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Sanktionen


23.05.2012 12:51 - Gestartet von handytim
Ich hoffe doch sehr, dass entsprechende Stellen die Möglichkeit der sofortigen Rufnummernportierung untersuchen und die derzeitige Vorgehensweise aller Anbieter sanktionieren.
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[1] telefonlaie antwortet auf handytim
23.05.2012 14:04
Benutzer handytim schrieb:
Ich hoffe doch sehr, dass entsprechende Stellen die Möglichkeit der sofortigen Rufnummernportierung untersuchen und die derzeitige Vorgehensweise aller Anbieter sanktionieren.

Das es kurz nach dem Start noch nicht reibungslos funktioniert finde ich nicht so dramatisch. Ich hätte zwar erwartet, dass die Anbieter den Ablauf etwas schneller standardisieren, dass man das nicht von jetzt auf gleich erwarten kann hat ja das Bundesverfassungsgericht grad für die Tarifansage beim CbC entschieden.
Sanktionen in meinen Augen also nur bei Weigerung!
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[1.1] mersawi antwortet auf telefonlaie
23.05.2012 14:14
Neee Sanktionen sofort... Alle Anbieter wußten doch das das Gesetz kommen wird.
Ist wie mit der Bahn die wundert sich auch jedes Jahr aus neue das es schneit und dann nix mehr geht...
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[1.2] handytim antwortet auf telefonlaie
23.05.2012 14:33
Die Anbieter wissen seit langem was sie anbieten müssen und haben bereits zusammen an Lösungen gearbeitet...
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[1.2.1] Karl_Heinz antwortet auf handytim
24.05.2012 17:26
Benutzer handytim schrieb:
Die Anbieter wissen seit langem was sie anbieten müssen und haben bereits zusammen an Lösungen gearbeitet...

Kann ich bei meinem Portierungsversuch nicht bestätigen.

Die ersten Antworten lauteten sinngemäß das der alte Anbieter den Antrag abgelehnt hat, da der Potrierungsauftrag zu früh gestellt wurde. Dann wurde ich auf die Fristen (4 Monaten vor und 1 Monat nach Vertragsende) hingewiesen. Das passierte dann ein paar mal obwohl ich den neuen Anbieter auf die TK-Novelle hingewiesen habe und eine sofortige Rufnummernportierung beantragt habe. Heute kam dann auf meine erneute Nachfrage die Nachricht das sich der neue Anbieter erstmal intern auf die neue TK-Novelle umstellen musste.

Kann da nicht erkennen das die an einer Lösung gearbeitet haben. Machte eher den Eindruck als hätten die diese Novelle nicht mal gekannt.

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[1.2.1.1] handytim antwortet auf Karl_Heinz
24.05.2012 23:50
Benutzer Karl_Heinz schrieb:
Kann ich bei meinem Portierungsversuch nicht bestätigen.

Das ist doch genau das Dreiste: Die Arbeiten hinter den Kulissen schon lange daran und stellen sich absichtlich etwas blöd an, um den Prozess für den Kunden undurchsichtig und schwierig zu gestalten. Der Netzbetreiber, der am schnellsten eine saubere Wegportierung ermöglicht, wird als erster Kunden verlieren.
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[2] paeffgen antwortet auf handytim
23.05.2012 15:06
Benutzer handytim schrieb:
Ich hoffe doch sehr, dass entsprechende Stellen die Möglichkeit der sofortigen Rufnummernportierung untersuchen und die derzeitige Vorgehensweise aller Anbieter sanktionieren.

Das halte ich in diesem Fall auch für erfolgversprechend. Unternehmen trifft man am empfindlichsten an der Brieftasche. Und wenn ich mir den Workflow bei der neuen Möglichkeit der Rufnummernportierung anschaue, dann sehe ich da nichts fundamental Neues. Das Gesetz wurde im November vom Bundestag verabschiedet. Wieviel Vorlaufzeit brauchen die noch?
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[2.1] masterhack antwortet auf paeffgen
23.05.2012 15:32
Benutzer paeffgen schrieb:
Benutzer handytim schrieb:
Ich hoffe doch sehr, dass entsprechende Stellen die Möglichkeit der sofortigen Rufnummernportierung untersuchen und die derzeitige Vorgehensweise aller Anbieter sanktionieren.

Das halte ich in diesem Fall auch für erfolgversprechend. Unternehmen trifft man am empfindlichsten an der Brieftasche. Und wenn ich mir den Workflow bei der neuen Möglichkeit der Rufnummernportierung anschaue, dann sehe ich da nichts fundamental Neues. Das Gesetz wurde im November vom Bundestag verabschiedet. Wieviel Vorlaufzeit brauchen die noch?

Die Verabschiedung eines Gesetzes ist aber nicht gleichzusetzen mit der Inkrafttretung des Gesetzes. Und nur weil ein Gesetz geplant ist, wird wohl kaum jemand auch nur Planungsbudget für die Erstellung neue Abläufe in die Hand nehmen, solange dieses nicht spruchreif ist, geschweige dem die Abläufe in die Bestehenden Systeme integrieren...
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[2.1.1] handytim antwortet auf masterhack
23.05.2012 15:34
Benutzer masterhack schrieb:
Die Verabschiedung eines Gesetzes ist aber nicht gleichzusetzen mit der Inkrafttretung des Gesetzes. Und nur weil ein Gesetz geplant ist, wird wohl kaum jemand auch nur Planungsbudget für die Erstellung neue Abläufe in die Hand nehmen, solange dieses nicht spruchreif ist, geschweige dem die Abläufe in die Bestehenden Systeme integrieren...

Und wieso haben dann alle vier Mobilfunknetzbetreiber bereits lange vor der Verkündung an einer Lösung gearbeitet?
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[2.1.1.1] HändyBär antwortet auf handytim
24.05.2012 00:53
Benutzer handytim schrieb:

Und wieso haben dann alle vier Mobilfunknetzbetreiber bereits lange vor der Verkündung an einer Lösung gearbeitet?

Seitdem es MNP gibt, haben die Netzbetreiber in Kulanz-Einzelfällen auch immer wieder einer vertragslaufzeit-entkoppelten Portierung zugestimmt. Das Prozedere ist also nicht neu und eine Standardisierung nicht wirklich diffizil.
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[2.1.2] phishy antwortet auf masterhack
24.05.2012 14:19
Benutzer masterhack schrieb:
...
Die Verabschiedung eines Gesetzes ist aber nicht gleichzusetzen mit der Inkrafttretung des Gesetzes. Und nur weil ein Gesetz geplant ist, wird wohl kaum jemand auch nur Planungsbudget für die Erstellung neue Abläufe in die Hand nehmen, solange dieses nicht spruchreif ist, geschweige dem die Abläufe in die Bestehenden Systeme integrieren...

Die Verabschiedung eines Gesetzes ist sicherlich nicht gleichzusetzen mit dessen Inkrafttretung, geht jedoch über die Planung deutlich hinaus, da verabschiedete Gesetze (spätestens, wenn ggf. noch der Bundesrat zugestimmt hat) in aller Regel auch in Kraft treten. Die Ausnahme, dass der Bundespräsident die Unterschrift verweigert bzw. das BVerfG das Gesetz für nichtig erklärt, ist ja nun nicht gerade die Regel. Insofern ist es Unternehmen durchaus anzuraten, sich auf die ändernde Gesetzeslage einzustellen und entsprechende Abläufe ggf. anzupassen bzw. zu definieren. Auch ist jedem Unternehmen bekannt, dass es ansonsten ggf. Strafzahlungen leisten muß. Insoweit muß ich Deiner Aussage widersprechen.
Insoweit scheint es ja auch Absprachen zwischen den Anbietern gegeben zu haben. Einsgespielt sind die Verfahren aber offensichtlich noch nicht (und scheinbar auch noch nicht überall bekannt).
Anders sieht es natürlich aus, wenn ein Gesetz nur in Planung bzw. Diskussion ist, da hier noch größere Änderungen zu erwarten sind. Zu einem solchen Zeitpunkt wird ein Unternehmen natürlich keine oder nur geringe Planungsmittel in die Hand nehmen. So wird vermutlich z.Zt. kein Unternehmen planen, wie eine mögliche zukünftige Vorratsdatenspeicherung genau umgesetzt wird, da deren gesetzliche Vorgaben u.ä. z.Zt. ja nicht feststehen.

Gruß

Phishy