[1] RE: Beschwerde wegen Beschwerde - abgewiesen!
pooky1
antwortet auf sushiverweigerer
15.11.2011 15:32
2x geändert, zuletzt am 15.11.2011 15:39
Benutzer sushiverweigerer schrieb:
>>>und legte gegen das Urteil der Vorinstanz >>>daher Beschwerde ein.
Das korrekte Rechtsmittel lautet hier: Berufung!
Sollte man als Journalist eigentlich wissen.
Und der Journalist hat völlig richtig geschrieben. Wie man auch in der Entscheidung des OLG (Beschluss vom 14. Oktober 2011 - Az.: 2 W 92/11) lesen kann, handelt es sich um eine "Beschwerde" und zwar nach §574 ZPO.
Wörtlich heißt es in dem vom OLG ausgefertigten Schriftstück: "Nachdem die Angelegenheit übereinstimmend für erledigt erklärt worden war, folgte die Vorinstanz dem Streitwertvorschlag von 6.300,- EUR. Hiergegen legte die Beklagte Beschwerde ein. [...]"