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auch o2 aus FR nach DE betroffen


05.01.2011 01:03 - Gestartet von jr85
Ich bin echt gespannt auf die nächste Rechnung, denn unterm Eifelturm habe ich jede SMS mindestens drei mal bekommen, is ja kein Problem, aber jede versendete SMS ist mehr als nur einmal in Deutschland angekommen...

Wer zahlt das denn dann? Ich oder auch Orange?
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[1] Kai Petzke antwortet auf jr85
05.01.2011 11:02
Benutzer jr85 schrieb:

Wer zahlt das [doppelte SMS-Zustellung] denn dann? Ich oder auch Orange?

Wenn Sie nur eine SMS abgeschickt haben, müssen Sie natürlich auch nur eine zahlen. Sind die SMS auf der nächsten Rechnung doppelt und dreifach berechnet, können Sie sich entsprechend über die Hotline des rechnungsstellenden Anbieters (bei Ihnen wohl o2) beschweren und um Korrektur bitten. Die wird dann i.d.R. auch unproblematisch in Form einer Gutschrift erfolgen.

Das Problem dieser ganzen Kulanzgutschriften ist allerdings, dass dadurch das zugrundeliegende Problem nicht behoben wird. Der nächste Kunde, der wie Sie bei hoher Netzlast im Roaming von Frankreich nach Deutschland eine SMS schickt, zahlt also ebenfalls doppelt und dreifach, es sei denn, er merkt es ebenfalls, und er beschwert sich auch bei der Hotline darüber.

Helfen würde es, wenn von Falschabrechnungen betroffene Kunden von ihrer Mobilfunkfirma daher nicht nur die Erstattung der falsch berechneten Kosten verlangen, sondern zudem eine strafbewehrte Unterlassungserklärung einfordern, dass künftig diese Form der Falschabrechnung nicht mehr erfolgen wird. Diese wird das Mobilfunkunternehmen nicht freiwillig abgeben. Man müsste also mit einem fähigen (!) Anwalt gemäß § 1004 BGB auf Unterlassung entsprechender Falschabrechnungen abmahnen, und weil das wahrscheinlich ebenfalls noch nicht hilft, auf Unterlassung klagen. Genau so, wie es die Musikindustrie so gerne mit Tauschbörsensündern macht, nur eben dieses Mal anders herum, weil die Rechteverletzung - in Form der falschen Doppel-Abrechnung - ist ja hier von einem Unternehmen begangen worden; und betroffen ist eine einzelne Privatperson.

Manchmal führen auch Verbraucherzentralen solche Unterlassungsklagen im Namen aller Verbraucher durch; sie machen das aber eher selten und bei Abrechnungsproblemen sind die Verbraucherzentralen i.d.R. mit den Kulanzgutschriften der Mobilfunkunternehmen einverstanden, und dann gibt es gar keine Klage, trotz durch die Gutschrift ja nicht beseitigter Wiederholungsgefahr.


Kai
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[1.1] jr85 antwortet auf Kai Petzke
24.01.2011 22:32
Also die Rechnung ist da, obwohl die SMS mehrmals angekommen sind, stimmt die Abrechnung. Anscheinend wurde der Fehler gleich von Orange korrigiert.

Greetz
JR