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Masche von United Internet


09.04.2010 13:32 - Gestartet von iPhone
einmal geändert am 09.04.2010 13:33
Ist bei GMX auch nichts anders. Alle paar Monate bzw. bei jedem Log-In bekommt man ne Info, dass man eines der kostenpflichtigen GMX-Tarife für 1-6 Monate testen könnte. Oder man bekommt das als "Geburtstagsgeschenk" oder Treuevorteil angeboten. Betrug. Denn aus dieser Testphase wieder rauszukommen ist gar nicht so einfach! Man muss sich erstmal 5min lang durch ne Eingabemaske durchklicken und letztendlich bekommt man ein Fax-Formuler zum ausdrucken, das man innerhalb von 5 Tagen an GMX faxen muss. Wenn´s am 6.Tag passiert, wird das Ganze nicht bearbeitet.

Aber auch wenn man alles korrekt macht, kann´s Ärger geben. Ich selber hab so ne 6 Monats-Testaktion gemacht, rechtzeitig und fristgemäß gekündigt, Fax verschickt. Und GMX? Buchte dann auf einmal 30 Euro ab. Man hätte kein Fax von mir erhalten. Gott sei Dank hatte ich noch den Faxbericht (vielen Dank an den Telekom-Shop, der das für mich gefaxt und mir den Faxbericht mitgegeben hat), ein paar wütende Gespräche und nach dem Nachweis hat es dann 1 Monat gedauert, bis ich das Geld wieder zurück hatte. Und nachdem meinem Bruder vor 1 Jahr dasselbe passiert war (genau derselbe Vorgang), hab ich nach 13 Jahren meine E-Mail-Adresse zu Hotmail gewechselt. Das ist die Masche von United Internet, und nicht nur Zufall.

Nun meide ich alles, was zu United Internet gehört: 1&1, GMX, web.de...
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[1] syndikus_R antwortet auf iPhone
09.04.2010 14:16
jaja, so sind die.

erstmal 5min lang durch ne Eingabemaske durchklicken und letztendlich bekommt man ein Fax-Formuler ...
man innerhalb von 5 Tagen an GMX faxen muss

eine Kündigung ist weder an eine bestimmte Form oder Frist gebunden, die man nach dem Ausdrucken einhalten muss. (Kündigungsfrist ist nat. was anderes)

hatte ich noch den Faxbericht
..der leider nicht rechtswirksam oder verbindlich ist
"wir haben nur ein weißer Fax-Blatt bekommen"
Glück gehabt, sage ich da nur. Ich bin ja Fan von Einschreiben-Einwurf für 2,10; ist fast wie eine Zustellungsurkunde in Vollmacht eines Gerichtsvollziehers - fast... Nach dem Anscheinsbeweis ist die Schutzbehauptung ein leeres Blatt Papier zugeschickt bekommen zu haben vor Gericht unglaubwürdig.

es dann 1 Monat gedauert, bis ich das Geld wieder hatte
Rücklastschirft dauert kürzer..., aber auch nur dann, wenn die Abbuchung tatsächlich unberechtigt war (z.B. Glüxlotto Ldt. Virgin Islands). Sonst kommen richtig hohe Gebühre von Inkasso &Co.
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[1.1] garfield antwortet auf syndikus_R
10.04.2010 09:52
Benutzer syndikus_R schrieb:
hatte ich noch den Faxbericht
..der leider nicht rechtswirksam oder verbindlich ist "wir haben nur ein weißer Fax-Blatt bekommen" Glück gehabt, sage ich da nur. Ich bin ja Fan von Einschreiben-Einwurf für 2,10; ist fast wie eine Zustellungsurkunde in Vollmacht eines Gerichtsvollziehers - fast... Nach dem Anscheinsbeweis ist die Schutzbehauptung ein leeres Blatt Papier zugeschickt bekommen zu haben vor Gericht unglaubwürdig.

Jetzt verstehe ich nur nicht, wieso das Einwurf-Einschreiben sicherer als ein Fax sein soll, wenn in beiden Fällen behauptet wird, es wäre nur ein weißes Blatt angekommen.
In beiden Fällen habe ich "nur" einen Nachweis, dass "etwas" beim Empfänger angekommen ist.
Warum sollte mir der Richter NICHT glauben, dass ich ein beschriebenes Blatt gefaxt habe, aber er würde mir glauben, dass ich ein beschriebenes Blatt in den Brief gesteckt habe?

Rücklastschirft dauert kürzer..., aber auch nur dann, wenn die Abbuchung tatsächlich unberechtigt war (z.B. Glüxlotto Ldt. Virgin Islands). Sonst kommen richtig hohe Gebühre von Inkasso &Co.
Von der Berechtigung gehen wir hier doch aus, dann kann man auch über die sich auftürmenden Inkasso-Mahnbeträge lachen.
Ernst wird es erst, wenn ein gerichtlicher Mahnbescheid eintrudelt - und wann war das je der Fall bei windigen "Angeboten"?
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[1.1.1] Telly antwortet auf garfield
10.04.2010 10:55
Jetzt verstehe ich nur nicht, wieso das Einwurf-Einschreiben sicherer als ein Fax sein soll, wenn in beiden Fällen behauptet wird, es wäre nur ein weißes Blatt angekommen. In beiden Fällen habe ich "nur" einen Nachweis, dass "etwas" beim Empfänger angekommen ist.

Richtig!

Warum sollte mir der Richter NICHT glauben, dass ich ein beschriebenes Blatt gefaxt habe, aber er würde mir glauben, dass ich ein beschriebenes Blatt in den Brief gesteckt habe?

Wenn Du ein beschriebenes Blatt faxt, kann der Empfänger behaupten, er habe nur ein leeres Blatt bekommen und Du kannst ihm nicht das Gegenteil beweisen - weil es ja wirklich technische Gründe geben kann - und er somit auch die Wahrheit damit sagen könnte.

Wenn Du ein beschriebenes Blatt per Einschreiben schickst, dann kann das Blatt, technisch gesehen, nicht auf einmal weiß werden.

Bis jetzt stets also bei Fax und Einschreiben noch unentschieden. Doch das entscheidende "Tor" macht das "Einschreiben-Team" durch seine "Fans" auf der Tribüne.

Während Dir beim Fax kein Zeuge helfen kann, der bezeugt, dass Du tatsächlich das beschriebende Blatt gefaxt hat, ist so ein Zeuge bei Einschreiben unerlässlich! Wie gesagt, beim Fax kann er nicht helfen, weil aus techn. Gründen immernoch auf der anderen Seite ein weißes Blatt oder "nichts" angekommen sein kann.

Was lernen wir daraus? Wichtiges immer per Einschreiben gemeinsam mit einem Zeugen in den Umschlag stecken und gemeinsam zur Post bringen.

Wenn ein Zeuge vor Gericht "in die Mangel" genommen wird - muss er standhaft bleiben - und das tut er dann, wenn es sich wirklich so abgespielt hat und er nicht einem Bekannten einen Gefallen tun möchte. Der Zeuge darf auch der Ehepartner sein. Umsomehr wird aber vor Gericht seine Aussage hinterfragt werden.

Nochwas:

Was viele nicht wissen. Einwurfeinschreiben gilt als sicherere Zustellung gegenüber Einschreiben mit Rückschein. Insbesondere wenn noch ganz schnell eine Frist eingehalten werden muss, immer Einwurfeinschreiben verwenden - da hier das Schreiben als zugestellt gilt, wenn der Postbote es in den "Verfügungsbereich" des Empfängers befördert hat. Das ist i. d. R. der Briefkasten oder das Postfach.

Bei Einschreiben mit Rückschein gilt es erst als Zustellung, wenn der Empfänger überhaupt das Einschreiben entgegennimmt und die Karte unterschreibt.

Ernst wird es erst, wenn ein gerichtlicher Mahnbescheid eintrudelt - und wann war das je der Fall bei windigen "Angeboten"?

Genau! Das kann man den Verbrauchern nicht oft genug sagen.

Telly
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[1.1.1.1] garfield antwortet auf Telly
10.04.2010 17:51
Benutzer Telly schrieb:
Bei Einschreiben mit Rückschein gilt es erst als Zustellung, wenn der Empfänger überhaupt das Einschreiben entgegennimmt und die Karte unterschreibt.
Aber das ist ja auch der Sinn eines solchen.
Das Problem kann dann nur ein zeitliches sein, falls der Postbote mehrmals hindackeln müßte, weil er niemanden antrifft.
Aber selbst wenn es der Pförtner entegegennimmt und unterschreibt, bin ich doch wohl als Absender aus dem Schneider (wenn ich dann den Rückschein habe).
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[1.1.1.1.1] Telly antwortet auf garfield
10.04.2010 18:13
Benutzer garfield schrieb:
Benutzer Telly schrieb:
Bei Einschreiben mit Rückschein gilt es erst als Zustellung, wenn der Empfänger überhaupt das Einschreiben entgegennimmt und die Karte unterschreibt.
Aber das ist ja auch der Sinn eines solchen. Das Problem kann dann nur ein zeitliches sein, falls der Postbote mehrmals hindackeln müßte, weil er niemanden antrifft. Aber selbst wenn es der Pförtner entegegennimmt und unterschreibt, bin ich doch wohl als Absender aus dem Schneider (wenn ich dann den Rückschein habe).

Der Postbote kommt bei uns nur einmal. Dann bekommt man eine Karte durch die Tür, dass man ein Einschreiben bei der Post abholen muss. Tut man das nicht, gilt das Schreiben auch als "nicht zugestellt".

Beim Einwurfeinschreiben wirft er es in meinen Briefkasten und vermerkt es in seinen Unterlagen (oder elektronisch). Der Absender kann den Status online abfragen und benötigt daher nicht meine Unterschrift auf einer Rücksendekarte.

Mir ist der Rückschein auch sympathischer...; und wenn ich noch genug Zeit habe, wähle ich immer diesen Weg.

Wenn aber eine Frist abläuft, weil ich z. B. meinem Chef eine Kündigung schicken muss (z. B. weil ich krank bin und diese nicht persönlich abgeben kann); würde ich immer das Einwurfeinschreiben vorziehen.

Somit kann er nicht die Annahme verweigern oder verzögern, wenn er die "Rosa-Karte" in seinem Postfach vorfindet.

Telly
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[1.1.1.1.1.1] garfield antwortet auf Telly
10.04.2010 19:20
Benutzer Telly schrieb:
Wenn aber eine Frist abläuft, weil ich z. B. meinem Chef eine Kündigung schicken muss (z. B. weil ich krank bin und diese nicht persönlich abgeben kann); würde ich immer das Einwurfeinschreiben vorziehen.

Somit kann er nicht die Annahme verweigern oder verzögern, wenn er die "Rosa-Karte" in seinem Postfach vorfindet.

Telly
Und einfacher ist's für den Postboten auch noch.
Dann werde ich mich wohl in die Reihe der Fans dieser Versandart einreihen. Wie sieht's eigentlich mit den preislichen Unterschieden aus - falls Du es schneller weißt, als ich das Postpreis-PDF ergoogelt habe?

Aber was, wenn der Potbote das Schreiben aus Versehen in den falschen Briefkasten wirft (einfache Irrung, oder auf die Schnelle bei "P. Müller" statt bei "B. Müller" eingeworfen, oder weil das Schild etwas unleserlich ist und er MEINT, es richtig eingeworfen zu haben).
Da möchte ich dann vor Gericht nicht der Empfänger sein, da mir ja dann keiner glaubt, dass ich nichts bekommen habe.

Zumindest wenn sich Zeitdruck vermeiden läßt, lasse ich die Kündigung immer mindestens einen Monat vor Fristablauf vom Stapel (spätestens). Dann auch erst mal "im Guten" per einfachem Brief, und die lange Zeit läßt den Empänger auch gar nicht auf die Idee kommen, dass ein "auf Zeit spielen" funktioniert.
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[1.1.1.1.1.1.1] spunk_ antwortet auf garfield
10.04.2010 19:37
Benutzer garfield schrieb:

Zumindest wenn sich Zeitdruck vermeiden läßt, lasse ich die Kündigung immer mindestens einen Monat vor Fristablauf vom Stapel (spätestens). Dann auch erst mal "im Guten" per einfachem Brief, und die lange Zeit läßt den Empänger auch gar nicht auf die Idee kommen, dass ein "auf Zeit spielen" funktioniert.


vor allem im Bereich Mobilfunk lohnt es sich dagegen den vertrag schon kurzzeitig nach Abschluss zu kündigen (das geht dann auch problemlos per mail oder Fax oder wer will Postkarte).
es kommen meist Angebote mitGutschriften aufs Kundenkonto wenn diese Kündigung zuückgezogen wird.
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[1.2] spunk_ antwortet auf syndikus_R
10.04.2010 19:29
Benutzer syndikus_R schrieb:

hatte ich noch den Faxbericht
..der leider nicht rechtswirksam oder verbindlich ist "wir haben nur ein weißer Fax-Blatt bekommen"

das einzige was zählt ist sowieso die Kündigungsbestätigung.
alles andere kann wegen irgendwelcher Behauptungen "weisses Blatt" bis or Gericht gehen. (okay: Zustellung per Gerichtsvollzieher geht natürlich - und dabei ist sogar der Inhalt bestätigt, aber ob eine simple Kündigung diesen Aufwand rechtfertigt?)

ich selber mache Kündigungen sogar per mail oder Telefon - aber lege Wert auf eine schriftliche Bestätigung.

sogar bei in den Medien als kritisch bekannten Vertragspartnern (Mobilcom/Talkline/debitel...) funktioniert das vollkommen ohne Probleme.
gerne verwende ich die automatische Abläufe der Vertragspartner. diese dienen zwar nur als Vorschlag und müssen nicht verwendet werden, aber verhindern mögliche Fehler und beschleunigen den Vorgang.


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[2] niknuk antwortet auf iPhone
09.04.2010 14:34
Benutzer iPhone schrieb:

Ich selber hab so ne 6 Monats-Testaktion gemacht,

Warum? Was bietet GMX, was andere, transparentere, billigere und weniger aufdringliche Anbieter nicht auch bieten?

Und nachdem meinem Bruder vor 1 Jahr dasselbe passiert war (genau derselbe Vorgang), hab ich nach 13 Jahren meine E-Mail-Adresse zu Hotmail gewechselt.

Ich nutze Freemailer nur in Ausnahmefällen. Für wichtige Aufgaben verwende ich einen kostenpflichtigen Webhosting-Account bei einem kleinen, aber feinen Anbieter (keinem anonymen Massenhoster). Dieser Account incl. eigener Domain und mehr als ausreichend E-Mail-Postfächern (mit unbegrenztem Speicherplatz übrigens) kostet mich gerade mal 2 Euro im Monat, also einen Bruchteil dessen, was die Clubmitgliedschaften bei web.de, GMX & Konsorten kosten. Auch 1&1 Webhosting verlangt für eine vergleichbare Leistung mindestens das Doppelte. Nee, muss ich nicht haben.

Gruß

niknuk
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[2.1] Telly antwortet auf niknuk
09.04.2010 15:37
Ich nutze Freemailer nur in Ausnahmefällen.

Ich nutze das o2 communicationcenter. Das bezeichne ich nicht als "Freemailer", weil man es ja nicht ohne SIM-Karte von o2 nutzen kann. Hier gibts auch keine Werbung und es funktioniert super mit meinem Nokia E90 und MS Outlook.

Dieser Account incl. eigener Domain und mehr als ausreichend E-Mail-Postfächern (mit unbegrenztem Speicherplatz übrigens)

Sind beim o2 CC 10 Adressen pro SIM-Karte. Dürfte durchaus etwas mehr sein.

kostet mich gerade mal 2 Euro im Monat

Kostet mich nix extra - dennnoch kein Freemailer (siehe oben).

Wollte das nur mal posten - weil es ja um lästige Werbung von Mailanbietern ging.

Kann mir eigentlich jemand sagen, wie groß ein Anhang in einer E-Mail sein darf, die man über o2 verschickt oder empfängt? Der Speicherplatz an sich ist ja nicht das Problem - doch ich weiß nie, ob ich eine bestimmte E-Mail jetzt an mich zuhause schicken kann oder von zuhause aus wegbekomme. Hier sollten die Mailanbieter mal nachbessern.

Kennt jemand günstige Mailanbieter, die keine Begrenzung von Mailanhängen haben?

Telly
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[2.1.1] Fanta antwortet auf Telly
11.04.2010 17:05
Benutzer Telly schrieb:
Der Speicherplatz an sich ist ja nicht das Problem - doch ich weiß nie, ob ich eine bestimmte E-Mail jetzt an mich zuhause schicken kann oder von zuhause aus wegbekomme. Telly

Kleiner Tipp:

Mit "Winrar" eine große Datei in mehrere kleinere Teile (Volumenbegrenzung) packen.
Die nun kleineren Dateien einzeln per Mail senden und beim Empfänger in einem Ordner sammeln.
Mit "Winrar" wieder in den ursprünglichen Zustand versetzen.

Viele Grüße Fanta

PS: Es läßt sich mit "Winrar" auch eine selbstentpackende Datei mit mehreren Teilen erstellen, nützlich wenn der Empfänger das Programm "Winrar" nicht hat.
Da jedoch eine der Dateien dann eine "exe"-Datei ist Dateiendung eventuell vor dem Versand umbenennen damit diese Datei nicht vom E-Mail-Programm des Empfängers aus "Sicherheitsgründen" gelöscht wird.
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[2.1.1.1] Telly antwortet auf Fanta
11.04.2010 18:27
Danke für den Tipp.

Dennoch finde ich das ganze umständlich. Heutzutage müsste es möglich sein, eine Datei von bis 1 GB in einer einfachen E-Mail versenden zu können.

Damit das Mailprogramm eines Empfängers nicht ewig runterlädt und der Empfänger gar nicht weiß, warum das Abrufen der E-Mails solange dauert, könnte es vor mir aus so geregelt sein, dass die E-Mail ohne Anhang an den Empfänger geleitet wird und nur zusätzlich einen Downloadlink angehangen wird.

Damit könnte ich leben. Doch was nutzt mir ein Riesen E-Mail "Paketfach", wenn ich nur kleine "Postkarten" reinlegen darf...?

Telly
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[2.1.1.1.1] Fanta antwortet auf Telly
11.04.2010 18:53
Benutzer Telly schrieb:
Doch was nutzt mir ein Riesen E-Mail "Paketfach", wenn ich nur kleine "Postkarten" reinlegen darf...?
> Telly

Alternative Methode zur E-Mail, "Riesendateien" zu "versenden":

Eine Domain registrieren bei einem guten und preiswerten Anbieter, zum Beispiel hier:
https://www.teltarif.de/forum/s38299/3-18.html

Für nur 2-3 Euro monatliche Kosten kann man nicht nur reichlich E-Mail-Postfächer mit viel Speicherplatz bekommen sondern auch sehr viel Webspace mit unbegrenztem Traffic.

Die gewünschte Datei also zum Server des Provider deines Vertrauens hochladen und dann nur noch den Link zu dieser Datei per Mail versenden. Das "Hochladen" geht beispielsweise mit dem kostenlosen FTP-Programm "FileZilla", welches ich nutze.

Ein Link zur Datei könnte dann etwa so aussehen:
http://www.domainname.de/dateiname.zip

Man muss also nicht gleich eine Homepage gestalten um eine eigene Domain sinnvoll verwenden zu können.

Viele Grüße Fanta

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[2.2] lynx antwortet auf niknuk
10.04.2010 23:32
Benutzer niknuk schrieb:
Ich nutze Freemailer nur in Ausnahmefällen. Für wichtige Aufgaben verwende ich einen kostenpflichtigen Webhosting-Account bei einem kleinen, aber feinen Anbieter (keinem anonymen Massenhoster). Dieser Account incl. eigener Domain und mehr als ausreichend E-Mail-Postfächern (mit unbegrenztem Speicherplatz übrigens) kostet mich gerade mal 2 Euro im Monat

Darf ich fragen, welchen Web-Hosting-Anbieter du verwendest?
Ich bin gerade auf der Suche ...

Ich benötige keinen Web-Space für eine eigene Seite, sondern nur Platz für 8 E-Mail-Postfächer und meine z.Zt. bei GMX realisierte Mail-Domain.

Eine gute Anbindung über Alice-DSL wäre auch vorteilhaft :-)
Die ist aber hier bei mir in Berlin gegeben (nicht NGN).

Beste Grüße
Achim
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[2.2.1] sushiverweigerer antwortet auf lynx
11.04.2010 08:10

Darf ich fragen, welchen Web-Hosting-Anbieter du verwendest? Ich bin gerade auf der Suche ...

Ich kann den hier empfehlen: http://www.sysprovide.de/

Solide Technik, gute Paketausstattung, sehr gute Preise und top Kundenservice und Rechnungswesen.
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[2.2.2] ricok antwortet auf lynx
11.04.2010 11:08
Benutzer lynx schrieb:
Ich bin gerade auf der Suche ...
schau mal bei Host Europe vorbei:
http://www.hosteurope.de/produkt/Mail-Basic
Rico
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[2.2.2.1] sushiverweigerer antwortet auf ricok
11.04.2010 19:06

schau mal bei Host Europe vorbei:
http://www.hosteurope.de/produkt/Mail-Basic
Rico

Gut aber teuer.
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[2.2.2.1.1] ricok antwortet auf sushiverweigerer
11.04.2010 20:36
Benutzer sushiverweigerer schrieb:
Gut aber teuer.

Teuer? 0,50 Euro/Monat für .de incl 0800-Support, hochwertiges Rechenzentrum und den anderen Leistungen im Basic-Paket ist teuer?
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[2.2.2.1.1.1] sushiverweigerer antwortet auf ricok
11.04.2010 21:16

Teuer? 0,50 Euro/Monat für .de incl 0800-Support, hochwertiges Rechenzentrum und den anderen Leistungen im Basic-Paket ist teuer?

Sind das Altpreise?

Wenn man eine MySQL Datenbank braucht, zahlt man mehrere EUR im Monat.
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[2.2.2.1.1.1.1] Fanta antwortet auf sushiverweigerer
11.04.2010 21:29
Benutzer sushiverweigerer schrieb:

Teuer? 0,50 Euro/Monat für .de incl 0800-Support, hochwertiges Rechenzentrum und den anderen Leistungen im Basic-Paket ist teuer?

Sind das Altpreise?

Wenn man eine MySQL Datenbank braucht, zahlt man mehrere EUR im Monat.

Bei E-Mail (und nur das beinhaltet dieses Basic-Angebot) wird keine Datenbank benötigt sondern als Mindestanforderung eine de-Domain, die 0,50 Euro monatlich kostet.
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[2.2.2.1.1.1.1.1] sushiverweigerer antwortet auf Fanta
12.04.2010 03:58

Bei E-Mail (und nur das beinhaltet dieses Basic-Angebot) wird keine Datenbank benötigt sondern als Mindestanforderung eine de-Domain, die 0,50 Euro monatlich kostet.

Ich wollte damit nur ausdrücken, dass Host Europe zwar ein guter Anbieter ist, aber eben auch ein recht teurer.

Ich habe übrigens seit 2001 eine Domain + Hostingpaket bei denen, zu günstigen Altpreis. Heute ist vergleichbares deutlich teurer.

Mehr als 1 /Monat muss man für einen guten Provider nicht ausgeben, inkl. DE-Domain und Datenbank.
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[3] Reiner01 antwortet auf iPhone
09.04.2010 16:10

einmal geändert am 09.04.2010 16:13
Ich kann mich der Warnung vor web.de nur anschließen. Es ist jetzt schon Jahre her, aber auch ich hatte eine sehr unangenehme Begegnung mit dem Verein. Hatte mir mal ne web.de-Adresse eingerichtet, die ich nie genutzt habe. Lange Zeit später habe ich von dort 1 einzige mail verschickt. Beim Anmeldevorgang ein großes "Ja, weiter" angeklickt, mail geschrieben und dann wieder lange Zeit nicht weiter benutzt. Ich hatte nicht bemerkt, dass ich 3 Monate nach meinem Geburtstag, das nette Geburtstagsgeschenkt angenommen hatte. Etwa 7-8 Monate später hab ich dann ne Mahnung bekommen. Dort angerufen und die sind auch gleich frech geworden. Ich hätte nen Vertrag abgeschlossen und wenn nicht ich, dann solle ich Anzeige gegen unbekannt stellen, wiel jeman mein Passwort geknackt hätte. Ich hab sofort gegen sie Sache Widerspruch eingelegt, als ich im Internet von Hunderten hörte, denen es ähnlich ging. Auch von diesen Rechtsanwalt hab ich damals Post mit Mahnungen bekommen. Ich hab immer sofort und wehement Widerspruch eingelegt und ihnen Briefe geschriben die absolut deutlich waren. Ich war damals auch schon bei der Polizei und hätte Anzeige gegen diese Vorgehendsweise erstattet. Aber irgendwann haben sie den Schwanz eingezogen und auf die Forderungen verzichtet. Ich kann jedem nur raten, nicht zu zahlen und immer wieder sofort Widerspruch einzulegen. Diese "Geschenke", die man da zum Teil unbeabsichtigt erhält sind niemals vor Gericht durchzusetzen. Seit dem ist die Firma web.de / United Internet für mich gestorben und ich rate jedem den Laden zu meiden.

PS: Jetzt kommt sofort "wer lesen kann...." Jaja, ich weiß. Aber wer klickt nicht mal einfach weiter wenn er es eilig hat. Um einen kostenpflichtigen Vertrag abzuschließen muß ich immer noch AKTIV irgendwo AGBs akzeptieren. Das habe ich nie gemacht. Also ist die Sache einfach faul.
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[4] judi antwortet auf iPhone
09.04.2010 16:37
Ganz einfache Sache:
Bei kostenlosen Dienstleistungen gebe ich nie meine echten Daten an.
Sollte dort also irgendwo eine Kostenfalle schlummern, können die die Mahnungen gerne ins Nirvana schicken.
Und ne Strafanzeige mit anschließender Ermittlung des Inhabers der IP-Adresse wird von diesen Anbietern im Garubereich bestimmt nicht veranlasst.
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[4.1] Naturfreund57 antwortet auf judi
09.04.2010 19:30
Benutzer judi schrieb:
Ganz einfache Sache: Bei kostenlosen Dienstleistungen gebe ich nie meine echten Daten an.
Sollte dort also irgendwo eine Kostenfalle schlummern, können die die Mahnungen gerne ins Nirvana schicken.
Und ne Strafanzeige mit anschließender Ermittlung des Inhabers der IP-Adresse wird von diesen Anbietern im Garubereich bestimmt nicht veranlasst.

Auf diese vielleicht scheinbar gute Idee würde ich mich nicht einlassen. Schließlich mutiert unser Deutschland dank Anti-Terror-Gesetze zum Überwachungsstaat. Nun, ich weiß, dass die IP-Adressen bei jeder Einwahl neu vergeben werden, aber zur Zeit werden sie immer noch vom jeweiligen Provider gespeichert - "natürlich nur für Abrechnungszwecke".

Über diese Brücke gehe ich nicht. Ich teste höchstens mal asp-websits nach dieser Methode.
JoHn
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[4.2] Magentaschrott antwortet auf judi
10.04.2010 00:35
Benutzer judi schrieb:
Ganz einfache Sache: Bei kostenlosen Dienstleistungen gebe ich nie meine echten Daten an.
Sollte dort also irgendwo eine Kostenfalle schlummern, können die die Mahnungen gerne ins Nirvana schicken.
Und ne Strafanzeige mit anschließender Ermittlung des Inhabers der IP-Adresse wird von diesen Anbietern im Garubereich bestimmt nicht veranlasst.

ganz genau so mach ich es auch-erfundene Namen und erfundene Adressen, schon ist man auf der sicheren Seite.
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[5] kfschalke antwortet auf iPhone
10.04.2010 07:42
Hat es web.de überhaupt schonmal auf ein Verfahren ankommen lassen? Mit so Werbung, ihr kostenloses Geburtstagsgeschenk wage ich zu bezweifeln, ob da wirklich ein Vertrag zustande kommt. Zumal man da ja erst was klicken muss, um seine wirklichen mails lesen zu können. Es wäre eher die Frage, ob es von web.de nicht Nötigung ist, dass man den Kram lesen muss.
und wenn ein richter web.de kennt, weiß der, wieviel mist die einem senden und man alles löscht, wo web.de drauf steht.

Wenn es mir mal passieren sollte, ich würde es auf einen Mahnbescheid ankommen lassen und dann Widerspruch einlegen. Ich glaub kaum, dass die dann vor Gericht klagen werden.