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Providerhaftung ?


03.04.2012 21:05 - Gestartet von Telly
Sehe ich das richtig, dass die Telekom-Hotspots z.B. im Restaurant "Zum gelben M" Providerlösungen darstellen, obwohl der Nutzer mit WLAN ins Netz geht?

Bedeutet die Umsetzung durch einen Provider, dass das Café nicht mehr haften muss und der Provider als solches sowieso nie?

Telly
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[1] 602sl antwortet auf Telly
04.04.2012 04:46
Mir ist keine Lizenzierungspflicht für Provider bekannt. M.E. kann sich ein Gastwirt durchaus darauf berufen.
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[1.1] Telly antwortet auf 602sl
04.04.2012 12:07

einmal geändert am 04.04.2012 12:10
Benutzer 602sl schrieb:
Mir ist keine Lizenzierungspflicht für Provider bekannt. M.E. kann sich ein Gastwirt durchaus darauf berufen.

Aha, und worum geht es dann in dem Beitrag... ? Ich verstehe nur Bahnhof.

Als Café-Besitzer lebe ich"gefährlich" wenn ich WLAN anbiete. Schalte ich einen zusätzlichen Provider dazwischen, ist es für beide ungefährlich. Das ist doch die Aussage.

Telly

Telly
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[1.1.1] spunk_ antwortet auf Telly
07.06.2013 16:22
Benutzer Telly schrieb:

Als Café-Besitzer lebe ich"gefährlich" wenn ich WLAN anbiete. Schalte ich einen zusätzlichen Provider dazwischen, ist es für beide ungefährlich. Das ist doch die Aussage.

es get um die Nichtnachvollziehbarkeit der Nutzerdaten bei offenen netzen.

sofern es ein geschlossenes Netz ist (und entsprechen d Zugangsdaten nötig sind) gibts diese ja jetzt schon.
entsprechend sind die Personendaten der Anwender dann auch bekannt.


mcdonald macht dies einfach indem eine urznachricht mit den kurzzeitig gültigen Zugangsdaten an die einzutragende Nummer gesendet wird.
die Daten sollten theoretisch dem Mobilfunkanbieter bekannt sein, somit sind die Daten ja im streifall herauszufinden.


in der näheren Umgebung will ein Verein zusammen mit der Stadt auf diese Art ein öffentliches etz anbieten. Zugang über Angabe der Mobilfunknummer an die die kurzzeitig gültigen zugangsdaten gesendet werden. (die Kosten für diese Kurznachricht muss dan wohl durch Werbung finanziert werden)
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[1.1.1.1] Zündi antwortet auf spunk_
10.06.2013 01:23
Benutzer spunk_ schrieb:

es get um die Nichtnachvollziehbarkeit der Nutzerdaten bei offenen netzen.

sofern es ein geschlossenes Netz ist (und entsprechen d Zugangsdaten nötig sind) gibts diese ja jetzt schon. entsprechend sind die Personendaten der Anwender dann auch bekannt.

mcdonald macht dies einfach indem eine urznachricht mit den kurzzeitig gültigen Zugangsdaten an die einzutragende Nummer gesendet wird.
die Daten sollten theoretisch dem Mobilfunkanbieter bekannt sein, somit sind die Daten ja im streifall herauszufinden.

Aber auch nur theoretisch. Wenn die Sim-Karte auf z.B. Dagobert Duck registriert ist, dann dürfte es schwierig werden mit der Abmahnung ;-)