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Kündigung rechtswidrig


08.03.2011 12:53 - Gestartet von sushiverweigerer
Sollte es sich dabei um einen Laufzeitvertrag mit MVLZ handeln, so kann der Anbieter nicht wegen Inanspruchnahme der Flatrate kündigen, eine "missbräuchliche Nutzung" müsste von ihm konkret nachgewiesen werden.

Dies ist die Rechtsprechung, ein als "Flatrate" für "unbegrentes Telefonieren" angebotener Tarif darf während der MVLZ nicht gekündigt werden, wenn entsprechend telefoniert wird.