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Beschwerde wegen Beschwerde


15.11.2011 13:38 - Gestartet von sushiverweigerer
>>>und legte gegen das Urteil der Vorinstanz >>>daher Beschwerde ein.

Das korrekte Rechtsmittel lautet hier: Berufung!

Sollte man als Journalist eigentlich wissen.
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[1] RE: Beschwerde wegen Beschwerde - abgewiesen!
pooky1 antwortet auf sushiverweigerer
15.11.2011 15:32

2x geändert, zuletzt am 15.11.2011 15:39
Benutzer sushiverweigerer schrieb:
>>>und legte gegen das Urteil der Vorinstanz >>>daher Beschwerde ein.

Das korrekte Rechtsmittel lautet hier: Berufung!

Sollte man als Journalist eigentlich wissen.

Und der Journalist hat völlig richtig geschrieben. Wie man auch in der Entscheidung des OLG (Beschluss vom 14. Oktober 2011 - Az.: 2 W 92/11) lesen kann, handelt es sich um eine "Beschwerde" und zwar nach §574 ZPO.

Wörtlich heißt es in dem vom OLG ausgefertigten Schriftstück: "Nachdem die Angelegenheit übereinstimmend für erledigt erklärt worden war, folgte die Vorinstanz dem Streitwertvorschlag von 6.300,- EUR. Hiergegen legte die Beklagte Beschwerde ein. [...]"

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[1.1] C. Scharfenberger antwortet auf pooky1
15.11.2011 15:53

einmal geändert am 15.11.2011 15:54
Korrekt, “pooky1“!

C. Scharfenberger (RA)
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[2] Highway antwortet auf sushiverweigerer
15.11.2011 20:19
Ärgerlicher als die Vertauschung der Entscheidungsformen Urteil und Beschluss in Überschrift und Text des Artikels, die erst die Frage nach dem richtigen Rechtsmittel aufkommen ließ, ist der Umstand, dass in der Meldung der unzutreffende Eindruck vermittelt wird, ein Gericht hätte eine Entscheidung zur Höhe des Schadensersatzes wegen der dargestellten Urheberrechtsverletzung getroffen.

Wer Ziff. I der Entscheidungsgründe des OLG-Beschlusses mit den Ausführungen zum Sachverhalt liest, stellt leicht fest, dass der Rechtsstreit schon erstinstanzlich übereinstimmend für erledigt erklärt wurde. Eine Sachentscheidung zur Höhe des Schadensersatzes liegt daher gar nicht vor.