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Fristlose Kündigung


21.12.2000 23:04 - Gestartet von 602sl
Dann kann man doch den Mobilfunkbetreiber auffordern bis zum 1.2.2001 eine Gebührenbegrenzung für einen bestehenden Mobilfunkvertrag einzuführen. Teilt dieser dann mit dies sei technisch nicht möglich bzw. weist auf die Prepaid-Angebote hin, kann man doch seinen Mobilfunkvertrag fristlos kündigen!

Genial!
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[1] bodo_wunderlich antwortet auf 602sl
21.12.2000 23:27
Benutzer 602sl schrieb:

Dann kann man doch den Mobilfunkbetreiber auffordern bis zum 1.2.2001 eine Gebührenbegrenzung für einen bestehenden Mobilfunkvertrag einzuführen. Teilt dieser dann mit dies sei technisch nicht möglich bzw. weist auf die Prepaid-Angebote hin, kann man doch seinen Mobilfunkvertrag fristlos kündigen!

Nö, kannste nicht:

1.: Dir war bei Vertragsabschluß bekannt, daß es bereits eine Kostenkontrollmöglichkeit gab (in Form von Prepaid).

2.: Hast Du einen Vertrag mit einer bestimmten Mindest-laufzeit abgeschlossen. Zu dem Vertrag gehört mit Sicherheit auch eine Leistungsbeschreibung. In dieser Leistungsbeschreibung steht noch nichts von Kostenkontrollmöglichkeiten.

Aber ich nehme an, daß auch Mobilfunknetzbetreiber Kostenbegrenzungen einführen ... Die Kosten dürfen sie ja an die Kunden weitergeben (z.B. 11,50 DM).

Ciao,

Bodo



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[1.1] 602sl antwortet auf bodo_wunderlich
22.12.2000 02:03
Benutzer bodo_wunderlich schrieb:
Nö, kannste nicht:

1.: Dir war bei Vertragsabschluß bekannt, daß es bereits eine Kostenkontrollmöglichkeit gab (in Form von Prepaid).

Aber zu diesem Zeitpunkt war es nicht gesetzlich vorgeschrieben!



2.: Hast Du einen Vertrag mit einer bestimmten Mindest-laufzeit abgeschlossen. Zu dem Vertrag gehört mit Sicherheit auch eine Leistungsbeschreibung. In dieser Leistungsbeschreibung steht noch nichts von Kostenkontrollmöglichkeiten.

Die aber bald gesetzlich vorgeschrieben ist. Also muss ich diese Mgl. bekommen. Geht dies nicht bei normalen Verträgen, Pech, dann muss ich halt ne PrePaid nehmen. Da ich in diesem Fall den normalen Vertrag nicht mehr brauche, also seitens des Mobilfunkanbieters zum Prepaid verwiesen werde, kann ich fristlos kündigen!

Aber ich nehme an, daß auch Mobilfunknetzbetreiber Kostenbegrenzungen einführen ... Die Kosten dürfen sie ja an die Kunden weitergeben (z.B. 11,50 DM).

Aber sicher nicht mehr im Januar! Und dann ists schon zu spät!

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[1.1.1] bodo_wunderlich antwortet auf 602sl
22.12.2000 08:56
Benutzer 602sl schrieb:

Benutzer bodo_wunderlich schrieb:
Nö, kannste nicht:

1.: Dir war bei Vertragsabschluß bekannt, daß es bereits eine Kostenkontrollmöglichkeit gab (in Form von Prepaid).

Aber zu diesem Zeitpunkt war es nicht gesetzlich vorgeschrieben!

Eben, Vertragssicherheit für Dich und den Anbieter.

Wie gesagt: Du hattest die Möglichkeit zur Kostenbegrenzung schon früher (nämlich bei Vertragsabschluß), indem Du die Wahl hattest:

a) Normalvertrag
b) Prepaid mit Kostenbegrenzung

2.: Hast Du einen Vertrag mit einer bestimmten Mindest-laufzeit abgeschlossen. Zu dem Vertrag gehört mit Sicherheit auch eine Leistungsbeschreibung.
In
dieser Leistungsbeschreibung steht noch nichts von Kostenkontrollmöglichkeiten.

Die aber bald gesetzlich vorgeschrieben ist. Also muss ich diese Mgl. bekommen.

Es gibt schon Provider, die das übrigens ab nächstem Jahr anbieten: Für 5,00 DM - 11,50 DM / Monat.

Geht dies nicht bei normalen Verträgen, Pech, dann muss ich halt ne PrePaid nehmen. Da ich in diesem Fall den normalen Vertrag nicht mehr brauche, also seitens des Mobilfunkanbieters zum Prepaid verwiesen werde, kann ich fristlos kündigen!

Aber ich nehme an, daß auch Mobilfunknetzbetreiber Kostenbegrenzungen
einführen
... Die Kosten dürfen sie ja an die Kunden weitergeben (z.B. 11,50
DM).

Aber sicher nicht mehr im Januar! Und dann ists schon zu spät!

Glaube mir, Du hast kein Kündigungsrecht.

Ciao,

Bodo
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[1.1.2] ferries antwortet auf 602sl
22.12.2000 10:15
hallole,
dann nehmt doch einen eplusvertrag die machen meistens von sich aus eine sperre von 500 dm rein, also muss es auch moeglich sein, denen zu sagen, ich will ne monatliche sperre von 200 dm haben oder so,

gruss stephan