Benutzer masterhack schrieb:
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Die Verabschiedung eines Gesetzes ist aber nicht gleichzusetzen mit der Inkrafttretung des Gesetzes. Und nur weil ein Gesetz geplant ist, wird wohl kaum jemand auch nur Planungsbudget für die Erstellung neue Abläufe in die Hand nehmen, solange dieses nicht spruchreif ist, geschweige dem die Abläufe in die Bestehenden Systeme integrieren...
Die Verabschiedung eines Gesetzes ist sicherlich nicht gleichzusetzen mit dessen Inkrafttretung, geht jedoch über die Planung deutlich hinaus, da verabschiedete Gesetze (spätestens, wenn ggf. noch der Bundesrat zugestimmt hat) in aller Regel auch in Kraft treten. Die Ausnahme, dass der Bundespräsident die Unterschrift verweigert bzw. das BVerfG das Gesetz für nichtig erklärt, ist ja nun nicht gerade die Regel. Insofern ist es Unternehmen durchaus anzuraten, sich auf die ändernde Gesetzeslage einzustellen und entsprechende Abläufe ggf. anzupassen bzw. zu definieren. Auch ist jedem Unternehmen bekannt, dass es ansonsten ggf. Strafzahlungen leisten muß. Insoweit muß ich Deiner Aussage widersprechen.
Insoweit scheint es ja auch Absprachen zwischen den Anbietern gegeben zu haben. Einsgespielt sind die Verfahren aber offensichtlich noch nicht (und scheinbar auch noch nicht überall bekannt).
Anders sieht es natürlich aus, wenn ein Gesetz nur in Planung bzw. Diskussion ist, da hier noch größere Änderungen zu erwarten sind. Zu einem solchen Zeitpunkt wird ein Unternehmen natürlich keine oder nur geringe Planungsmittel in die Hand nehmen. So wird vermutlich z.Zt. kein Unternehmen planen, wie eine mögliche zukünftige Vorratsdatenspeicherung genau umgesetzt wird, da deren gesetzliche Vorgaben u.ä. z.Zt. ja nicht feststehen.
Gruß
Phishy