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Weitergabe an Freunde?


30.10.2011 18:51 - Gestartet von Telly
Ist die Weitergabe an Freunde also definitiv kostenfrei?

Ist es richtig, dass z. B. bei Amazon gekaufte und heruntergeladene Musik mit meiner Kennung versehen ist?

Wenn ja, dann traue ich mich aber nicht, diese Musik einem Freund zur Verfügung zu stellen. Wenn die Titel dann ins Netz gelangen, bin ich der Dumme...

Bekommt man als Gewerbetreibender eigentlich die Abgabe auf z. B. Fotokopierer zurück, wenn man ja für die gewerbliche Nutzung eh immer einzeln pro Werk Gebühren bezahlt?

Telly
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[1] mikiscom antwortet auf Telly
31.10.2011 13:13
Benutzer Telly schrieb:

Bekommt man als Gewerbetreibender eigentlich die Abgabe auf z. B. Fotokopierer zurück, wenn man ja für die gewerbliche Nutzung eh immer einzeln pro Werk Gebühren bezahlt?

Telly


Als wir die letzten Kopierer geleast haben, stand im Vertrag sowas wie "Urheberrechtsabgabe bereits enthalten". Wir müssen also für unsere firmeninternen Dokumente (inkl. Rechnungen von Lieferanten) auch an die Buchautoren zahlen.

Wenn ein Mitarbeiter auf unseren Kopierern sein privates 200-Seiten Buch kopieren würde, wäre wohl mindestens ne Abmahnung drin, wenn im Wiederholungsfall nicht sogar der Schleudersitz. Zahlen müssen wir trotzdem.
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[1.1] Kai Petzke antwortet auf mikiscom
31.10.2011 13:30
Benutzer mikiscom schrieb:
Wir müssen also für unsere firmeninternen Dokumente (inkl. Rechnungen von Lieferanten) auch an die Buchautoren zahlen.

Auch in der Buchhaltung wird so manches urheberrechtlich geschützte Werk zu gutem Zweck auf den Kopierer gelegt: Eine wichtige Seite aus dem Steuerhandbuch, eine bereits ausgedruckte Webseite (weil die Kollegin die Info auch braucht), oder der neueste Bürowitz fürs schwarze Brett. Dafür jeweils die Originalwerke zu kaufen, um dann ein oder zwei Seiten zu nutzen, käme in den meisten Fällen deutlich teurer als die Kopiererabgabe.


Kai
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[2] Kai Petzke antwortet auf Telly
31.10.2011 13:19
Benutzer Telly schrieb:
Ist die Weitergabe an Freunde also definitiv kostenfrei?

Ja. Voraussetzung ist, dass man legaler Inhaber des Werkes ist und dass man zur Vervielfältigung auch sonst nichts illegales tut, insbesondere also keine Kopiersperren umgeht. Die Rechtslage bezüglich der Umgehung faktisch nutzloser Kopiersperren, wie sie insbesondere DVDs weiterhin zieren (Stichwort: "CSS") ist unklar. Man wird aber sicher nicht belangt werden können, wenn man zur Erstellung einer DVD-Kopie ein gängiges Brennprogramm unter einem gängigen Betriebssystem benutzt. Anders sieht es aus, wenn man sich gezielt aus einem "Hackerforum" einen "DVD Ripper" (englisch "to rip" heißt "zerreißen", "jdn. übers Ohr hauen" usw.) herunterlädt und installiert. Letzteres könnte wie die Nutzung von Tauschbörsensoftware gegen den User ausgelegt werden.

Fakt ist wohl auch, dass die Medienindustrie es geschafft hat, dass der DECSS-Code in vielen hierzulande vertriebenen Brennprogrammen fehlt, und mit diesen folglich die meisten Kauf-DVDs nicht kopiert werden können. Diesen Zustand wird man gesetzlich wahrscheinlich nicht so leicht ändern können; im Gegenzug fordere ich im Editorial zumindest, kopiergeschützt vertriebene Werke von der Urheberrechtsvergütung auszunehmen.

Ist es richtig, dass z. B. bei Amazon gekaufte und heruntergeladene Musik mit meiner Kennung versehen ist?

Wahrscheinlich ja. Vollkommen unklar ist dabei allerdings, ob die dauernde Speicherung der Zuordnung zwischen der Kennung im digitalen Wasserzeichen und Ihnen überhaupt legal ist.

Wenn ja, dann traue ich mich aber nicht, diese Musik einem Freund zur Verfügung zu stellen. Wenn die Titel dann ins Netz gelangen, bin ich der Dumme...

Wahrscheinlich stehen Sie mit einer privaten Weitergabe sogar besser da als ohne: Zwar steigt die Gefahr, dass die Dateien ins Netz gelangen. Gleichzeitig bekommen Sie eine Möglichkeit, sich zu verteidigen: Sie können ja erklären, diese Stücke als private Kopie an Ihren Freund gegeben zu haben. Am Ende werden Ihr Freund und Sie sich gegenseitig vor Gericht bezichtigen, mit dem Ergebnis, dass man nicht weiß, wer schuld ist, und das Verfahren einstellen muss. Siehe auch z.B. den Kachelmann-Prozess.

Bekommt man als Gewerbetreibender eigentlich die Abgabe auf z. B. Fotokopierer zurück, wenn man ja für die gewerbliche Nutzung eh immer einzeln pro Werk Gebühren bezahlt?

Große Verlage zahlen sicher keine Abgaben für ihre Buch- oder Zeitungsdruckmaschinen. Für den Kopierer im Sekretariat bekommen sie aber bestimmt auch kein Geld zurück.


Kai