Benutzer Crooks schrieb:
Hi!
Man kann nicht "kostenlos vermieten". Vermietung ist Gebrauchsüberlassung gegen Entgelt; wenn eben kein Entgelt genommen wird, ist es eine bloße Gebrauchsüberlassung, Zurverfügungstellung oder eben Leihe.
:-)
Lernst du gerade für dein Jura-Examen? ;)
Die Wörter "Gebrauchsüberlassung" und "Zuverfügungstellung" möchte ich nur dann in einem Text lesen, wenn sie unverzichtbar sind. "Leihe" ist einfach genug, aber wer verleiht schon umgangssprachlich Konferenzräume? Wie wär's mit "mietfrei überlassen"?
Gruß
CM