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Toll


01.09.2012 12:04 - Gestartet von vn-biker
So können sich diejenigen, die sowieso kein Geld haben oder damit nicht umgehen können wenigstens noch weiter verschulden.
Oder habe ich was falsch verstanden und der Vertrag endet, wenn der Kunde zahlungsunfähig ist?
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[1] sushiverweigerer antwortet auf vn-biker
01.09.2012 12:47
Benutzer vn-biker schrieb:

Oder habe ich was falsch verstanden und der Vertrag endet, wenn der Kunde zahlungsunfähig ist?

So ist das meistens, wenn man seine Rechnung nicht bezahlt.

Ich finde das gut, so gibt man Millionen Menschen eine Chance, die mobil telefonieren wollen/müssen und bisher keine Chance auf einen Vertrag hatten.
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[1.1] hirnde antwortet auf sushiverweigerer
01.09.2012 13:02
Benutzer sushiverweigerer schrieb:
Benutzer vn-biker schrieb:

Oder habe ich was falsch verstanden und der Vertrag endet, wenn der Kunde zahlungsunfähig ist?

So ist das meistens, wenn man seine Rechnung nicht bezahlt.

Ich finde das gut, so gibt man Millionen Menschen eine Chance, die mobil telefonieren wollen/müssen und bisher keine Chance auf einen Vertrag hatten.

Ich weiß nicht. Ich schließe grundsätzlich keine 24-Monatsverträge mehr ab. Bei denen sind immer die zukünftigen Preissenkungen am Markt für die Anbieter lukrativ. Man entzieht sich als Anbieter für 2 Jahre dem Wettbewerb. Nicht umsonst sind bei diesen Allnet-Flats die Monatspreise im Prepaidbereich 5 EUR teurer. Welche Variante nach 2 Jahren betrachtet die günstigere war, wird sich zeigen und ob Allnet-Flats wirklich auch in Zukunft die eigenen Ansprüche ohne größere Zuzahlungen erfüllen, ist auch fraglich.
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[1.1.1] spunk_ antwortet auf hirnde
01.09.2012 13:16
Benutzer hirnde schrieb:

Ich weiß nicht. Ich schließe grundsätzlich keine 24-Monatsverträge mehr ab. Bei denen sind immer die zukünftigen

das Problem bleibt.

ein kurzlaufender Vertrag (mit den erhöhten monaltichen Kosten) lohnt nur wenn man diesen Vorteil auch nutzt - also entsprechend häufig kündigen und einen anderen neu abschliessen

sobald man auch nur einmal einen kurzlaufnenden über einen langen Zeiotraum (der irgendwie in die Nähe der 24 Monate kom mt) laufen lässt ist dieser schon zu einem Kostennachteil mutiert.


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[1.1.1.1] hirnde antwortet auf spunk_
01.09.2012 13:45
Benutzer spunk_ schrieb:

ein kurzlaufender Vertrag (mit den erhöhten monaltichen Kosten) lohnt nur wenn man diesen Vorteil auch nutzt - also entsprechend häufig kündigen und einen anderen neu abschliessen

sobald man auch nur einmal einen kurzlaufnenden über einen langen Zeiotraum (der irgendwie in die Nähe der 24 Monate kom mt) laufen lässt ist dieser schon zu einem Kostennachteil mutiert.

Klar, ich ging davon aus, dass es fast nur Verträge über 24 Monate im Bereich der Telekommunikation gibt. Als Alternative hatte ich nur Prepaid Verträge bzw. jederzeit kündbare Verträge im Kopf. Ich habe im Mobilfunk seit langem nur Prepaid-Karten im Einsatz und da gibt es eben manchmal einen Wechsel, wenn ein anderes Angebot deutlich besser ist oder wenn z.B. die Internetnutzung oder Telefonqualität des Netzbetreibers scheinbar wegen Überlastung sehr schlecht wird.
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[1.2] jos antwortet auf sushiverweigerer
02.09.2012 14:35
Benutzer sushiverweigerer schrieb:

Ich finde das gut, so gibt man Millionen Menschen eine Chance, die mobil telefonieren wollen/müssen und bisher keine Chance auf einen Vertrag hatten.

Es klingt ja so, als wären die 49 EUR Einrichtungsgebühr so eine Art Guthaben und wenn der Kunde nicht mehr zahlen kann, endet der Vertrag und alles ist gut.

Das ist aber Mitnichten so.

Es handelt sich um einen Laufzeitvertrag und der läuft 2 Jahre. Wird die Rechnung nicht mehr bezahlt, gibt es einerseits eine Anschlussperre, der Vertrag wird gekündigt und die restlichen Grundkosten (24 Monate) werden sofort fällig.
Dazu kommen Entgelte für Rücklastschrifte, Mahnkosten und Inkassokosten, die schnell nochmal 100 EUR extra ausmachen.

Klar - wer nichts hat, bei dem ist auch nichts zu holen. Trotzdem wird der Anbieter es in jedem Fall erstmal versuchen.

Wer Schulden hat, die er nicht begleichen kann, sollte sich so wenig wie möglich weitere laufende Kosten aufhalsen. Prepaid ist da auf jeden Fall erste Wahl, zumal heute preislich kaum Unterschied zum Laufzeitvertrag. Ist die Prepaidkarte leer, drohen keine Probleme und man ist weiterhin zumindest erreichbar.

Und zum Stichwort Kinder: Kinder dürfen grundsätzlich keine Dauerschuldverhältnisse eingehen. Und das ist aus gutem Grund so. Für jemanden, der 16 oder 17 oder noch jünger ist, sind 24 Monate eine enorm lange Zeitspanne.
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[1.2.1] sushiverweigerer antwortet auf jos
02.09.2012 19:41
Benutzer jos schrieb:
Benutzer sushiverweigerer schrieb:

Wer Schulden hat, die er nicht begleichen kann, sollte sich so wenig wie möglich weitere laufende Kosten aufhalsen.

Nicht jeder der negative Schufa-Eintragungen hat, hat (noch) Schulden, das liegt daran, dass solche Einträge über viele Jahre bestehen bleiben und daher wenig über die aktuelle Einkommens- und Vermögenssituation aussagen.
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[1.2.1.1] jos antwortet auf sushiverweigerer
03.09.2012 01:32
Benutzer sushiverweigerer schrieb:

Nicht jeder der negative Schufa-Eintragungen hat, hat (noch) Schulden, das liegt daran, dass solche Einträge über viele Jahre bestehen bleiben und daher wenig über die aktuelle Einkommens- und Vermögenssituation aussagen.

Das ist nicht richtig.

Zum Einen sieht man als Abfragender sehr wohl das Datum einer Eintragung (und das wird natürlich auch im Score berücksichtigt) und zum Anderen werden die Einträge natürlich getilgt, wenn eine Forderung bezahlt ist.

Ich sage nicht, dass eine schlechte Bonität automatisch bedeutet, dass jemand in Zukunft seine Rechnungen nicht bezahlt. Es bedeutet aber definitiv, dass seine Finanzen nicht in Ordnung sind.
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[1.2.1.1.1] sushiverweigerer antwortet auf jos
03.09.2012 11:24
Benutzer jos schrieb:

Das ist nicht richtig.

Meine Ausführungen sind korrekt.

Zum Einen sieht man als Abfragender sehr wohl das Datum einer Eintragung (und das wird natürlich auch im Score berücksichtigt) und zum Anderen werden die Einträge natürlich getilgt, wenn eine Forderung bezahlt ist.

Eine eingetragene Eidesstattliche Versicherung bleibt für 3 Jahre eingetragen, selbst wenn man die zugrunde liegende Forderung komplett bezahlt hat, muss man explizit die Löschung beim Amtsgericht und danach bei der Schufa beantragen, dies dürften viele nicht wissen und daher nicht machen.

Selbiges gilt für einen Haftbefehl zwecks Abgabe der EV.

Auch eine erteilte Restschuldbefreiung bleibt für 3 Jahre in der Schufa, die Frist beginnt zudem erst ab dem 31.12. des Jahres zu laufen, in dem die RSB erteilt wurde, so dass der Eintrag im ungünstigsten Fall für knapp 4 Jahre in der Schufa verzeichnet sein könnte.

Über die Einkommens- und Vermögenssituation sagt die Schufa bekanntlich auch nichts aus. So ist nicht jeder automatisch arm, der einmal einen Vollstreckungsbescheid erhalten hat (welcher in die Schufa eingetragen werden kann). Man kann durchaus auch als Vermögender mal die Zahlung einer Rechnung verschusseln, weil man sich z.B. für längere Zeit im Ausland aufhält, und dann kommt nach ein paar Monaten der VB und ggf. ein Eintrag in der Schufa.

Fazit: Die Schufa liefert nur höchst unzureichende Informationen über die Bonität eines Kunden und ist daher als Entscheidungsinstrument untauglich.

Es bedeutet aber definitiv, dass seine Finanzen nicht in Ordnung sind.

Das ist quatsch, siehe oben.

Ich möchte nicht wissen, wie viele wohlhabende Leute einen Schufa-Eintrag haben/hatten, was aus Unachtsamkeit schnell passieren kann. Desweiteren ist bekannt, dass die Schufa von sich aus viele Fehler bei ihrer Datenpflege macht, auch die kann jederzeit jedermann treffen.
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[1.2.2] Mobilfunk-Experte antwortet auf jos
03.09.2012 10:47
Benutzer jos schrieb:

Kinder dürfen grundsätzlich keine Dauerschuldverhältnisse eingehen.

Mit Genehmigung der Eltern dürfen sie das durchaus.