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Sonderkündigung bzw. Kündigung nach Bruch des Vertrauensverhältnisses?


25.10.2005 21:00 - Gestartet von DerMatze
Vielleicht kann mir jemand weiterhelfen:

bezüglich der Umwandlung einer Treuekarte in einen "echten" eigenen Tarif hatte ich mit E-Plus reichlich Schriftverkehr und letztenendes (im Mai) die für mich völlig unverständliche Antwort erhalten, ein Wechsel der Treuekarte in einen eigenen Vertrag samt Erwerb eines subventionierten Endgerätes sei erst Nov 2005 möglich. Als ich gestern den Wechsel für November veranlassen wollte, wurde mir gesagt, das Ganze ginge soort. Systemtechnisch jedoch ist es nur möglich, erst die Karte in einen anderen tarif zu setzen und dann den Neugeräterwerb zu veranlassen. Da die Tarifumstellung bis 24h duern könne, sollte ich mich heute nochmal melden. Dies habe ich getan und erhilt nun von dem mitarbeiter die Antwort, der Erwerb eiens Neugerätes sei noch nicht möglich, erst im November. Zwei unterschideliche Aussagen und ein nicht mehr zu ändernder Wechsel der Treuekarte in einen anderen Tarif ab sofort. ich bin sehr sauer und verärgert, man sich hier eindeutig nicht an die mir schriftlich zugesagten Details gehalten. Für mich ein klaer Vertrauensbruch, zumal ich dieses Jahr noch Ärger mit E-Plus hatte wegen der Retoure eines online bestellten Handys im Rahmen einer Vertragsverlängerung.
Meine Frage daher: Gilt juristisch in diesem Falle das recht, einen Vertrag zu kündigen wegen Vertrauensbruch? Dies ist ja zum Beispiel im Arbeitsrecht möglich.

Ich würde mich sehr freuen, wenn Ihr mir weiterhelfen könntet.

Matthias
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[1] borusch antwortet auf DerMatze
25.10.2005 21:58
Benutzer DerMatze schrieb:
Vielleicht kann mir jemand weiterhelfen:

bezüglich der Umwandlung einer Treuekarte in einen "echten" eigenen Tarif hatte ich mit E-Plus reichlich Schriftverkehr und letztenendes (im Mai) die für mich völlig unverständliche Antwort erhalten, ein Wechsel der Treuekarte in einen eigenen Vertrag samt Erwerb eines subventionierten Endgerätes sei erst Nov 2005 möglich. Als ich gestern den Wechsel für November veranlassen wollte, wurde mir gesagt, das Ganze ginge soort. Systemtechnisch jedoch ist es nur möglich, erst die Karte in einen anderen tarif zu setzen und dann den Neugeräterwerb zu veranlassen. Da die Tarifumstellung bis 24h duern könne, sollte ich mich heute nochmal melden. Dies habe ich getan und erhilt nun von dem mitarbeiter die Antwort, der Erwerb eiens Neugerätes sei noch nicht möglich, erst im November. Zwei unterschideliche Aussagen und ein nicht mehr zu ändernder Wechsel der Treuekarte in einen anderen Tarif ab sofort. ich bin sehr sauer und verärgert, man sich hier eindeutig nicht an die mir schriftlich zugesagten Details gehalten. Für mich ein klaer Vertrauensbruch, zumal ich dieses Jahr noch Ärger mit E-Plus hatte wegen der Retoure eines online bestellten Handys im Rahmen einer Vertragsverlängerung.
Meine Frage daher: Gilt juristisch in diesem Falle das recht, einen Vertrag zu kündigen wegen Vertrauensbruch? Dies ist ja zum Beispiel im Arbeitsrecht möglich.

Ich würde mich sehr freuen, wenn Ihr mir weiterhelfen könntet.

Matthias

Wenn du es schriftlich hast, dass du das Handy sofort bekommst, dann musst du das fordern. Weigert sich e-plus, dann kannst du erst kündigen. Hast du es nur mündlich, müsstest du es nachweisen...