Benutzer mvm schrieb:
Wenn die Kosten entstehen, gegen denen vorgegangen werden soll einfach den Anbieter schriftlich informieren, und eine Frist von 3 Monaten geben das Geld zurückzuzahlen.
Das ist der falsche Weg.
Bei Erhalt der Rechnung dem Anbieter über strittige Posten informieren und diese bei Überweisung vom Rechnungsbetrag abziehen. Falls der Anbieter den vollen Rechnungsbetrag einzieht, diesen zurück holen (was bei einer Lastschrift ohne Probleme geht) und nur den nicht strittigen Teil bezahlen.
Jetzt heißt es abwarten:
Mahnungen ignorieren (man hat ja bereits mitgeteilt was strittig ist)
Inkassounternehmen nur darüber informieren, dass diese bei strittigen Forderungen keine Berechtigung haben, dieses an die die Auskunftsdienste ala Schufa und Co. zu melden.
Das wichtigste ist aber (und das darf man nicht verpassen) einem Mahnbescheid zu wiedersprechen.
Das ist der Punkt, wo dass Unternehmen erst schaut, ob es im Recht ist und klagen kann. An diesem Punkt muss das Unternehmen seine Forderungen belegen können. Zu allen anderen Punkten ist es nicht nötig, eine berechtigte Forderung zu haben.