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Express-Zettel


09.01.2001 13:21 - Gestartet von gecko
E-Plus legt doch immer seiner Rechnung solche "Express"-Zettel bei, womit
dem geneigten Kunden News und Propaganda in eigener Sache übermittelt wird.

Weil E-Plus vor kurzem erst die Kosten für SMS an ausländische Empfänger von DM -,15 auf DM -,39 erhöht hat, such ich jetzt jemanden, der den
"Express"-Zettel (evtl. März 2000 oder 1999?) aufgehoben hat, in dem E-Plus
die Einführung dieser Leistung für DM -,15 mitgeteilt hat.

Vielen Dank.

Gecko
gecko@rind-net.de
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[1] bastian antwortet auf gecko
09.01.2001 14:32
Die Erhöhung des Preises für den SMS-Versand in ausländische Mobilfunknetze wurde nicht angekündigt - und muss es auch nicht werden. E-Plus hat nirgendwo geschrieben, dass der Preis dafür 15 Pf/SMS beträgt. Die Kunden erfuhren dies nur aus Ihrer Rechnung. Daher ergibt sich auch keine Notwendigkeit, über eine Änderung des Preises zu informieren. Natürlich hätte man dies im Sinne eines kundenfreundlichen Services tun können - gezwungen war der Anbieter dazu jedoch nicht. Es gibt deswegen auch KEIN Sonderkündigungsrecht!

Gruß

Bastian
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[1.1] gecko antwortet auf bastian
09.01.2001 17:07
Benutzer bastian schrieb:

Die Erhöhung des Preises für den SMS-Versand in ausländische Mobilfunknetze wurde nicht angekündigt - und muss es auch nicht werden. E-Plus hat nirgendwo geschrieben, dass der Preis Preis dafür 15 Pf/SMS beträgt. Die Kunden erfuhren dies nur aus Ihrer Rechnung. Daher ergibt sich auch keine Notwendigkeit, über eine Änderung des Preises zu informieren. Natürlich hätte man dies im Sinne eines kundenfreundlichen Services tun können - gezwungen war der Anbieter dazu jedoch nicht. Es gibt deswegen auch KEIN Sonderkündigungsrecht!

Gruß

Bastian

Bastian, wie kommst Du auf das schmale Brett. Selbst die E-Plus Hotline hat inzwischen einem Bekannten von mir eingeräumt, wg. der Preiserhöhung von seinem Sonderkündigungsrecht gebrauch zu machen.

Die Argumentation die Du da anführst, halte ich für nicht richtig. Meine Perspektive dazu ist folgende:

Viele E-Plus Kunden haben in der Zeit vor November SMS Kurznachrichten ins Ausland geschickt. Diese wurden stets zu jeweils DM -,15 regulär abgerechnet und auf den Rechnungen entsprechend ausgewiesen. Dabei hat E-Plus nicht auf einen zeitlich befristeten Sonderpreis aufmerksam gemacht.

Ergo:
1) Es gibt eine Leistung die E-Plus regelmäßig erbringt: SMS ins Ausland.
2) Diese hat einen Preis: DM -,15.

Da ist es egal ob dafür Werbung gemacht wurde oder nicht. Der Kunde muß annehmen, daß er die Leistung im Rahmen seines bestehenden Vertrages und zu gleichbleibendem Preis geboten bekommt. Wenn dann der Preis erhöht wird, dann gilt nach §28 (3) der Telekommunikations-Kundenschutzverordnung (TKV):
* Werden Verträge nach [...]
* zuungunsten der Kunden geändert, so kann der betroffene
* Kunde das Vertragsverhältnis für den Zeitpunkt des Wirksamwerdens
* der Änderung kündigen. Der Kunde ist auf das Kündigungsrecht
* hinzuweisen. Änderungen zuungunsten der Kunden werden vor dieser
* Information nicht wirksam. Das Kündigungsrecht erlischt, wenn der
* Kunde nicht innerhalb eines Monats nach der Information davon
* Gebrauch macht.

Genaugenommen kannst Du demnach, falls Du von E-Plus immernoch nicht über diese Preiserhöhung sowie das Kündigungsrecht informiert wurdest, sogar solange auf den alten Konditionen bestehen, bis Du ordentlich über Preiserhöhung und Kündigungsrecht informiert wurdest ...

Gecko
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[1.1.1] bastian antwortet auf gecko
10.01.2001 14:53
Schön für Deinen Bekannten. Da hat er dann Glück gehabt. Immer noch Ausschlag gebend sind die allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Preislisten, die sich im Umlauf befinden. Aus der Rechnung allein ergibt sich eben KEIN Anspruch darauf, dass eine Leistung auch künftig zu einem Preis erbracht werden muss. Eine Rechnung gibt nur die momentane Preissituation wieder. E-Plus hat nie von einem Pilotprojekt beim SMS-Versand in ausländische Netze gesprochen. E-Plus hat nie den Preis für diese Leistung veröffentlicht. Niemand kann sich also auf die 15 Pf berufen. Deshalb gibt es KEIN Kündigungsrecht. Basta! :-) Wenn Dein Bekannter es durchgesetzt hat: schön für ihn. Allgemein gilt dies nicht. Wer unbedingt aus seinem Vertrag bei E-Plus aussteigen will (oder besser gesagt: ein neues Handy abgreifen will), braucht sich doch auf die Auslands-SMS-Preiserhöhung gar nicht zurück zu ziehen. Ein Hinweis auf die allgemeine Preisanhebung für SMS in deutsche Fremdnetze genügt doch ... denn dort hat E-Plus damit geworben, dass die 29 Pf/SMS kosten. Ab März sollen's 39 Pf sein. Hier - und ich wiederhole: NUR HIER - gibt's ein Sonderkündigungsrecht.

Gruß

Bastian
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[1.1.1.1] dancer antwortet auf bastian
10.01.2001 16:28
Ahoi!

momentane Preissituation wieder. E-Plus hat nie von einem Pilotprojekt beim SMS-Versand in ausländische Netze gesprochen. E-Plus hat nie den Preis für diese Leistung veröffentlicht. Niemand kann sich also auf die 15 Pf berufen.

Habe ich mir auch so von nem Juristen (Student) erklären lassen. Allerdings sagt mein unjuristisches Bauchgefühl, dass E+ ne Art Absichtserklärung abgegeben hat, weil der Preis 14 Monate mit 15Pf in Rechnung gestellt wurde.

Guido
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[1.1.1.1.1] tmm99 antwortet auf dancer
10.01.2001 23:10
Benutzer dancer schrieb:

Ahoi!

momentane Preissituation wieder. E-Plus hat nie von
einem
Pilotprojekt beim SMS-Versand in ausländische Netze gesprochen. E-Plus hat nie den Preis für diese
Leistung
veröffentlicht. Niemand kann sich also auf die 15 Pf
berufen.

Habe ich mir auch so von nem Juristen (Student) erklären lassen. Allerdings sagt mein unjuristisches Bauchgefühl, dass E+ ne Art Absichtserklärung abgegeben hat, weil der Preis 14 Monate mit 15Pf in Rechnung gestellt wurde.

Guido

Auf e-plus seite unter "kundenservice" dann "zeitschriften und broschüren" kann man sich einige Express Mitteilungsblätter online herunterladen.
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[1.1.1.2] gecko antwortet auf bastian
12.01.2001 18:28
Benutzer bastian schrieb:

[...] E-Plus hat nie von einem Pilotprojekt beim SMS-Versand in ausländische Netze gesprochen. E-Plus hat nie den Preis für diese Leistung veröffentlicht. Niemand kann sich also auf die 15 Pf berufen. Deshalb gibt es KEIN Kündigungsrecht. Basta! :-) Wenn Dein Bekannter es durchgesetzt hat: schön für ihn. Allgemein gilt dies nicht. [...]

Gruß

Bastian

Also Bastian, Du kannnst noch so oft *basta* sagen. E-Plus hat die Auslands-SMS seinen Kunden über einen Zeitraum von mindestens 14 Monaten für 15 Pfennige angeboten. Wenn Du bis Nov die Hotline oder in den Shops nach dem Preis für einen SMS ins Ausland gefragt hast, haben sie Dir gesagt *15 Pfennige*, stimmts? Außerdem stand's ohne irgend einen weiteren Hinweis so auf den EVN's der Rechnungen: 15 PFENNIGE.

Wie kommst Du denn auf die Idee, daß die da irgendwie *Werbung* für diesen Preis machen müßten? Das ist ganz klar eine Leistung, die E-Plus im Rahmen Deines Vertrages anbietet. Die haben sie verteuert. Ergo: Sonderkündigungsrecht.

Gecko