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Das Recht zu schweigen...


01.05.2011 19:12 - Gestartet von 7VAMPIR
Das Recht zu schweigen sollte man sich nicht
leichtfertig nehmen lassen.

Wird man beschuldigt, könnte man natürlich die
Herausgabe der Daten erstmal verweigern oder
gar verschweigen solche Daten zu besitzen.
Wenn aber irgendein Datenkrake oder Trojaner
die Daten unbefugt weitergibt, hängt der Kunde
am eigenen Strick.

Ist ein solches System erstmal allgemein
eingeführt, kann es schnell zur Pflicht werden
oder zumindest eine Pflicht zur Herausgabe
dieser Datenspuren etabiert werden.

Klar wünscht man sich einen Beweis der eigenen
Unschuld. Aber man sollte auch bedenken wie
begrenzt diese Daten sind.

Bei einem Unfall wegen Spurwechsel durch den
Unfallgegner werden die Daten nicht helfen,
können aber wohl eine unerlaubt hohe
Geschwindigkeit offenbaren, auch wenn diese
hier völlig irrelevant war und ohne die
eigene "Petze" unentdeckt geblieben wäre.

Wer garantiert mir eigentlich, dass meine
Daten nicht zu einer allgemeinen
fächendeckenden "RADARFALLE" werden?
www.heise.de/newsticker/meldung/Tomtom-
entschuldigt-sich-wegen-Datenweitergabe-fuer-
Radarfallen-1234351.html
Entschuldigungen sind nutzlos.

01777VAMPIR ª directbox com
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[1] Der_FLo antwortet auf 7VAMPIR
02.05.2011 14:57
Benutzer 7VAMPIR schrieb:

Ist ein solches System erstmal allgemein eingeführt, kann es schnell zur Pflicht werden oder zumindest eine Pflicht zur Herausgabe dieser Datenspuren etabiert werden.
..........
Bei einem Unfall wegen Spurwechsel durch den Unfallgegner werden die Daten nicht helfen,
..........

Wenn du die Pflicht hast, wird auch dein Unfallgegner in der Pflicht stehen.
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[1.1] 7VAMPIR antwortet auf Der_FLo
02.05.2011 20:35
Benutzer Der_FLo schrieb:
Benutzer 7VAMPIR schrieb:
7V Ist ein solches System erstmal allgemein
7V eingeführt, kann es schnell zur Pflicht werden
7V oder zumindest eine Pflicht zur Herausgabe
7V dieser Datenspuren etabliert werden.
...
7V Bei einem Unfall wegen Spurwechsel durch den
7V Unfallgegner werden die Daten nicht helfen,
...

Wenn du die Pflicht hast, wird auch dein Unfallgegner in der Pflicht stehen.

Schon.
Aber diese zusätzlichen Daten reichen
eventuell eben nicht zur völligen Klärung des
Sachverhaltes, helfen also nicht unbedingt.
Aber sie fördern möglicherweise Daten zu
Deinem Nachteil, auch wenn diese in der Sache
irrelevant sind.

Wenn auf einer mehrspurigen Autobahn jemand
plötzlich und unberechtigt die Spur wechselt
(passiert dauernd) und Dich dabei rauskickt,
wird dieser Fahrtenschreiber Dir nicht helfen.
Es wird Dir nicht gelingen den Spurwechsel
und die Unachtsamkeit des Unfallgegners zu
beweisen.
Passiert es Dir in einer Tempo 80 Zone wegen
Lärmschutz und Du bist mit 111km/h unterwegs,
wirst Du deswegen sicher eine Teilschuld
tragen.
Deine Geschwindigkeit ist zwar irrelevant für
den Unfallmechanismus und das Tempolimit
existiert auch nicht aus Sicherheitsgründen,
aber es wird Dir schaden.

Der Spurwechsel wird sich vielleicht durch
Zeugen oder Brems/Radierspuren beweisen
lassen, unabhängig vom Beitrag dieser
Fahrtenschreiber. Deine irrelevante
Geschwindigkeitsüberschreitung könnte dabei
leicht unentdeckt bleiben und Dir so nicht
schaden.

Falls Du für Klarheit sorgen willst, kannst
Du ja einfach eine billige Videocamera
mitlaufen lassen.
Dadurch kannst Du Aussendaten sammeln und
nicht nur Innendaten, die sich zuerst mal
gegen dich selbst richten.
Bei einer nicht eichfähigen Videocamera ist
zB eine geringfügige eigene
Geschwindigkeitsüberschreitung nicht
beweisbar.

Dieses Verfahren ist auch nicht durch
Datenklau von AUSSEN kompromittierbar.
Du kannst also in Ruhe mit deinem Anwalt
reden und danach entscheiden ob und wieviel
der Daten bei Gericht vorgelgt werden.

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