Benutzer 602sl schrieb:
Benutzer bodo_wunderlich schrieb:
Nö, kannste nicht:
1.: Dir war bei Vertragsabschluß bekannt, daß es bereits eine Kostenkontrollmöglichkeit gab (in Form von Prepaid).
Aber zu diesem Zeitpunkt war es nicht gesetzlich vorgeschrieben!
Eben, Vertragssicherheit für Dich und den Anbieter.
Wie gesagt: Du hattest die Möglichkeit zur Kostenbegrenzung schon früher (nämlich bei Vertragsabschluß), indem Du die Wahl hattest:
a) Normalvertrag
b) Prepaid mit Kostenbegrenzung
2.: Hast Du einen Vertrag mit einer bestimmten Mindest-laufzeit abgeschlossen. Zu dem Vertrag gehört mit Sicherheit auch eine Leistungsbeschreibung.
In
dieser Leistungsbeschreibung steht noch nichts von Kostenkontrollmöglichkeiten.
Die aber bald gesetzlich vorgeschrieben ist. Also muss ich diese Mgl. bekommen.
Es gibt schon Provider, die das übrigens ab nächstem Jahr anbieten: Für 5,00 DM - 11,50 DM / Monat.
Geht dies nicht bei normalen Verträgen, Pech, dann muss ich halt ne PrePaid nehmen. Da ich in diesem Fall den normalen Vertrag nicht mehr brauche, also seitens des Mobilfunkanbieters zum Prepaid verwiesen werde, kann ich fristlos kündigen!
Aber ich nehme an, daß auch Mobilfunknetzbetreiber Kostenbegrenzungen
einführen
... Die Kosten dürfen sie ja an die Kunden weitergeben (z.B. 11,50
DM).
Aber sicher nicht mehr im Januar! Und dann ists schon zu spät!
Glaube mir, Du hast kein Kündigungsrecht.
Ciao,
Bodo