Benutzer Flo1987 schrieb:
"§ 263 Betrug:
(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."
Mobilcom Debitel hat durch Vorspiegelung falscher Tatsachen sehr wohl einen Irrtum erregt! Das kann jeder sehen, wie er will!
Wie sagt meine Frau, die rechtsanwältin ist, immer?!
Wenn Laien meinen es sei alles immer so einfach, warum müssen Juristen dann so lange studieren?!
Und ansonsten: wo wurde Deine Vermögen beschädigt?! Dir entstand dadurch kein finanzieller Schaden, maximal daß Du 25,- einen Monat früher bezahlt hast...
Richtig lesen mußt Du schon...