Benutzer rotella schrieb:
Dir ist aber schon klar, dass eine englische AGB in Deutschland null und nichtig ist?
Das ist mit Verlaub gesagt, völliger Unsinn. Selbstverständlich bist du als deutscher Konsument an einen Vertrag gebunden den du mit einer englischen Firma zu deren Bedingungen eingehst solange diese nicht gegen Europarecht verstoßen. Und gerade und explizit auch an die AGB. Und damit sichergestellt ist dass du als Konsument nicht mit irgendwelchen komischen und in England völlig anderen Dinge überfordert wirst gibt es die EU-Richtlinie 93/13/EWG, die alle Mitgliedsstaaten dazu verpflichtet dafür Sorge zu tragen, dass ein Konsument überall in der EU "im Grundsatz ähnliche" AGB-Bestimmungen erwarten darf und vor mißbräuchlichen Regeln europaweit geschützt ist. Aktuell wird übrigens daran gearbeitet, die AGB-Regelungen europaweit komplett zu vereinheitlichen, das nur nebenbei.
Die bestehende Regelung sagt kurz und knapp zusammengefasst dass wenn die AGB die du da mit der englischen Firma vereinbart hast nach typisch deutschem Recht Bestimmmungen enthalten die dich benachteiligen diese für dich unwirksam sind. Alle weiteren Bestandteile des Vertrages gelten aber unverändert weiter. Du wirst also durch diese Regelung quasi so gestellt als hättest du den Vertrag in etwa nach dem Recht geschlossen das für dich hier in Deutschland als üblich betrachtet werden muss.