Benutzer ippel schrieb:
Es ist immer wieder lustig (eigentlich traurig), was so alles "Recht" sein soll.
Wenn mich jemand fragt, ob ich seine Äpfel kaufen will und mich darauf hinweist, daß ich das aber nur kann, wenn ich damit einverstanden bin, daß er mir dann Werbung zusendet, dann sage ich entweder Ja oder Nein. Ich bin in keiner Weise benachteiligt oder was auch immer. Wenn mir das Angebot nicht gefällt, nehme ich es nicht an.
Ja leider fragt Vodafone nicht ob Sie Werbung zusenden dürfen, Sie machen es einfach ob man den Mist will oder nicht.
In dem Fallbeispiel würde man Äpfel kaufen und regelmäßig Werbung über Birnen, Käse, Bier und Autos bekommen. Hinzu kommt das man diese regelmäßige Werbung oftmals nur mit viel Arbeit und Fleiß loswird.
Wenn ich von Vodafone keine Werbung möchte, schließe ich keinen Vertrag mit Vodafone.
Das Eine muß ja nicht immer das Andere automatisch beinhalten.
Offenbar halten die Verbraucherzentralen aber ihre Mitmenschen für zurückgebliebene Unmündige mit einem IQ < 50.
Tja im TK Bereich gibt es viele viele nicht hochinformierte Menschen. Das hat zwar nicht immer was mit dem IQ zu tun, aber viele Menschen möchten sich mit solchen Sachen einfach nicht beschäftigen. Sie fallen daher auf übertriebene und irreführende Werbung rein und sind dann oftmals leider den Fallstricken der TK-Branche ausgesetzt.
Dasselbe mit der Bandbreite. Abgesehen davon, daß ich ein 14tägiges Rücktrittsrecht habe gilt hier dasselbe: Möchte ich
Tja ein 14 tägiges Rücktrittsrecht gibt es zum einen nur im Fernabsatz und bei Haustürgeschäften. Alle anderweitig abgeschlossenen Verträge (z.B. in einem Shop) beinhalten keinerlei universelles Rücktrittsrecht.
nicht so sehr auf das Wohlwollen meines Vertragspartners angewiesen sein, schließe ich keinen Vertrag mit ihm.