sich als Kleingewerbe außer der sowieso sinnvollen Jahressteuererklärung keine weiteren Lasten aufzuhalsen.

Die IHK ist noch noch einfacher zu beantworten, und mit der BG hat man ohne Angestellte nur ein Kreuzchen in einem Formular anzugeben.

Das also ist nicht das Problem, wenn man den Tarif bekommen will.

Tom
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[1.2.1] Telly antwortet auf tom.stein
12.08.2010 19:36
Das also ist nicht das Problem, wenn man den Tarif bekommen will.

Tom

Ich respektiere Deine Meinung. Abgesehen davon, dass ich ein Vortäuschen einer Gewerbsmäßigkeit nicht in Ordnung finde, sollte jedoch jeder, der so einen Rat wie Du weitergibt, wenigstens andere auch darüber informieren, dass mit der Beantragung eines Gewerbescheins nicht die bürokratischen Hürden genommen sind, sondern erst beginnen.

Telly
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[1.2.1.1] tom.stein antwortet auf Telly
12.08.2010 19:58
Benutzer Telly schrieb:
Das also ist nicht das Problem, wenn man den Tarif bekommen will.

Ich respektiere Deine Meinung. Abgesehen davon, dass ich ein Vortäuschen einer Gewerbsmäßigkeit nicht in Ordnung finde,

Man kann eine Gewerbsmäßigkeit nicht "vortäuschen" - man kann allenfalls ein Gewerbe betreiben, welches keinen (gesetzlich vorgeschriebenen!) Gewinn abwirft und daher vom Finanzamt als Liebhaberei betrachtet wird.

Denn verboten ist nur das, was in einem Gesetz/Verordnung verboten wird.

sollte jedoch jeder, der so einen Rat wie Du weitergibt, wenigstens andere auch darüber informieren, dass mit der Beantragung eines Gewerbescheins nicht die bürokratischen Hürden genommen sind, sondern erst beginnen.

Ich schrieb keine vollständige rechtliche Beratung für unmündige Bürger ;-)

Daher noch ein Tipp: Wenn man einmal einen Business-Tarif hat, muss man bei Vertragsverlängerung i.d.R. (konkret in keinem einzigen mir bekannten Fall) keinen erneuten Nachweis erbringen.

Der Hintergrund ist klar: Den Mobilfunkanbietern ist es fast egal, welchen Vertrag man hat, so lange man einen Vertrag bei ihnen hat. Jeder Vertrag trägt (wenn auch unterschiedlich viel) zum Gewinn bei.

Tom