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Kein Thema


24.04.2012 14:22 - Gestartet von Heuerwerk
So gut es klingt sollte man sich immer bewusst sein das die Cloud Server in den USA stehen und damit alle Geheimdienste der USA Zugriff auf diese Daten haben. Man sollte also immer bedenken welche Daten man da auslagert.
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[1] Nur in sicheren Drittländern...
ippel antwortet auf Heuerwerk
24.04.2012 16:52
Also ich habe weitaus mehr bedenken, wenn Server in EU-Staaten stehen. In den USA herrscht Meinungsfreiheit. Gerichte werden also staatlichen Behörden nur dann Zugriff gestatten, wenn ich Straftaten verdächtigt werde. In EU-Staaten reicht die Veröffentlichung einer "falschen" Meinung.

Auch schützt mich bzw. meine Daten eine freiheitliche Verfassung in den USA (die leider von der Regierung gerne ignoriert wird aber von Gerichten (noch) beachtet wird). Deutschland und alle EU-Staaten haben keine freiheitliche Verfassung.

Wenn cih also schon Daten in der Cloud speichere (und das tue ich), dann nur unter zwei Bedingungen:

1. Die Daten liegen vorzugsweise in einem relativ sicheren Drittland.

2. Ich verschlüssele meine Daten vor dem Hochladen bzw. sie liegen verschlüsselt auf den Servern und nur ich habe den Schlüssel dazu.

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[1.1] getodavid antwortet auf ippel
24.04.2012 17:03
Benutzer ippel schrieb:
Also ich habe weitaus mehr bedenken, wenn Server in EU-Staaten stehen. In den USA herrscht Meinungsfreiheit. Gerichte werden also staatlichen Behörden nur dann Zugriff gestatten, wenn ich Straftaten verdächtigt werde. In EU-Staaten reicht die Veröffentlichung einer "falschen" Meinung.

Nicht ganz richtig. In den USA haben Behörden in vielen Fällen einen gesetzlich bestimmten Zugang zu den Daten (Den sie allerdings nur in definierten Fällen nutzen dürfen) - aber eine zusätzliche gerichtliche Genehmigung ist, anders als in Europa, in vielen Fällen ausdrücklich NICHT notwendig.

Auch schützt mich bzw. meine Daten eine freiheitliche Verfassung in den USA (die leider von der Regierung gerne ignoriert wird aber von Gerichten (noch) beachtet wird).

Dem wiederrum stimme ich zu.

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[1.1.1] ippel antwortet auf getodavid
24.04.2012 17:05
Benutzer getodavid schrieb:
Nicht ganz richtig. In den USA haben Behörden in vielen Fällen einen gesetzlich bestimmten Zugang zu den Daten

Den nenne mir mal bitte.
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[1.1.1.1] getodavid antwortet auf ippel
24.04.2012 17:19
Benutzer ippel schrieb:
Benutzer getodavid schrieb:
Nicht ganz richtig. In den USA haben Behörden in vielen Fällen einen gesetzlich bestimmten Zugang zu den Daten

Den nenne mir mal bitte.

Datenzugriff ist z.B. im Rahmen des Patriot Act in einigen Fällen - bei weitem nicht in allen! - auch ohne richterliche Anordnung möglich. In solchen Fällen hat das Unternehmen, dem die Daten abgefordert werden, zwar inzwischen (War ursprünglich nicht so, ist aber später aufgrund eines Urteils des Obersten Bundesgerichtes eingefügt worden) die Möglichkeit, vor einem zuständigen Gericht Widerspruch einzulegen. Ob sie das dann allerdings zugunsten des Kunden tun werden ist ihre Sache und mindert das Risiko des Kunden ja nicht wenn sie es nicht tun.
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[1.1.1.1.1] ippel antwortet auf getodavid
24.04.2012 18:02
Benutzer getodavid schrieb:
Datenzugriff ist z.B. im Rahmen des Patriot Act

Stimmt. Dieses Gesetz und einige andere aus der jüngsten Geschichte erlauben es sogar dem Präsidenten, Menschen ohne jedes Gerichtsverfahren auf alle Ewigkeit wegzusperren. Das passiert, wenn sich Abgeordnete und Senatoren nicht um die Verfassung scheren.