Benutzer a2d2 schrieb:
Danke, ist richtig, heut morgen in der Eile der Fehlerteufel drin gewesen...natürlich meinte ich Simply, Maintal, der Tarif ist Discosurf. Die führen sich auf, als wenn alles Kundengeld ihnen gehört...Was machen die nur mit den vielen Kunden, die vergessen die 29,65€ zu reklamieren, wird das ne prima Zwischenfinanzierung?
Hab die Karte nur 1 Tag nach Ende schon mit Einschreiben retourniert - statt Gutschrift krieg ich die Abbuchung dafür und auf zigfache Nachfrage schweigen die sich aus mit welchem Datum das Geld zurückläuft, ist das legal (???), ich fand in den Geschäftsbedingungen keinen Passus, der das regelt. Wenn ich Lastschriftrückruf anspreche, kommt ne Drohung mit dann folgenden horrenden Gebühren zurück...
Was tun ...Anwalt, Verbraucherberatung oder radikal Rücklastschrift ???
Grüße u. Danke fürs lesen...
Ich denke. dass Androhungen wenig helfen werden, da diese Unternehmen auf Abzocke eingerichtet sind und stur bleiben werden.
Die Ratschläge der Vorporster sind gut und sinnvoll, aber sie werden die Konfrontation begünstigen.
Ich schlage dir weitere Taktik vor:
Da Somkartenpfand unzulässig ist, muss man sich auf Gerichtsurteil berufen und Ihn in dem Brief an Simply zitieren un es um Rückerstattung freundlich und bestimmt bitten.
Erst dann solltest du Frist setzen und mit Rückbuchung drohen.
Ich bezweifle jedoch, dass die Rückbuchungsandrohung für solche Unternehmen eine angsteinflössende Wirkng haben werde. Da ist Anwaltsandrohung viel konsequenter und zielgerichteter, bzw eine Androhung der Beratung mit der Rechtschschutzversicherung.
Schreib ein ungefähr solcher Brief an simply:
Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihre Nachricht vom xx.xx.2012.
Sie lehnen die Erstattung der SIM-Karten-Gebühr ab.
Bedauerlicherweise liegt hier eine versteckte Deaktivierungsgebühr vor, die nach § 308 Nr. 7 BGB unzulässig ist (BGH-Urteil vom 18.04.2002 (Az: III ZR 199/01) ). Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ich aus diesem Grunde auf eine Rückerstattung der Gebühr weiterhin bestehen muss.
Sollte diese nicht bis zum 31.06.2012 auf meinem Konto gutgeschrieben sein, werde ich die Lastschrift vom xx.xx.2012 wegen Widerspruch zurückgeben. Ausserdem widerrufe ich hiermit ausdrücklich die Ihnen erteilte Einzugsermächtigung.
Wenn Sie anschließend trotzdem noch weitere Forderungen gegen mich erheben, werde ich mich gerne in Abstimmung mit meiner Rechtsschutzversicherung gegen Sie zur Wehr setzen.
Für weitere Fragen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung.
Freundliche Grüße aus XXX
Es ist also besser sich auf die Entscheidung des BGH zur Unwirksamkeit des Kartenpfandgebührs zu berufen, als auf Urteil des Kieler Landgerichts, da Landgerichtsurteil nur für talkline und nicht simply bindend sei und ausserdem noch nichts rechtskröftig ist, da talkline Revision eingelegt hat.
Mit BGH hat man tödliches Argument in der Hand.
Sollte das nicht weiterhelfen, setze sich im Forum mit Marc Kessler und Thorsten Neuhetzki in Verbindung und bitte diese dir mit simply zu helfen.
Vor Jahren hatten beide erfolgreich einigen Kunden im Forum wegen Weigerung der Erstattung des Pfandes seitens von Drillisch und simply geholfen.
Noch eine Sache ist wichtig. Wenn man Verträge vor 2008 oder 2009 abgeschlossen hat, kann man bei simply keine Erstattung erzwingen, weil sie die Kundenverträge in "Vor dem Stichtag" und "Nach den Stichtag" aufgeteilt hatten.
Du musst prüfen, ob du ein Altkunde bist, oder relativ Altkunde.
Drücke dir die Daumen in deinem Kampf um die Wahrheit!